Tierarten

Primär beschäftigt sich die Jägerschaft mit den Tierarten, die nach Paragraph 2 Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht unterliegen.

In Bayern sind weitere sieben Tierarten gelistet: Marderhund, Waschbär, Nutria, Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher und Nilgans.