Rechtsberatung
Der Verband versucht alle Mitglieder bei rechtlichen Unsicherheiten und Fragen rund um das Jagd- und Waffenrecht zu unterstützen.
Um eine erste Einschätzung und rechtliche Auskunft zu erhalten, bieten wir jedem Mitglied die Möglichkeit an, im Rahmen eines auf 10 Minuten beschränkten Gesprächs mit einem versierteren Anwalt rechtliche Unsicherheiten zu lösen.
Sollten Sie als Mitglied eine solche Rechtsfrage haben, bitten wir Sie unter recht@jagd-bayern.de Ihre Anfrage kurz zu formulieren.
Innerhalb der unten stehenden Telefonzeiten unserer Rechtsanwälte, am Dienstag, Donnerstag und Freitag werden unsere Anwälte Sie zurückrufen.
Bitte geben Sie also eine Telefonnummer an, unter welcher Sie erreichbar sind.
Klarzustellen ist, dass es sich hier nur um eine kurze rechtliche Auskunft handeln kann, die keine Rechtsberatung bei einem Anwalt ersetzen kann. Sollten nach dieser ersten rechtlichen Auskunft noch weitere tiefergehende Fragen bestehen, müsste dies über die Beauftragung eines Rechtsanwalts durchgeführt werden. Hierzu haben wir den Mitgliedsverbänden eine Rechtsschutz Gruppenversicherung angeboten, bei welcher Sie die Übernahme solcher Erstberatungen und Mandatierungen zur Deckung anfragen können.
Sollten Sie ein in Jagd- und Waffenrecht versierteren Anwalt in Ihrer Nähe suchen, stellt Ihnen der BJV gerne eine Liste solcher Anwälte auf Anfrage zur Verfügung.
Telefonzeiten der Rechtsberatung:
Dienstag 15:00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 16.30 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Rechtliches
Strenge Gesetze regeln die Jagd
Die Jagd ist in Bayern, wie in der ganzen Bundesrepublik, nach strengen Gesetzen geregelt. Neben dem Jagdgesetz und dem Naturschutzgesetz regeln Vorschriften aus über 20 Rechtsgebieten die Jagd, wie z. B. das BGB, Strafrecht, Waffenrecht, Fleischhygiene- und Tierseuchenrecht etc. Das Bundesjagdgesetz ist ein Rahmengesetz, das durch die Landesjagdgesetze und deren Ausfächerungsbestimmungen ergänzt wird. Am 1.2.1949 wurde das Reichsjagdgesetz in Deutschland durch die Besatzungsmächte aufgehoben. Am 01.04.1953 ist das neue Bundesjagdgesetz in Kraft getreten, die Verordnung über Jagd- und Schonzeiten sowie Landesjagdgesetze mit ihren Verordnungen und Ausführungsbestimmungen. Änderungen gab es unter anderem 1961, 1970, 1976 und 1990 durch den Einigungsvertrag. 1985 wurde die Verordnung zum Schutz von Wild verabschiedet (Bundeswildschutzverordnung).
Rechtliche Vorschriften
Der Landesjagdverband Bayern gibt Ihnen hier jeweils aktuelle Änderungen rechtlicher Vorschriften und interessante Ausführungen zum Jagd- und Waffenrecht:
- Bundesjagdgesetz
- Bayerisches Jagdgesetz
- AvBayJG (Ausführungsverordnung Bay. Jagdgesetz Stand 14.7.2016)
- Musterpachtvertrag
- Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern
- Jäger- und Falknerprüfungsordnung vom 22.01.2007
- Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung (AAV) vom 03.06.2008 (Ausnahmen für Kormoran und Biber)
- Fallenverordnung
- Fallenrichtlinie Richtlinie des Landesjagdverbandes Bayern für die Fallenjagd 01.02.1999
- Brauchbarkeitsprüfung Ordnung zur Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde 25.06.1997
- Bundesnaturschutzgesetz
- Bayer. Naturschutzgesetz
- Bayerisches Waldgesetz
- Bundesartenschutzverordnung
- Bundeswildschutzverordnung Stand 28.06.2018
- Waffengesetz
- Unfallverhütungsvorschriften Jagd vom 01.01.2000
- Vortrag von RA J. Wefelscheid zu Wildschäden in der Landwirtschaft
Rechtliche Aspekte bei der Wildbretvermarktung
Wie darf ich mein Wild vermarkten? Dr. A. Gangl aus der JiB 5/2019 (PDF-Datei)