Jagdliches Schießen
Hinweise zum Schießen auf Schießständen
Hinweise zur Nutzung von Schießstätten
Die Nutzung von offenen Schießstätten ist gestattet. Halboffenen Schießstätten dürfen ebenfalls genutzt werden, sofern bei diesen eine mit Freiluftanlagen vergleichbar hohe Luftzirkulation gewährleistet ist. Die Nutzung ist
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, mit Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht)
- in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten wird, in Gruppen von bis zu 10 Personen
erlaubt.
Raumschießanlagen können nicht genutzt werden.
Stand: 27.03.2021
Pfad: https://www.wildtierportal.bayern.de -> Coronavirus: Auswirkungen auf die Jagd -> Hinweise zum Schießen auf Schießständen
Internet-Link: https://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/242064/index.php
Sofern Sie weitere Auskunft benötigen, wenden Sie sich bitte an die BJV-Hauptgeschäftsstelle, Schießreferent Max Peter v. Montgelas, Tel. 089-990234-23; E-Mail: maxpeter.montgelas@jagd-bayern.de
Übersicht der Termine im jagdlichen Schießwesen 2021
Terminankündigung Bergjagdschießen (PDF-Datei)
BJV-Schießstandordnung
Hinweise für Aufsichtspersonen auf Schießstätten