Wildfütterung

Gesetzliche Verpflichtung der Notzeitfütterung für unser Wild

Mit der Hege von Wild besteht die gesetzliche Verpflichtung, Wild in Notzeiten zu füttern. Ziel der Hege ist die Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes. Dabei ist zu beachten, dass land- und forstwirtschaftliche Wildschäden möglichst vermieden werden müssen.

Eine Überhege bestimmter Tierarten ist deshalb gesetzlich nicht erlaubt. In Notzeiten ist der Revierinhaber allerdings verpflichtet, für eine angemessene Wildfütterung zu sorgen und die dazu erforderlichen Fütterungsanlagen zu unterhalten. Kommt der Revierinhaber dieser Forderung nicht nach, kann die Untere Jagdbehörde auf seine Rechnung die Fütterung vornehmen lassen. Diese Verpflichtung gilt allerdings nicht wie oft vermutet ausschließlich für Schalenwild, sondern für alle Wildarten. Die rechtlichen Gründe hierfür liegen nicht nur in der Erhaltung der Wildarten, sondern auch in der Wildschadensvermeidung.

Aus diesem Grund darf Schwarzwild auch außerhalb der Notzeit in Form von „Ablenkfütterungen“ gefüttert und somit von landwirtschaftlichen Flächen ferngehalten werden. Da eine Fütterung außerhalb der Notzeit als missbräuchlich gilt, stellt dies die einzige Ausnahme in diesem Zusammenhang dar.

Als missbräuchlich gilt die Fütterung auch dann, wenn Futtermittel ausgebracht werden die nach Zusammensetzung, Qualität oder Menge den ernährungs-physiologischen Bedürfnissen der jeweiligen Wildart nicht entsprechen oder die Schutzfunktion (räumliche Nähe zu Schutzwäldern) des Waldes beeinträchtigt oder gefährdet wird. Ein häufiger Streitpunkt ist die Auslegung der Notzeitsituation! Vornehmlich liegt diese bei hoher Schneelage, bei der das Wild nicht mehr an natürliche Nahrungsquellen kommen kann. Weitere Situationen können allerdings auch außerhalb des Winters auftreten. Hochwasser aber auch extreme Trockenheit auf landwirtschaftlichen Strukturen können hierfür einen Ausschlag geben. Im Zweifel legt die Untere Jagdbehörde die Notzeitsituation fest, diese ist dann aber für alle Reviere in deren Zuständigkeitsbereich bindend.

Welche Futtermittel für welches Wild?

  • Schalenwild

Bewährt haben sich Misch-Silagen in einem ausgewogenen Anteil aus Rohprotein (10-15%), Rohprotein-Stärkeverhältnis (ca. 1:4), Rohfaseranteil (15-20%) und einem Calcium-Phosphor- Verhältnis (1:1). Die Futtermenge beträgt z.B. für ein durchschnittlich konditioniertes Stück Rehwild ca. 1,4 kg/Tag.

  • Fasan oder Rebhuhn

Kleinkörniger Weizen und Sämereien aus Futtereimern mit Spender.

  • Wildenten

Enten bevorzugen Gerste aus Futtereimern mit Spender.

  • Hasen oder Wildkaninchen

Zuckerrüben und Heu überdacht ausgebracht, so dass die Futtermittel nicht nass werden können.

  • Greifvögel und Raubwild

Durch das Ausbringen von Luder und Unfallwild für Aasfresser reduziert sich auch hier der Druck auf das Niederwild.

Hegerichtlinien Schalenwild Bayern (Auszug)

1.2.3 Den Schalenwildbeständen steht wegen der intensiven land- und forstwirtschaftlichen Nutzung in der Regel zu wenig natürliche Äsung zur Verfügung. Deswegen sind neben der zahlenmäßigen und strukturellen Regulierung der Wildbestände Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlicher naturnaher Äsung und von Deckung erforderlich. Sie tragen dazu bei, Wildschäden zu vermindern und die Gesundheit des Wildes zu heben. Zusätzliche Äsung ist besonders in den Herbst- und Frühwintermonaten zur Förderung der Feistbildung und im Frühjahr erforderlich. Die für die Schaffung zusätzlicher Wildäsung benötigten Flächen sollten von der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Besonders im Wald können Flächen, wie z. B. Leitungsaufhiebe, Feuerschutzstreifen und Gliederungslinien ohne Schmälerung der forstwirtschaftlichen Produktion zur Wildäsung genutzt werden. Darüber hinaus kann durch Rücksichtnahme der Land- und Forstwirtschaft auf die Lebensansprüche des Wildes bei der Durchführung ihrer betrieblichen Maßnahmen die Äsungsgrundlage aufgebessert werden.

1.2.4 In dem Maße, in dem keine ausreichende natürliche Äsung und keine Wildäsungsflächen vorhanden sind, ist die Ernährung des Wildes in der Notzeit angemessen durch Fütterung zu ergänzen. Dem Wild soll dadurch seine lebensnotwendige Nahrungsgrundlage auch in der Notzeit gesichert werden.

 

Bilder: Christiane Nicolay