Tierarten mit Sonderstatus

Kormoran © H. Glader/piclease

Der BJV ist in allen Gremien zum Management von Tierarten mit besonderer Aufmerksamkeit eingebunden, wie in den Steuerungsgruppen des Umweltministeriums zum Management von Kormoran oder Biber. Beide Arten unterliegen nicht dem Jagdrecht, werden in Gebieten mit hohen Schadensfällen in Bayern aber vergrämt oder entnommen.

Viele Jäger gehören zu den speziell geschulten Biberberater der Landkreise, die bei Problemfällen gerufen und angehört werden. Über die Landesjagdschule im BJV werden zudem jährlich Fortbildungsseminare für die Jäger angeboten. Diese stellen die Grundlage dar, von den zuständigen unteren Naturschutzbehörden mit der Entnahme von Bibern betraut zu werden.

Dabei werden folgende Themen behandelt:
Biologie und Ökologie des Bibers, Konflikte und Lösungen, Geschichte und Management, rechtliche Grundlagen der Entnahme, Methoden der Entnahme wie Fang oder Abschuss mit der Langwaffe und Verwertung.

 

Bilder: Kormoran © H. Glader/piclease, Biber © H.-J. Fünfstück/piclease, Biber nagt am Holz © H.-J. Fünfstück/piclease, Kormoran © A-Deepen-Wieczorek/piclease, Kormorane im Nest © W-Gailmerger/pcilease, Nagespuren des Bibers © U-Euler/pcilease