Leittierarten

Großer Brachvogel - Foto: H. Glader/piclease

Einzelne Arten haben im Sinne des Naturschutzes einen besonderen Stellenwert, da sie besondere Ansprüche an ihren Lebensraum stellen. Solche Arten gelten daher als Leittierarten oder „flagship spieces“.

Dem Jagdrecht unterliegende Arten der Raufußhühner wie Birkwild, Auerwild oder Haselwild oder das heute inzwischen gefährdete Rebhuhn in der Feldflur sind solche Beispiele. Darüber hinaus zählen auch einst häufige Tierarten der Feldflur und Wiesen wie beispielsweise Kiebitz und Feldlerche oder der Feuchtwiesen wie Wachtelkönig, Großer Brachvogel oder Bekassine dazu.

Diese Arten unterliegen nicht dem Jagdrecht, sondern sind im Naturschutzrecht verankert. Dennoch finden sie auch in der Jägerschaft besondere Aufmerksamkeit.
Der Schutz ihrer Lebensräume hilft natürlich ebenso den jagdbaren Arten.