Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)

Das bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) bietet Landwirten die Möglichkeit, auf ihren Feldern und Wiesen geförderte Maßnahmen zum Wohl von Natur, Landwirtschaft und Jagd durchzuführen. Anfang jedes Jahres läuft die Antragsfrist. Umso wichtiger ist es, gerade zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres den Dialog mit Jagdgenossen zu suchen, um in den Revieren die Anlage von wildtierfreundlichen Biotopen, aber auch für Vögel und Insekten gemeinsam zu planen und umzusetzen. Das KULAP bietet gesamtbetriebliche Maßnahmen sowie Maßnahmen für einen Betriebszweig oder für Einzelflächen an. Die angebotenen Maßnahmen, die beantragt werden können, sind in vier Schwerpunktbereiche untergliedert:

  • Klimaschutz
  • Boden- und Wasserschutz
  • Biodiversität und Artenvielfalt
  • Kulturlandschaft

Interessant für die wildtierfreundliche Biotopgestaltung sind vor allem die Maßnahmen Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur (B48), die Winterbegrünung mit Wildsaaten (B36), aber auch die Anlage von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen (B34), sowie die extensive Grünlandnutzung an Waldrändern (B41). Auch die Anlage von Streuobstwiesen (B57) oder von Struktur- und Landschaftselementen (B59) und die Erneuerung von Hecken- und Feldgehölzen (B49) bieten Wildtieren, aber auch Vögeln und Insekten neue und wertvolle Lebensräume.

Was bieten einzelne Maßnahmen und was muss berücksichtigt werden?

Bei der Maßnahme B30 – Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in anderen sensiblen Gebieten – ist es wichtig, den Mahdzeitpunkt möglichst spät, nach der Setzzeit von Rehkitzen bzw. der Brut- und Aufzuchtzeit von Bodenbrütern, zu wählen um den Nachwuchs nicht zu gefährden. Diese Maßnahme bietet Deckung und Äsungsflächen für das Wild sowie eine Nahrungsquelle für Insekten.

Die Maßnahme B34 – Anlage von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen – vermindert den Eintrag von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässern und ermöglicht zugleich durch die Einsaat von Blühmischungen die Schaffung von Lebens- und Rückzugsmöglichkeiten für Wildtiere.

 

Die Maßnahme B36 – Winterbegrünung mit Wildsaaten – bietet Wildtieren, vor allem dem Niederwild, Deckung und Äsungsflächen während der Wintermonate und fördert die Verminderung des Verbissdrucks im Wald, den Schutz vor Bodenerosion, den Aufbau von Humus und die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit.

 

Die Maßnahme B47 – Jährlich wechselnde Blühflächen – (einzelflächenbezogen) eignet sich beispielsweise auch zur Anlage von Bejagungsschneisen im Maisfeld. Eine zielführende Anlage von Schussschneisen setzt eine gemeinsame Absprache und Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Jägern voraus, um die optimale Lage sowie Bepflanzung der Schussschneise zu bestimmen.

Die Maßnahme B48 – Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur – bietet Struktur, Deckung und Nahrung während des ganzen Jahres für Wildtiere, Vögel, Insekten und Säugetiere sowie Erosionsschutz und Heckenersatz. Gerade an Waldrändern zeigt sich oftmals ein geringer Aufwuchs der Kulturen wegen Abschattung und unzureichende Wasser- bzw. Nährstoffversorgung. Deshalb wäre es sinnvoll besonders hier, z.B. eine Einsaat mit mehrjährigen Blühmischungen anzulegen.

 

Die Maßnahme B59 – Anlage von Struktur- und Landschaftselementen – bietet beispielsweise die Anlage von Hecken. Hecken schützen vor Wasser- und Winderosion, erhalten die Biodiversität und fördern den Lebensraum zahlreicher Tierarten.

 

 

Seit 2019 besteht die Möglichkeit, Bejagungsschneisen (max. 20% der Fläche) bei bestimmten Maßnahmen, ohne Abzüge bei der Förderprämie, anzulegen.

Weitere Hinweise, wie Bejagungsschneisen für landwirtschaftliche Flächen beantragt und anlegt werden können, finden Sie im Wildtierportal Bayern.

Alle aufgeführten und beschriebenen Fördermaßnahmen eröffnen Wildtieren, aber auch Vögeln und Insekten neue und wertvolle Lebensräume und tragen zum Erhalt und zur Steigerung bzw. Förderung der Biodiversität bei. Einzelne dieser Maßnahmen innerhalb des KULAP können miteinander kombiniert werden. Auch die Kombination von KULAP-Maßnahmen mit Greening ist teilweise möglich. Die aktuell angebotenen KULAP-Maßnahmen findet man als KULAP-Maßnahmen-Katalog im Internet. Die angebotenen KULAP-Maßnahmen für das neue Jahr werden meist Ende des vorherigen Jahres vom Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Ernährung veröffentlicht.

Aktueller Maßnahmenkatalog 2019 KULAP

Das bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)

Das Vertragsnaturschutzprogramm ist ein weiteres Umweltprogramm, welches unsere Agrarlandschaft sowie unsere Biodiversität fördert und schützt. Es soll die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sichern und verbessern, sowie ökologisch wertvolle Lebensräume und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten. Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt.
Die Maßnahmen gelten für die vier Biotoptypen Wiesen, Weiden, Äcker und Teiche mit dem Ziel der Erhaltung, Entwicklung oder Verbesserung von:

  • naturschutzfachlich bedeutsamen Wiesenlebensräumen,
  • naturschutzfachlich bedeutsamen Lebensräumen auf Ackerstandorten,
  • naturschutzfachlich bedeutsamen Lebensräume bzw. Lebensraumtypen durch extensive Weidenutzung,
  • ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone oder als Lebensräume von endemischen oder gefährdeten Arten.