Was ist Tollwut?

Die Tollwut ist eine akut verlaufende,  virale  Infektionskrankheit bei Säugetieren und dem Menschen (Zoonose!). Sie wird durch Lyssaviren aus der Familie der Rhabdoviren verursacht, weshalb die Tollwut auch als Rabies oder Lyssa bezeichnet wird.

Die Viren rufen eine Erkrankung des zentralen Nervensystems hervor, die durch Bewusstseinsstörungen, Krämpfe, Wesensveränderungen (erhöhte Erregbarkeit, Wasser- und Lichtscheue) und fortschreitende Lähmungserscheinungen gekennzeichnet ist. Nach dem Auftreten von klinischen Symptomen endet die Erkrankung in der Regel tödlich.

Dank intensiver Bekämpfungsmaßnahmen wird das Seuchengeschehen in Europa zunehmend beherrschbar. Zum Schutz des Menschen und seiner Haustiere (Prophylaxe!)  stehen wirksame und gut verträgliche Impfstoffe zur Verfügung.

Vorkommen

Der Erreger der Tollwut (Rabies-Virus, RABV) ist weltweit verbreitet. Ein gehäuftes Vorkommen wird aus etwa 100 Ländern der Erde, insbesondere auch aus touristischen Fernreisezielen in Asien, Mittel- und Südamerika, Afrika und Osteuropa berichtet. Nach Schätzungen der WHO sterben weltweit jährlich über 55.000 Menschen an den Folgen einer Tollwutinfektion, v.a. in Entwicklungsländern, ein Großteil hiervon in Indien.

99% der menschlichen Tollwutfälle resultieren aus Bissverletzungen durch Hunde. Auch Affen können die Tollwut übertragen – hier sind die Fallberichte aber vergleichsweise selten.

Die „Wildtollwut“ bei Füchsen, Waschbären oder Fledermäusen ist nur selten Auslöser der Tollwut beim Menschen.

Vorsicht ist in Deutschland und in den Niederlanden vor allem bei Höhlenwanderungen (Fledermaustollwut!) oder im Tierschutz geboten.

Der letzte menschliche Todesfall in Deutschland trat 2007 auf. Ein 55-Jähriger verstarb, nachdem er wenige Wochen zuvor auf einer Marokko-Reise von einem streunenden Hund in die Hand gebissen worden war.

Erregerreservoir

Nur Säugetiere sind ein Reservoir für Tollwutviren.

Während Hunde das Hauptreservoir für das klassische Tollwutvirus (sog. Urbane Tollwut) darstellen, waren es in der Vergangenheit in Deutschland Füchse (sog. Silvatische Tollwut). Daneben wurden Infektionen aber auch bei anderen Wildtieren  (Dachse, Marder, Rehe), bei Weidetieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde) sowie bei Katzen festgestellt.

In Einzelfällen konnten Tollwutviren bei Nagetieren (z.B. Eichhörnchen, Ratten, Mäuse) nachgewiesen werden. Laut WHO konnten bislang keine von Nagetieren übertragenen Fälle von Tollwut beim Menschen dokumentiert werden.

Deutschland gilt gegenwärtig als „frei von terrestrischer bzw. klassischer Tollwut“.

Für verschiedene Lyssaviren stellen Fledermäuse ein bedeutendes Reservoir dar (vgl. Fledermaustollwut) dar. In Deutschland und anderen europäischen Ländern wurden die speziellen Fledermaus-Tollwutviren nachgewiesen. Der letzte durch einen Fledermausbiss verursachte humane Todesfall in Europa trat 2002 in Schottland auf.

Infektionsweg und Inkubationszeit

Die Übertragung der Tollwut erfolgt durch einen Biss, kann aber auch durch infektiösen Speichel zustande kommen, der in Kratz- und Schürfwunden oder auf die Schleimhäute gelangt.

Auch die Inhalation von Viren kann zu einer Infektion führen. Das Virus wird jedoch nicht durch Belecken von gesunder Haut übertragen – Schleimhäute sind hingegen auch in unverletztem Zustand durchlässig. Der sicherste Schutz vor Tollwut ist daher eine intakte Haut!

Verlauf der Erkrankung

Die Krankheit Tollwut ist eine durch die Tollwutviren hervorgerufene akute und im Regelfall eine  letal verlaufende Entzündung von Gehirn und Rückenmark.

Eine Bissverletzung muss sofort gründlich mit Wasser und Seife gereinigt und desinfiziert werden, am besten mit 70%igem Alkohol oder einer Jodlösung. Damit lässt sich das Risiko, dass es zu einer tatsächlichen Infektion durch Eindringen der Viren in den Körper kommt, reduzieren.

Ist die Krankheit ausgebrochen, endet sie nach kurzer Zeit fast ausnahmslos tödlich. Ist das Virus einmal in den Körper gelangt, wandert es entlang der Nervenbahnen ins Rückenmark und von dort ins Gehirn. Hier vermehrt es sich und breitet sich weiter im Organismus (Speicheldrüsen, Auge und Haut) aus. Die Speicheldrüse ist das primäre Organ für die Virusausscheidung. Die Länge der Inkubationszeit hängt unter anderem von der in die Wunde eingebrachten Virusmenge ab und ist umso länger, je weiter die Bissstelle vom Zentralnervensystem entfernt ist.

In der Regel bricht nach einer Inkubationszeit von ca. 14 Tagen die Krankheit aus, es sind aber auch schon Fälle aufgetreten, wonach die Krankheit erst Monate nach der Bissverletzung offensichtlich wurde.

Symptome beim Menschen

Zu den ersten Krankheitszeichen zum Beispiel nach einer Bissverletzung zählen eine gewisse Ängstlichkeit und Nervosität, Kopfschmerzen, Fieber, Unwohlsein.  Dann können Halluzinationen und Angst vor Wasser und Licht sowie Lähmungen in Atem- und Schluckmuskulatur (Speichelfluss) folgen. Nach Delirium und Krämpfen tritt wenige Tage nach Krankheitsbeginn der Tod ein.

Gegen die „Wutkrankheit“ gibt es keine Behandlungsmöglichkeit. Lediglich die Symptome können durch völlige Ruhe, gedämpftes Licht, Sedierung und Atemhilfe gelindert werden. Da Speichel, Tränen und Urin des Patienten hoch ansteckend sind, muss der dem Tod geweihte Patient isoliert werden.

Nach Infektionsschutzgesetz besteht für den Krankheitsverdacht, die Erkrankung, den Tod an Tollwut beim Menschen sowie bei indirekten und direkten Nachweise von Tollwutviren eine Meldepflicht.

Impfung

Man unterscheidet bei der Tollwutimpfung zwischen einer Impfung  zur Vorsorge (Prophylaxe/Schutz) und der Impfung, die nach „Tollwutkontakt“ (sog. postexpositionelle Immunisierung) vorgenommen wird.

Bei hohem Tollwutrisiko (Waldarbeiter, Jäger, Tierärzte) oder beruflicher Tätigkeit bzw. Reisetätigkeit in Risikogebieten, z .B. China, Indien, Thailand, Vietnam, Bali, Nepal, Bangladesch oder Pakistan, wird eine Grundimmunisierung mit inaktivierten Tollwut-Viren („Totimpfstoff“) nach einem bestimmten Impfschema empfohlen, um einen ausreichenden Impfschutz zu erhalten. Alle 2-5 Jahre (je nach Hersteller) soll eine  Auffrischung erfolgen.

Bei unklarem oder nicht vorhandenem Impfschutz muss unverzüglich (wenige  Stunden!) nach dem fraglichen Viruskontakt (Biss, blutiger Kratzer oder Kontakt mit den Schleimhäuten) eine  aktive Immunisierung sowie die Gabe von Tollwut-Immunglobulin erfolgen!

Bei der Behandlung von Tollwut kommt es zwar nicht auf Minuten an, es sollte aber mit dem Arztbesuch keinesfalls gewartet werden, bis  Symptome sichtbar werden. Denn hat das Virus einmal das zentrale Nervensystem erreicht, ist es für eine Behandlung zu spät. Deshalb muss die erste Tollwutimpfung bei ungeimpften Personen innerhalb von 12-24 Stunden erfolgen.

Symptome beim Tier

Tollwut ist auch für Tiere eine tödlich verlaufende Krankheit, wenn sie nicht durch eine Impfung ausreichenden Schutz erlangt haben.

Wildtiere haben normalerweise eine natürliche Scheu vor dem Menschen. Zu Beginn der Erkrankung verlieren sie oft diese Scheu. Bewegungsstörungen, Aggressivität und vermehrter Speichelfluss sind oft Anzeichen einer Tollwuterkrankung.

Besonders Bisse, die unvermittelt erfolgen und nicht durch menschliches Verhalten “provoziert” wurden, können auf eine Tollwuterkrankung hinweisen.

Hunde stecken sich meist durch Füchse oder untereinander mit den Viren an. Die Inkubationszeit nach einer Bissverletzung beträgt zwei bis zehn Wochen. Sie hängt stark davon ab, wie nah die Wunde am Gehirn liegt. Ist die Krankheit ausgebrochen, dauert das Siechtum zwischen einem Tag und einer Woche.

Die Symptome einer Tollwuterkrankung resultieren beim Tier, wie dem Hund  beispielsweise, aus dem durch die Viren „gestörten“ Zentralen Nervensystem (ZNS). Je näher die Infektionsstelle am Gehirn liegt, desto schneller können die Viren das ZNS befallen und entsprechende, bekannte Verhaltensweisen auslösen. Symptome der Tollwut beim Hund entstehen – wie bei Menschen – durch eine akute und massive Entzündung des Gehirns.

Der klassische Verlauf der Tollwut ist durch 3 Stadien gekennzeichnet:

  1. Phase (Prodromalstadium):

Fieber

Durchfall

Erbrechen

möglicherweise Husten

teilweise bereits Wesensveränderungen

  1. Phase (Exzitationsstadium):

starke Wesensveränderungen und Stimmungsschwankungen

Sensibilität auf Licht, Luft und Windgeräusche

Wasserphobie

Schreckhaftigkeit, Scheue und Rückzug bei der Variante der „stillen Wut“

Aggressivität und Wutanfälle, auch unmotiviertes und andauerndes Bellen und wachsende Unruhe bei der „rasenden Wut“

Lähmungen

Muskelzuckungen

Speicheln, heraushängende Zunge, Maulsperre

  1. Phase (Paralysestadium):

Krämpfe

finale Lähmung

Koma und Tod durch Atemlähmung (Ersticken)

Prophylaxe und  Behandlung beim Tier

Die Immunisierung einer großen Zahl von Haustieren, insbesondere von Hunden und Katzen, hat zu einem effektiven Rückgang der Übertragung der Tollwut auf den Menschen geführt. Erst die orale Immunisierung der Füchse hat jedoch die Ausrottung der Tollwut in weiten Teilen Europas ermöglicht.

Nach dem Tierseuchenrecht ist die Tollwut anzeigepflichtig, weshalb bereits ein Tollwutverdacht unverzüglich der zuständigen Behörde angezeigt werden muss.

Impfungen nach einer bereits erfolgten Infektion (anders als beim Menschen) sind ebenso wie jegliche therapeutische Maßnahmen verboten. Zwar besteht in Deutschland für Hund und Katze keine Impfpflicht, sollte aber nicht nur aus Tierschutzgründen, sondern auch zum Schutz des eigenen Lebens erwogen werden. Außerdem werden ungeimpfte Tiere, die Kontakt zu einem tollwütigen Tier hatten, ausnahmslos getötet (Tollwutverordnung). Darüber hinaus ist eine Tollwutimpfung notwendig, um das Tier mit auf Reisen nehmen zu können.

Ein begründeter Verdacht auf eine Tollwutinfektion kann auch bei einem geimpften Hund zu einer Quarantäne von drei bis sechs Monaten führen.

Diagnostik beim Menschen

Der Verdacht auf das Vorliegen einer Tollwuterkrankung beim Menschen ergibt sich zunächst aus den klinischen Symptomen bzw. einer gründlichen „Krankengeschichte“ (u. a. zu Auslandsaufenthalten, Impfstatus und Exposition zu Tieren).

Die sichere Bestätigung der klinischen Verdachtsdiagnose gelingt erst nach dem Tod mittels Immunfluoreszenztest, beispielsweise aus Gehirngewebeproben.

Zum Nachweis von Impftitern wird auf  das Vorliegen virusneutralisierender Antikörper getestet.

Widerstandsfähigkeit des Tollwut-Erregers

Tollwutviren zeigen gegenüber Umwelteinflüssen eine geringe Widerstandsfähigkeit (Tenazität).

Temperaturen von mehr als 50°C übersteht das Virus nur einige Minuten. Eine UV-Bestrahlung (Sonnenlicht) tötet die Viren schnell ab.  An Gras angetrocknet bleibt das Virus weniger als 24 Stunden infektiös. Jedoch bleibt die  Infektiosität in Kadavern relativ lange erhalten (bis zu 90 Tage).

Sonderfall Fledermaustollwut

Während der  Hauptreservoirwirt  für die klassische Tollwut (Rabies)  in Mitteleuropa der Rotfuchs ist, existiert bei Fledermäusen ein unabhängiger Infektionszyklus, der durch die eigenständigen Tollwutvirusspezies European Bat Lyssavirus 1 und 2 (EBLV-1, EBLV-2) sowie das Bokeloh Bat Lyssavirus (BBLV) verursacht wird. Eine Übertragung auf andere Säugetiere und den Menschen (Zoonose!) ist möglich, wird aber weltweit sehr selten beobachtet. Bislang sind in Europa vier menschliche Todesfälle bekannt, die durch Fledermaustollwut hervorgerufen wurden.

Eine Schutzimpfung gegen das Virus der Klassischen Tollwut ist auch gegen die „Fledermaus-Tollwutviren“ wirksam. Für die Bevölkerung ist das Risiko, an Fledermaus-Tollwut durch Biss oder Kratzen zu erkranken, als vernachlässigbar gering einzustufen.

Jedoch ist es dann als erhöht einzuschätzen, wenn Personen mit Fledermäusen beruflich oder in ihrer Freizeit umgehen. Fledermausschützer, Wildbiologen, Jäger, Waldarbeiter und Wildtierpfleger sollten deshalb stets eine Schutzimpfung in Betracht ziehen.

Die Ansteckung erfolgt durch den Kontakt mit dem Speichel infizierter Tiere. Biss- oder Kratzverletzungen der Haut sind die Hauptwege der Übertragung. Der beste Infektionsschutz besteht in der Vermeidung von Tierkontakt!

Als tollwutverdächtig gilt eine Fledermaus, die sich fangen bzw. anfassen lässt, ein auffälliges (z.B. flugunfähig und orientierungslos) oder aggressives Verhalten zeigt oder tot aufgefunden wird. Fledermäuse sollten sowieso nie ohne Biss-sichere Handschuhe, z.B. Lederhandschuhe  angefasst werden. Nach einem Biss oder Kratzer die Wunde sofort reinigen und desinfizieren und einen Arzt konsultieren!

Ein krankes Tier sollte umgehend dem zuständigen Veterinäramt gemeldet bzw. einem Tierarzt vorgestellt werden. Besteht der Verdacht „Tollwut“, wird eine labordiagnostische Untersuchung eingeleitet werden.

Fledermausschutz

Jedoch nicht jede geschwächt aufgefundene Fledermaus muss an Tollwut erkrankt sein. Fledermäuse können unter verschiedenen, spezifischen Krankheiten leiden, deren Übertragung auf den Menschen nur selten oder erschwert erfolgt.

So senken zum Beispiel nicht tragende Fledermausweibchen oder auch Männchen ihre Körpertemperatur im Sommer während kühler Witterungsperioden ab, um Energie zu sparen. Im Winter kann die Körpertemperatur bis auf wenige Grad über Null absinken. In diesem Zustand sind die Tiere nicht mehr reaktionsfähig; sie können nicht fliegen und sich nur mühsam bewegen. Wird eine Fledermaus in einem solchen lethargischen Zustand aufgefunden, so kann bei unkundigen Personen leicht der Eindruck einer kranken Fledermaus entstehen.

Untersuchungen

Auch wenn Fledermaus-Tollwutviren, vor allem das EBLV-1 (European Bat Lyssavirus), in verschiedenen Anrainerstaaten der Nord- und Ostsee (darunter auch die Niederlande, Dänemark und Deutschland) relativ regelmäßig gefunden werden, stuft das LGL das Infektionsrisiko durch Kontakt mit den natürlichen Fledermauspopulationen in Bayern weiterhin als gering ein.

Das LGL führt in Kooperation mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) und den Koordinationsstellen für den Fledermausschutz in Bayern seit 2011 ein kontinuierliches Tollwut-Monitoring bei Fledermäusen durch.

Aktueller Stand in Bayern (LGL-Homepage)

Neben Deutschland haben in Europa auch die Schweiz, Finnland, die Niederlande, Italien, Luxemburg, Frankreich, Belgien, Slowenien sowie die Tschechische Republik durch die orale Immunisierung der Füchse offiziell den Status „tollwutfrei“ (frei von terrestrischer Tollwut) erlangt. Als frei von terrestrischer Tollwut gelten seit langem auch Spanien (nicht die nordafrikanischen Exklaven Melilla und Ceuta), Portugal, Großbritannien, Irland und die skandinavischen Länder. In Ländern wie Polen, der Slowakei, Ungarn, Estland, Litauen und Lettland wurden in den letzten Jahren nur noch sporadisch Einzelfälle von Tollwut gemeldet. In wenigen anderen europäischen Ländern bleibt die Tollwut bei Wild- und Haustieren nach wie vor ein Problem.

Der letzte in Deutschland positiv getestete Fuchs stammt aus dem Jahr 2006, in Bayern wurde 2001 bei einem Fuchs die Tollwut nachgewiesen. Deutschland, damit auch Bayern ist mit Wirkung vom 28.09.2008 von der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE (Office International des Epizooties) als “frei von terrestrischer bzw. klassischer Tollwut” eingestuft worden.

Als Hauptrisikofaktor für die Wiedereinschleppung der terrestrischen Tollwut gilt derzeit, wie die letzten beiden RABV-Infektionen in Bayern (2010 ein Hund aus Bosnien-Herzegowina, 2013 ein Hund aus Marokko) deutlich zeigen, der Import von Haustieren, v.a. von Hunden. Für den Reiseverkehr mit Haustieren sind deshalb eigene gesetzliche Vorschriften der Überwachung in Kraft.

Zum Nachweis der anhaltenden Tollwutfreiheit in Bayerns Wildtierpopulation und um ein mögliches Wiederauftreten der Tollwut schnell erkennen zu können, ist ein flächendeckendes Tollwut-Monitoring durch die Bundes-Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (Tollwut-Monitoring) vorgeschrieben.

Im Rahmen des Tollwut-Monitorings werden sogenannte Indikatortiere untersucht.

Indikatortiere sind verendete (besonders auch durch einen Unfall verendete) sowie kranke, verhaltensgestörte, abgekommene oder sonst auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären. Gesund erlegte Füchse, Marderhunde und Waschbären werden nicht im Tollwut-Monitoring untersucht.

Der Jagdausübungsberechtigte ist gemäß § 3a der Tollwut-Verordnung deshalb verpflichtet, alle verendet aufgefundenen (besonders auch Verunfallte) sowie kranke abgekommene, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällige erlegte wild lebende Füchse, Marderhunde und Waschbären nach näherer Anweisung der zuständigen Veterinärbehörde zuzuleiten.

Die Kosten für die Untersuchung und eine mögliche  pauschale Entschädigung trägt das Land.