Welpen abholen für Jagdhunde erlaubt

Die Bayerische Staatsregierung hat das Anliegen des BJV aufgegriffen: Für Gebrauchshunde wie zum Beispiel Jagdhunde gibt es eine Ausnahmegenehmigung. Unter den FAQs des Bayerischen Innenministeriums heißt es unter https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php : Generell ist es kein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen, um die Hundewelpen vom Züchter abzuholen. Ausnahme: Abgeholt werden dürfen nur Gebrauchshunde, die zum Beispiel zur Jagd- oder Blindenhunden ausgebildet werden.

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