Monitoring-Programme in Bayern für Schwarzwild

Bache mit Frischlingen - Foto: Reinhard Siegel/piclease

ASP-Früherkennung und die Rolle der Jäger – Weiterführung des Totfund-Monitorings beim Schwarzwild in 2023

Die Untersuchung von totem oder „auffälligem“ Schwarzwild im Rahmen des so genannten ASP-Monitoring Wildschwein ist das A und O der Früherkennung einer Tierseuche. Diese Früherkennung ist im Ernstfall eine entscheidende Voraussetzung für die schnelle Umsetzung von Bekämpfungsmaßnahmen. Das ASP-Fallwild- oder Totfund-Monitoring gewährleistet seit seiner Einführung 2017 konstant hohe Untersuchungszahlen verendet aufgefundener, verunfallter sowie auffällig erlegter Wildschweine.

Die Jägerinnen und Jäger waren dabei stets ein ganz entscheidender Faktor, und vor allem jetzt vor dem Hintergrund der Seuchengeschehen in Brandenburg und Sachsen, ist ihre Mithilfe mehr denn je gefordert.

Auch wenn Bayern im Gegensatz zu Brandenburg und Sachsen von der ASP bisher nicht betroffen ist und auch keinen direkten tierseuchenrechtlichen Einschränkungen unterliegt, ergeht die eindringliche Bitte der  Veterinärbehörden an die Jägerschaft, die Totfundsuche auch in 2023 aktiv zu betreiben und  so viele tot aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine wie möglich zu melden und beproben zu lassen, um einen eventuellen Seuchenausbruch sofort zu erkennen. Weiterhin ist es von großer Bedeutung, dass bei der Meldung von Wildschweinkadavern bzw. bei deren Beprobung, der Fundort möglichst genau bestimmt wird. Nur bei genauer Kenntnis des Fundortes können im Seuchenfall angemessene Maßnahmen durch die zuständigen Veterinärämter ergriffen werden.

Um die Jäger für ihre Mühen bei der Seuchenprävention etwas zu „entschädigen“, erhalten private Jägerinnen und Jäger für die in die Wege geleitete Beprobung bei verendet aufgefundenen Wildschweinen (auch nach einem Unfall) oder krank erlegten Tieren eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier aus der Staatskasse. Die Auszahlung erfolgt über den Bayerischen Jagdverband nach Bestätigung der Beprobung durch das zuständige Veterinäramt (siehe Antragsformular).

Für Ihre Unterstützung herzlichen Dank.

Die ASP hat Deutschland im „Corona-Jahr“ 2020 erreicht

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Deutschland erreicht. Am 10. September 2020 erfolgte der amtliche Nachweis der anzeigepflichtigen Tierseuche im Bundesland Brandenburg bei einem Wildschweinkadaver, der keine 10 Kilometer von der Grenze zu Polen gefunden wurde. Damit gilt Deutschland nicht mehr als „ASP-frei“.

Aufgrund der Durchführungsbeschlüsse der EU-Kommission und von Tierseuchen-Allgemeinverfügungen von Landesregierung und betroffenen Landkreisen wurden Restriktionszonen festgelegt, die situationsbedingt immer wieder angepasst werden. Leider ist Brandenburg nicht das einzige Bundesland mit einem ASP-Ausbruch geblieben. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte am 31.10.20, dass eine am 27.10. im Landkreis Görlitz, Sachsen, erlegte Überläuferbache mit dem ASP-Virus infiziert war.

Im Nachbarland Polen kommt es nach wie vor zu Ausbrüchen in der Wildschweinpopulation und auch in Hausschweinebeständen. Ende November 2021 wurde in einem dritten Bundesland – Mecklenburg Vorpommern – die ASP im Wildschweinebereich amtlich festgestellt. An der Grenze zu Brandenburg, im Landkreis Parchim, wurden mehrere tote bzw. erlegte und beprobte Wildschweine positiv getestet.

Oberste Priorität in unserem Land hat nun die Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Infektionsgeschehens und der Verhinderung eines Übergreifens auf Nutz- und Hausschweine. Es ist daher von ungeheurer Wichtigkeit, über ein funktionierendes „Frühwarnsystem“ für die ASP in Form von Monitoring-Programmen die Ein- und Verschleppung der Seuche zu einem sehr frühen Zeitpunkt zu entdecken, um sofort entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen einleiten zu können und das Ausbruchsgeschehen zu begrenzen.

In Deutschland wurden in den letzten Jahren verschiedene Monitoringprogramme zur Früherkennung eines Erregereintrages in die Tierpopulationen aufgebaut. Rechtsgrundlage für die Monitoringuntersuchungen stellt neben der Schweinepest-Verordnung die Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) und der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung – SchwPestMonV) dar. Auch wenn die Ausbruchsgeschehen in Brandenburg und Sachsen bisher keine tierseuchenrechtlichen Auswirkungen auf Bayern haben, gilt es für die gesamte Gesellschaft, wachsam und umsichtig zu agieren. Ganz besonders sind die Jägerinnen und Jäger angehalten, ihren Teil zur Tilgung der Seuche, zur Vermeidung der Verschleppung, aber auch zum Aufspüren etwaiger neuer Seuchenherde beizutragen.

In Bayern werden folgende Monitoring-Programme bei Wildschweinen durchgeführt:

Serologisches Monitoring bzw. aktives Monitoring

Das aktive Monitoring wird auch „Jagdmonitoring“ genannt. Nach wie vor werden Blutproben gesund erlegter Wildschweine sowie von Hausschweinen auf Antikörper gegen das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) sowie Antikörper gegen das Aujeszky-Virus (AK) untersucht. Hier stehen die Veterinärämter mit der Jägerschaft in Kontakt.

„ASP-Monitoring Wildschwein“

Das A & O bei der Früherkennung einer Tierseuche für die nachfolgende rasche Umsetzung von Bekämpfungsmaßnahmen ist die Untersuchung von totem oder „auffälligem“ Schwarzwild im Rahmen des sogenannten ASP-Monitoring Wildschwein, auch als passives Monitoring bezeichnet. Es ist wichtig, dass vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Seuchensituation so viele tot aufgefundene Wildschweine bzw. krank erlegte Tiere wie möglich beprobt werden, um einen eventuellen Seuchenausbruch sofort zu identifizieren.

Aufgrund der „Aggressivität“ des kursierenden ASP-Virusstammes versterben infizierte Tiere in der Regel noch bevor die Bildung von Antikörpern bei ihnen einsetzt. Aus diesem Grund richtet sich der Focus der Untersuchungen zum „Aufspüren“ des Erregers der Afrikanischen Schweinepest auf den Nachweis von vorhandenem Virusgenom (über Blut, Bluttupfer, Organproben) anstelle eines Nachweises von Antikörpern im Blut. Aufgrund der großen Widerstandsfähigkeit des ASP-Erregers ist Virusmaterial auch noch in verwesenden Tierkörpern nachweisbar.
Im Fokus stehen daher im „Totfund-Monitoring“ verendet aufgefundene sowie im Rahmen der Jagd erlegte Wildschweine, die klinisch auffällig waren oder bei denen pathologisch-anatomische Veränderungen festgestellt wurden. Selbst verwesende oder bereits verweste Tiere sind für das Monitoring nützlich.

Das aktuelle bayerische Überwachungsprogramm sieht vor, dass sämtliche tot aufgefundene Wildschweine (auch krank erlegte und Unfalltiere) in Bayern auf ASP- und KSP-Virusgenom über Organproben bzw. Bluttupfer untersucht werden. Unfallwild wird ausdrücklich miterfasst.

Die Beprobung mit „Probenbesteck“, welches über die Veterinärbehörde oder das LGL bezogen werden kann, braucht nicht in Eigenregie vorgenommen werden, sie kann durchaus auch durch die Behörde selbst erfolgen. Das Vorgehen ist am besten mit den Veterinärämtern abzustimmen.

Die Beprobung der Kadaver kann direkt am markierten Fundort erfolgen. Damit der Kadaver wiedergefunden werden kann, soll der Auffinder eine möglichst präzise Angabe über den Fundort durchgeben. Der Verbleib des Kadavers, der Abtransport und Desinfektionsmaßnahmen sind ebenfalls mit der Behörde zu besprechen.

Um die Freiwilligkeit zu fördern und die Jäger für ihre Mühen ein wenig zu „entschädigen“, erhalten Jäger für die Probennahme bei verendet aufgefundenen Wildschweinen (auch nach einem Unfall) eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier aus der Staatskasse. Die Auszahlung erfolgt über den Bayerischen Jagdverband.

Brucellose-Monitoring

Zu den weltweit häufigsten bakteriellen Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden, zählt die Brucellose. Diese Erkrankung wird durch verschiedene Vertreter der Gattung Brucella ausgelöst und kann nicht nur bei Haus- und Nutztieren, sondern auch bei Wildtieren auftreten.

Durch intensive staatliche Bekämpfungsmaßnahmen wurde diese Tierseuche in Deutschland allerdings faktisch getilgt. Die Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände sind amtlich frei von Brucellose. Allerdings wird von sporadischen Ausbrüchen in Schweinebeständen und von vereinzelten Erregernachweisen bei Wildschweinen, aber auch bei Feldhasen berichtet. Trotz dieser durchaus günstigen Ausgangssituation ist für uns Menschen ein Restrisiko beim Umgang mit infizierten Tieren und deren Produkten vorhanden.

Als bedeutendster Infektionsweg ist der Verzehr kontaminierter Lebensmittel, insbesondere nicht hitzebehandelter Milch und Milchprodukte, anzusehen. Aber auch der direkte Kontakt mit infizierten Tieren kann zur Ansteckung führen.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) startete im November 2018 zusammen mit dem BJV ein Monitoring-Programm, um die Verbreitung der Brucellose in der bayerischen Wildschwein-Population zu untersuchen.

Da in den vergangenen Jahren Einzelfälle der Brucellose bei Wildschweinen am LGL aufgefallen sind, sollten gezielt weitere Proben aus dieser Population untersucht werden mit dem, Daten über die Verbreitung der Infektion zu sammeln. Damit kann die Bedeutung des Schwarzwilds als potenzielle Eintragsquelle und zoonotische Infektionsquelle eingeschätzt werden.

Für das Brucellose-Monitoring ist die tatkräftige Unterstützung durch die Jägerschaft über die Bereitstellung von Blutproben von gesund erlegten Wildschweinen gefragt, idealerweise soll vom beprobten Stück neben der Blutprobe ein etwa haselnussgroßes Gewebestück von Hoden oder Gebärmutter untersucht werden. Die Proben können für die  Untersuchung beim jeweiligen Veterinäramt abgegeben werden.

Formulare zum Download