Argumentationshilfe Forstliches Gutachten

Reform der Forstlichen Gutachten richtig umsetzen

  • Eigenverantwortung von Grundeigentümern und Jagdpächtern:

Die waldbaulichen Ziele der Eigentümer sind vorrangig – sie werden nicht von der Forstbehörde gesetzt.
Eine Einigung der Beteiligten ist von den Behörden zu akzeptieren, außer es stehen konkrete und deutlich übergeordnete Gründe des Gemeinwohls entgegen.
Die Forstlichen Gutachten dienen nur der Entscheidungsvorbereitung für die Erarbeitung der Abschusspläne. Sie dürfen die Entscheidungsfreiheit der jagdlichen Vertragspartner und der zuständigen Behörde nicht ersetzen.

  • Transparenz:

Die Herausgabe der Standarddaten und der zusätzlichen Auswertungen ist aus rechtsstaatlicher Sicht und mit Blick auf eventuell belastende Verwaltungsakte unumgänglich.