Falknerei

 Wanderfalke - Foto: Astrid Brillen/piclease

Die Falknerei beinhaltet insgesamt das Halten, Abtragen und Jagen (Beizjagd) mit dem Vogel. Sie wird seit ca. 3500 Jahren betrieben und kommt aus dem zentralasiatischen Raum. In Germanien wurde sie zwischen dem 2. Und 4. Jahrhundert bekannt. Das im europäischen Raum wohl bekannteste Werk über die Falknerei, „De Arte Venandi Cum Avibus“ (über die Kunst mit Vögeln zu jagen), wurde vom Staufferkaiser Friedrich dem Zweiten (1194-1250) verfasst. 2014 wurde die Falknerei in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Die Beizjagd (das Jagen mit dem Vogel) umfasst die Jagd auf Kaninchen, Hase und Federwild und ist gerade im Bereich von Großstädten und Flughäfen eine wichtige Jagdart, um Kaninchen, Tauben und Krähen zu reduzieren und durch Vergrämung von Vogelschwärmen den Vogelschlag bei Flugzeugen zu vermeiden.

Neben ausländischen Greifvögeln dürfen die heimischen Arten Wanderfalke, Habicht, Steinadler und Sperber eingesetzt werden. Um die Beizjagd ausüben zu dürfen, muss sowohl eine Jägerprüfung als auch eine Falknerprüfung abgelegt werden.