Hintergrundinformationen zu Presseberichten und zur Freitagsfrage

Wissenswertes zum Wildbret

Wildfleisch – so gesund und so gut!

 

Rehrücken, Hirschsteak, Hasenbraten oder Wildschweinmedaillons – frisches Wildbret aus der Region ist eine köstliche und gesunde Alternative zu herkömmlichen Fleischgerichten. Es sollte öfter auf dem Speiseplan stehen, denn das Fleisch von Reh, Wildschwein und Co. erfüllt alle Ansprüche einer modernen und bewussten Ernährung.

Was ist Wildbret?

Das Wort „Wildbret“ stammt aus dem Mittelhochdeutschen und heißt ganz einfach „Fleisch vom Wild“. Unter „Wild“ versteht man alle frei lebenden Tiere, die dem deutschen Jagdrecht unterliegen, wie etwa Wildschwein, Reh, Rotwild, Feldhase, Wildkaninchen, Fasan, Wildente, Wildgans

Für jedes Tier gelten unterschiedliche Jagdzeiten, die gesetzlich festgelegt sind. Sie richten sich nach dem natürlichen Lebensrhythmus der Tiere. Deshalb ist nicht das ganze Jahr über frisches Wildbret von allen Tieren vorhanden. Aber zu jeder Jahreszeit gibt es Wild beim Jäger von mindestens einer Tierart. 

Die Jagd reguliert den Wildbestand. Sie vermindert Schäden in der Land- und Forstwirtschaft und beugt der Ausbreitung von Seuchen und für den Menschen ansteckenden Krankheiten vor. Mit einem behördlichen Abschussplan ist die Bejagung streng geregelt und sorgt dafür, dass keine Wildart in ihrem Bestand gefährdet wird.

 

Wildfleisch  ist ein  naturbelassenes Lebensmittel

Wildtiere leben frei und äsen das, was ihnen schmeckt, am liebsten gehaltvolle Pflanzen und würzige Kräuter. Wild vom Jäger hat kurze Transportwege, verbraucht wenig Energie und ist immer frisch.

 

Wildbret ist sehr mager, kalorien- und cholesterinarm, reich an Eiweiß, Vitaminen und Mineralstoffen. Dazu gehören zum Beispiel Kalium, Kupfer, Eisen, Phosphor und Zink. Es liefert die lebenswichtigen ungesättigten Omega-3-Fettsäuren, die unser Körper nicht selbst herstellen kann. Omega-3-Fettsäuren verbessern die Fließeigenschaften des Blutes und beugen so Ablagerungen in den Blutgefäßen vor. Außerdem haben sie einen positiven Einfluss auf das Immunsystem und hemmen Entzündungsreaktionen.

Weil Wildbret so leicht verdaulich und bekömmlich ist, eignet es sich sogar als Diät- oder Schonkost.

Der typische Wildgeschmack?

Früher galt der intensive Wildgeschmack, der so genannte Hautgout – das ist französisch und heißt „Hochgeschmack“ – als das Charaktermerkmal für Wildfleisch schlechthin. Tatsächlich kennzeichnete der Hautgout gar nicht den typischen Wildgeschmack, sondern vielmehr den einsetzenden Verwesungsprozess. Der Hautgout entstand durch mangelnde Hygiene. Denn früher gab es kaum Kühleinrichtungen und das Wild wurde sehr lange ohne Kühlung abgehängt. 

Heute ist die Wildbrethygiene streng geregelt. Es gelten die EU-Vorschriften zur Fleischhygiene, wie sie im Umgang mit Fleisch überall gültig sind. Das tote Wildtier kommt sofort nach dem Ausweiden  – der Jäger sagt aufbrechen dazu – in die Kühlung. Dort wird es je nach Tierart drei bis fünf Tage abgehängt zur so genannten Fleischreife. Das ist ein chemischer Umsetzungsprozess im Fleisch und notwendig, um jedes Fleisch genießbar zu machen. Ungenügend abgehängtes Fleisch bleibt immer zäh. Wenn Sie heute Wildfleisch kaufen, riecht und schmeckt es frisch und aromatisch, ohne Hautgout.

Die strengen Vorschriften stellen die hohe Qualität des Wildbrets beim Verkauf sicher und gewährleisten eine transparente Vermarktungskette.

Schwerpunkt Widlbrethygiene

Das Fach Wildbrethygiene ist auch ein fester Bestandteil der jagdlichen Ausbildung, denn als Nahrungsmittelproduzent muss auch der Jäger die strengen gesetzlichen Regeln erfüllen.

Jagd bedeutet, Verantwortung für das Nahrungsmittel Wild übernehmen. Diese Verantwortung beginnt bereits auf der Jagd. So beobachtet der Jäger das Wild genau, bevor er es erlegt und erkennt, wenn es zum Beispiel krank ist. Dann darf das Tier selbstverständlich nicht zur Weiterverarbeitung genutzt werden. Auch Wild, das bei einem Unfall getötet wurde, darf nicht zur Weiterverarbeitung genutzt werden.

Wildfleisch von verschiedenen Wildarten

Fleisch vom Rotwild:

Geschätzt wird vor allem das Fleisch von jungen Tieren. Es ist braunrot, feinfaserig und sehr gut zum Grillen oder auch Braten geeignet. Wildbret von älteren Tieren gibt einen vorzüglichen Schmorbraten ab.

Fleisch vom Schwarzwild:

Das bevorzugte Fleisch kommt von den ein- bis zweijährigen Jungtieren, Frischlinge und Überläufer werden zwischen 10 und 40 kg schwer. Das Fleisch ist dunkelrot und sehr aromatisch.

Fleisch vom Rehwild:

Das Fleisch der jungen Tiere ist rotbraun, feinfaserig und besonders aromatisch. Es eignet sich für viele Gerichte, auch hervorragend zum Grillen. Keulen und Rücken zählen zu den wertvollsten Teilstücken.

Fleisch vom Feldhasen

Das Fleisch junger Tiere ist mild im Geschmack, das von älteren Tieren eher würzig.

Fleisch vom Fasan

Vor allem das Fleisch der jungen Tiere ist besonders zart und wohlschmeckend. Damit lassen sich alle traditionellen Geflügelrezepte zubereiten.

 

Fleisch von Wildente

Wildente wird entweder gebraten oder im Ofen geschmort und je nach Geschmack mit Früchten, Nüssen oder Kräutern gefüllt. Das Brustfleisch bietet sich als Filet oder in Medaillons geschnitten an. Junge Tiere erkennt man am biegsamen Brustbein.

 

Frisches Wild hält sich gut gekühlt zwei bis drei Tage. Es lässt sich gut einfrieren. Wildgeflügelfleisch und Fleisch vom Wildschwein ist tiefgefroren 6 Monate haltbar, Fleisch von Reh und Hirsch tiefgekühlt bis zu 12 Monate.

 

Wissenswertes zum Feldhasen

Der heute europaweit vorkommende Feldhase, Lepus europaeus, ursprünglich ein Steppenbewohner, hat sich im Großen und Ganzen an die Lebensbedingungen unserer heutigen Kulturlandschaft angepasst. Eine bewusst zurückhaltende Bejagung und intensive Naturschutzmaßnahmen zur „Aufwertung“ der Agrarlandschaft haben entscheidend dazu beigetragen, dass die Menschen zu Ostern überall in Deutschland den Feldhasen antreffen können.

Die hohe Vermehrungsrate schützt den Bestand

In Europa findet die Paarungszeit der Hasen, die Rammelzeit, von Januar bis August statt. Häsinnen gebären nach 42 Tagen Tragzeit drei bis viermal im Jahr ein bis vier vollentwickelte Junge. Sie sind so genannte Nestflüchter, können sofort sehen und hören können und tragen bereits ihr „Feldhasenkleid“. Die Junghasen werden rund vier bis fünf Wochen gesäugt. Parallel zum Säugen beginnt nach etwa 14 Tagen langsam die selbständige Futteraufnahme der Jungtiere. Die Jungtiere müssen als Nestflüchter sehr schnell selbständig werden.

Nach der Geburt sind die Junghasen ähnlich wie Rehkitze geruchsneutral. Dadurch sind sie für Fressfeinde schwer aufzuspüren. Leider rettet sie weder diese Strategie noch der Drückreflex vor den scharfen Messern der Bodenbearbeitungs- und Mähmaschinen. Auf diese Art und Weise kommen jährlich Tausende Feldhasen und andere Tiere um. Die Biotopzerstörung und die Tötung durch Maschinen werden als größte bestandsmindernde Faktoren der modernen Landwirtschaft angesehen.

Eine Besonderheit bei den Feldhasen ist die so genannte Superfötation. Sie bedeutet, die schon trächtige Häsin kann erneut befruchtet werden. So können sich in den zwei Hörnern der Gebärmutter Föten verschiedenen Alters befinden und Geburten in kürzerem Abstand aufeinanderfolgen. Die hohe Vermehrungsrate ist notwendig, um bestandvermindernde Faktoren wie Freßfeinde oder kalte und feuchte Witterung auszugleichen. Krankheiten und Verkehrsopfer beeinflussen den Bestand ebenfalls negativ. Feldhasen werden in der freien Wildbahn durchschnittlich drei Jahre alt.

Besonderes Ernährungsverhalten

Auch das ist eine Besonderheit: Feldhasen nehmen ihren eigenen Bilnddarmkot oder Weichkot wieder auf. Dadurch können sie die oft schwer verdauliche Pflanzennahrung effizienter ausnutzen. Als Wildtier fressen Feldhasen und Wildkaninchen auf Vorrat, deshalb ist bei ihnen die Aufnahmefähigkeit des Magens und des Blinddarms größer als bei ihren Verwandten, den Haus- oder Stallkaninchen. Feldhasen fressen vor allem in der Dämmerung. Tagsüber nehmen sie kaum Flüssigkeit auf. In den Nachtstunden jedoch 125 bis 200 Milliliter Wasser direkt oder in Form von Tau und Grünäsung. In der warmen Jahreszeit kann das auch mehr sein.

Hasen sind keine klassischen Nagetiere

Lange Zeit galten die Hasen und ihre Verwandten als Nagetiere; noch heute findet man diese Meinung weit verbreitet. Die Ähnlichkeit zwischen Hasentieren und Nagetieren ist aber nur oberflächlich und ist auf eine gewisse Übereinstimmung in der Lebensweise, wie bei der Ernährung zurückzuführen. Das wichtigste Merkmal der Hasentiere, zu denen Feldhase und Wildkaninchen gehören, ist im Unterschied zu den Nagetieren ein kleines zusätzliches Paar Zähne – die so genannten Stiftzähne – die dicht hinter den oberen Nagezähnen sitzen und den echten Nagetieren fehlen. Wegen dieser Besonderheit gab man den Hasentieren früher den Namen „Doppelzähner“. Erst zu Anfang des 20. Jahrhunderts sind die Hasentiere in einer eigenen zoologischen Ordnung, den Lagomorphen, zusammengefasst worden.

Feldhasen sind keine Haustiere

Der Lepus Europaeus kann nicht als Haustier gehalten werden. Nur Tiere, die sich in Not befinden, dürfen der Natur zur Übergabe an Spezialisten für die Aufzucht und Auswilderung entnommen werden. Bitte vergewissern Sie sich, wenn Sie einen Junghasen draußen in Feld und Flur antreffen, ob er wirklich ihre Hilfe benötigt, weil er krank, verletzt oder von Feinden bedroht ist oder nur „feldhasentypisch“ von der Häsin zu seinem eigenen Schutz vermeintlich „einsam und hilflos“ zurückgelassen wurde.

Ergebnisse der Hasenzählung 

Der BJV führt jedes Jahr bayernweit in so genannten Referenzrevieren im Frühjahr und im Herbst eine Hasenzählung durch. Dabei werden die Hasen nachts mit Scheinwerfern gezählt. 2019 wurden bayernweit im Durchschnitt im Frühjahr 41, im Herbst 27 Hasen pro 100 Hektar gezählt. Das macht insgesamt einen Hasenbestand von 37 Hasen pro 100 Hektar und damit etwas mehr als 2018. Da ergab die Hasenzählung nur 27 Hasen pro 100 Hektar (im Frühjahr 39, im Herbst 22 Tiere im Durchschnitt / 100 ha). In den Referenzrevieren ist in den letzten Jahren generell ein Anstieg der Feldhasenbesätze zu verzeichnen. Sie ist möglicherweise durch die trockene warme Witterung im Frühjahr der letzten zwei Jahre zu begründen, dadurch gab es wenig Verluste durch Kälte und Nässe. Eine andere mögliche Ursache mag sein, dass genau die Personen die zählen, sich auch besonders für die Niederwildhege einsetzen und folglich einen Wachstum zu verzeichnen haben.

Wildunfallverhütung

Die Zahl der Wildunfälle in Bayern ist hoch, rund 76.000 Rehe, Wildschweine, Füchse, Hasen und Marder fallen jährlich dem Verkehr zum Opfer
Die Gründe sind vielfältig, die wichtigsten sind:

  • Die zunehmende Versiegelung der Landschaft, Lebensräume der Wildtiere werden immer mehr eingeschränkt

  • Die Durchschneidung der Lebensräume durch Straßen

  • Der zunehmende Verkehr, die zunehmende Verkehrsdichte

  • Die überhöhte Geschwindigkeit vor allem nachts, wenn generell weniger Verkehr fließt

  • Verkehrsschilder „Wildwechsel“ werden kaum mehr wahrgenommen.

 

Möglichkeiten der Wildunfallverhütung

Es gibt zweierlei Maßnahmen zur Wildunfallverhütung

  • Maßnahmen, die sich sozusagen an den Autofahrer richten und ihn warnen sollen

  • Maßnahmen, die Wildtiere am Überqueren der Straße hindern sollen

Maßnahmen, die den Autofahrer warnen

1. Warnschilder

Das Gefahrenzeichen 142warnschild „Wildwechsel“ zeigt ein Symbol mit einem springenden Hirsch. Es ist eine Markierung für Wildwechsel-Schwerpunkte und wird durch die Verkehrsbehörden platziert. Dieses Schild wird allerdings vom Autofahrer oft nicht mehr bewusst wahrgenommen

Extra Hinweisschilder, die die Aufmerksamkeit erhöhen sollen. Sie werden an besonders gefährdeten Straßenbereichen aufgestellt

Wildunfallverhütung
Wildunfallverhütung

Die neuen BJV-Hinweis-Tafeln mit stark reflektierender Oberfläche

2. Wuidi-App

„Wuidi-App“ ist eine App für Smartphones, die den Autofahrer vor möglichen Wildunfällen warnen soll.

Bei der Fahrt durch besonders gefährdete Gebiete mit erhöhtem Wildwechsel warnt die App akustisch durch ein Warnsignal „Achtung, erhöhte Wildwechselgefahr“ und visuell und durch Vibration. Dabei sind die Wildwarnungen abhängig von Ort und Zeit. Die Wildwarnungen basieren auf gemeldeten Gefahrenabschnitten von Jägern und Autofahrern sowie auf errechneten Gefahrenabschnitten durch den wuidi Algorithmus.
https://wuidi.com/index.html

App
App

3. AniMot

AniMot ist ein Warnsystem, das Wildtiere am Straßenrand erkennt und die Autofahrer optisch warnt. Dazu werden an den Straßenleitpfosten kleine infrarotbasierte Geräte, die miteinander vernetzt sind angebracht. Sie suchen das Gebiet um die Straße nach Wärmequellen ab. Kommen nun Tiere an den Straßenrand, werden sie von den Geräten als Wärmequelle erkannt. Sofort blinken an allen Pfosten im Umfeld gelbe Warnlichter auf. Der Autofahrer wird so früh gewarnt und kann noch rechtzeitig bremsen. Das System wird derzeit an fünf Teststrecken in Bayern ausprobiert.

  • Auf der B303 zwischen Schonungen und Waldsachsen und

  • auf der SW24 zwischen Marktsteinach und Waldsachsen im Lkr. Schweinfurt,

  • auf der St2177 zwischen Röslau und Neudes,

  • auf der St 2176 zwischen Marktleuthen und Höchstädt im Lkr. Wundsiedel,

  • auf der B15 zw. Hohenpolding, Lkr. Erding und Kaltenbrunn, Lkr. Landshut.

https://www.animot.eu/

 

Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Tiere auf die Straße laufen

 

1. Wildwarnreflektoren an Straßenpfosten

In Bayern ca. 200.000 Stück auf ca. 5.000 km Strecke. Es gibt blaue und weiße Reflektoren
Blaue Reflektoren: Wildtiere sehen vorwiegend blaue und grüne Farbtöne. Orange und rot werden von Wildtieren als Grüntöne wahrgenommen. Da in der Natur blau kaum vorkommt, ist dies für die Tiere eine sichtbare und ungewohnte Farbe. Man kann davon ausgehen, dass blau daher für Wildtiere eine Art Warnfarbe darstellt oder sie zumindest stark irritiert. Deswegen wurden die Wildwarnreflektoren mit blauer Reflexfolie ausgestattet.

Das Licht wird in der Folie inStraßenpfosten kleinen Prismen reflektiert und wieder zur Lichtquelle zurückgestrahlt. 
Wildtiere haben neben ihrem sichtbaren Farbspektrum weitere Besonderheiten: Ein Großteil der Seh-Rezeptoren ist für das Helligkeitsempfinden zuständig, nur ein kleiner Teil für das Farbsehen. Das bedeutet, Wildtiere nehmen Helligkeitsunterschiede viel intensiver wahr als wir, wodurch ein plötzliches, hellblaues Aufleuchten der Wildwarnreflektoren die Tiere warnt. Außerdem sind die Augen der Wildtiere eher darauf ausgerichtet, Bewegungen wahrzunehmen. Wenn ein Fahrzeug an den Wildwarnreflektoren (halbrund) vorbeifährt, ändert sich beständig der Einfallswinkel des Lichts und die Reflexionen der Folie simulieren eine Bewegung.

Es gibt daneben auch Reflektoren, die das Licht nicht zurück werfen sondern das Licht in einem 90 Grad-Winkel gezielt von der Straße strahlenförmig ableiten. Es funktioniert sozusagen wie ein optischer Warnzaun. Die Tiere werden durch die Lichtreflexe bereits weit vor der Straße gestört, bleiben stehen oder flüchten in die Gegenrichtung des Lichtstrahls.

Problem bei allen Reflektoren: Die Reflektoren verschmutzen und müssten regelmäßig gereinigt werden. Außerdem kann es beim Wild zu einem Gewöhnungseffekt kommen.
Blaue Reflektoren werden auch vom Autofahrer gut wahrgenommen, das heißt, auch der ist gewarnt, hier kann höhere Wildwechselgefahr sein.

 

2. Duftzaun

Der so genannte Duftzaun basiert auf einem speziellen Schaum, der an den Zaunpfählen oder an den Leitpfosten entlang von Unfall-Schwerpunkt-Straßen angebracht wird. Wenn die UV-Strahlung auf diese Masse einwirkt, öffnen sich die Poren im Schaum und setzen den „Duft“ – eine Komposition aus Geruchsbestandteilen von Wolf, Luchs, Bär und Mensch – frei. Es gibt auch Duftgranulat, das 10 Meter vom Straßenrand entfernt, auf dem Boden ausgestreut wird und ebenfalls die Duftstoffe enthält.

Die Wirkung ist sehr gut. Allerdings hält sie nur ca. drei Monate lang und es tritt auch da oft Gewöhnungseffekt auf. https://hagopur.com

 

3. Wildschutzzaun (an Autobahnen)

An Autobahnen wird häufig einWindschutzzaun Wildschutzzaun angebracht. Deshalb ist die Zahl der Wildunfälle auf Autobahnen auch drastisch niedriger als auf Landstraßen. Zäune bieten einen 100 prozentigen Schutz, sind aber auch eine sehr teuere Maßnahme.

 

4. Grünbrücke

Grünbrücken sind Brücken über gefährliche Straßen oder auch Autobahnen, die ausschließlich nur für Wildtiere gebaut und begrünt werden. Sie sollen es möglich machen, dass Wildtiere die Straße ohne Gefährdung überqueren können. In unserer stark zersiedelten Landschaft ist eine solche Vernetzung unerlässlich. Diese Brücken gibt es in Bayern vor allem dort, wo Rotwild in den Wäldern lebt. Denn Rotwild nutzt alte überlieferte Wechsel und gerät beim Bau einer Straße dann in große Gefahr, wenn die Wechsel unterbrochen werden. Menschen haben auf diesen Brücken nichts verloren. Durch menschlichen Geruch würde das Wild vertrieben – die Grünbrücke verliert ihren wichtigen Nutzen mit all ihren negativen Konsequenzen. Denn die Grünbrücken dienen nicht nur dem Schutz der Wildtiere, sondern auch der Vermeidung von Verkehrsunfällen. Grünbrücken sind ausgesprochen teuer in der Anlage

Grünbrücke
Grünbrücke

Grünbrücke A8 Scheppacher Forst

Soll der BJV im Rahmen von Kooperationen mit dem Deutschen Jagdverband enger zusammenarbeiten?

Ja: 78 %
Nein: 22 %
Teilnehmer: 181

Hier einige Argumente, die dafür- und dagegensprechen. Bitte beachten Sie, die Argumente geben ausschließlich die Meinung einzelner Jägerinnen und Jäger wieder.

Argumente, die dafürsprechen:
Ich bin der Meinung,  gewisse Zusammenarbeit sollte für beide etwas bringen. 

Ich bin der Meinung, dass eine starke Vertretung in Form von Mitgliedern und Argumenten sehr wichtig ist. Die alleinige Vorreiterrolle von Bayern erachte ich zur Zeit nicht mehr zielführend. Ich würde eine Zusammenarbeit mit der Dachorganisation begrüßen. Jedoch sollte die Autonomie nicht vernachlässigt werden. Für mich stehen Team und Ziel im Vordergrund.

Das befürworte ich schon seit vielen Jahren. Die Jagd in Deutschland muss mit einer Stimme sprechen! Wir müssen dem DJV nicht wieder beitreten aber wir müssen unbedingt koordiniert und arbeitsteilig vorgehen, in einer Arbeitsgemeinschaft oder Allianz, analog zu CDU/CSU. Das schafft Synergien, spart Kosten durch Abbau von Doppelstrukturen und erhöht die Schlagkraft.  Eine enge Kooperation mit dem DJV ist unumgänglich.

Der BJV soll nicht nur, er muss enger mit dem DJV zusammenarbeiten. Die in den Verbänden organisierte Jäger werden ansonsten von der Politik nicht mehr ernst genommen. Eine unterschiedliche Haltung von BJV und DJV, wie es sie beim “Wolf” gab, darf nicht mehr passieren.

Ja, der BJV soll mit dem DJV enger zusammenarbeiten, ein Wiedereintritt des BJV in den DJV ist jedoch eine andere Frage, da gibt es noch verschiedene Punkte zu klären, ich habe seinerzeit aus gutem Grund für den Austritt gestimmt.

Eine enge Zusammenarbeit mit dem DJV muss doch selbstverständlich sein.

Wir müssen zusammenstehen, um stark zu sein und dürfen uns nicht auseinanderdividieren lassen. Sind wir evtuell im DJV die stärkste Gruppe, so sind wir als BJV allein eine kleine Gruppe und schnell und sicher aufreibbar.

Für mich ist es selbstverständlich, dass Jagdverbände sehr eng zusammen arbeiten, um den heutigen Anforderungen an unseren Verband, den Kreisgruppen und uns Jägern gerecht zu werden.

Ich würde eine bessere Zusammenarbeit in dieser für die Jagd sehr schwierigen Zeit sehr begrüßen. Alle Verbände müssen am gleichen Strick ziehen, auch wenn sie bei verschiedenen Themen anderer Meinung sind.

Ich meine, der BJV soll wieder mit dem Deutschen Jagdverband zusammengehen.

Darf es in Bayern Abschüsse im Wintergatter geben?

Ja: 11 %
Nein: 89 %
Teilnehmer: 122

Hier einige Argumente, die dafür- und dagegensprechen. Bitte beachten Sie, die Argumente geben ausschließlich die Meinung einzelner Jägerinnen und Jäger wieder.

Argumente, die dagegensprechen:

Wir lehnen Gatterabschüsse grundsätzlich ab!! Weder Tierschutz noch Waidgerechtigkeit sind dabei gegeben. Das edelste Wild, unser Rotwild, wurde von uns Menschen ins Gebirge zurückgedrängt und auch da wird es scharf bejagt.

Abschüsse in Wintergattern sind unbedingt abzulehnen. Dasselbe sollte meiner Meinung nach auch für so genannte Saufänge gelten. Leider werden diese zur „Seuchenabwehr“ in Bayern teilweise genehmigt.

Abschüsse im Winter-Gatter darf es auf keinen Fall geben. Jagd muss Jagd bleiben.

Gatterabschuss ist widerwärtig, Wir Jäger sind keine Tierquäler.

Ich bin gegen den Abschuss von Wildtieren in einem Wintergatter. 

Niemals darf es in Bayern Abschüsse in Wintergattern geben.
Abschüsse im Wintergatter darf es auf keinen Fall geben. Das hat mit Jagd nichts mehr zu tun, sondern ist reine “Schädlingsbekämpfung” einer Wildart, der der Mensch ohnehin weitestgehend seinen Lebensraum aus rein wirtschaftlichen Gründen genommen hat.

So etwas darf nicht sein, in keinem Bundesland!

Befürworten Sie den Einsatz von Nachtzieltechnik auf Schwarzwild?

Ja: 76 %
Nein: 24 %
Teilnehmer: 46


Hier einige Argumente, die dafür- und dagegensprechen. Bitte beachten Sie, die Argumente geben ausschließlich die Meinung einzelner Jägerinnen und Jäger wieder.

Argumente, die dafürsprechen:

Ich bin für die Ausnahmegenehmigung durch die Untere Jagdbehörde für die Benutzung dieser Technik. Ohne diese werden wir dem Schwarzwild nicht Herr.
Wenn wir uns weiterhin dieser Technik verschließen, bekommen wir Rheinland- Pfälzische Verhältnisse oder das Problem Schwarzwild wird von anderen gelöst werden.

Der Einsatz von Nachtzieltechnik ist für mich ein zweischneidiges Schwert. Einerseits stehen wir seitens der Landwirtschaft aber auch einem immer größer werdenden öffentlichen Druck (ASP) in der Pflicht, uns um die Bejagung des Schwarzwildes effektiv zu kümmern. Andererseits ist unser Schwarzwild eine Wildart wie alle anderen (Rehwild, Rotwild usw.) und hat deshalb auch eine waidgerechte Bejagung verdient. Das Wildschwein kann ja nichts dafür, dass der Mensch in Euro und Cent denkt. Hier spielen viele Gründe eine Rolle. Z. B. Wann hat das Wild denn einmal Ruhe? Am Tag und in der Dämmerung der öffentliche Druck durch Wanderer, Radfahrer, in der Nacht der Druck durch den Jäger: Streß, Panik und vermehrter Verbiss werden die Folge sein. Aber letztendlich muss man bei dieser Frage ja einen Tod sterben, so dass ich, wenn richtig und maßvoll und nur auf Sauen eingesetzt, gegen die Nachtzieltechnik nichts einzuwenden habe.

Ja, ich befürworte den Einsatz von Nachtzieltechnik auf Schwarzwild, weil sie
die Möglichkeit einen waidgerechten Schuss anzutragen entscheidend verbessert.

Natürlich befürworten wir den Einsatz von Nachtzieltechnik auf Schwarzwild. Da wir alle beruflich ja immer mehr eingespannt sind, wollen wir die wenige Zeit die zum Ansitz bleit, natürlich möglichst effizient nutzen und dies geht nur mit der besagten Technik. Deshalb ein Dickes JA. Wir befürworten die Nutzung.

In unseren Jagdrevieren treten immer mehr Sauen auf. Die Ansitzjagd mit entsprechender Nachtzieltechnik gewährleistet hohe Sicherheit und Ruhe bei der Nachtjagd auf Schwarzwild.

Als passionierter Sauenjäger und geplagter Sauschadenzahler bin ich unbedingt dafür. Ich habe eine Genehmigung und die Sauenstrecke hat sich heuer mit Nachtsichttechnik vervierfacht – ohne Fehlabschuss! Deshalb kann ich die Nachtzieltechnik unbedingt befürworten. In unserer Kreisgruppe befürworten übrigens alle Hegeringleiter die Nachtsichtvorsatzgeräte.

Den Einsatz von Nachtsichttechnik zu Schwarzwildbejagung befürworte ich uneingeschränkt.

Ja ich befürworte diese Technik, seit diese bei uns im Revier zum Einsatz kommt, haben wir den Schwarzwildschaden auf ein Minimum reduziert und die Strecke um ein Vielfaches erhöht

Nach reiflicher Überlegung und vielfacher Befragung im In- und Ausland von Schwarzwildjägern, die mit der Nachtzieltechnik bisher jagen durften, komme ich zur Überzeugung, dass zur Schwarzwildjagd (aber nur dafür!) die Nachtzieltechnik eine waidgerechte Jagd ermöglicht. Die Nachtzieltechnik ist für das Ansprechen des Wildes wie für einen waidgerechten und präzisen Schuss auf das Wild förderlich. Ich erkenne aber gleichfalls das Ansinnen unserer Jagdgenossen, die jetzt keine Ausrede der Jägerschaft mehr akzeptieren werden, dass man nicht alle Tage jagen kann sondern nur in mondhellen Nächten. Der Jagddruck auf die Jägerschaft wird sich dadurch erhöhen.

Ich freue mich, dass sich die BJV-Spitze endlich dazu durchgerungen hat, diese Frage mal direkt an die Mitglieder zu stellen, anstatt nur immer davor zu warnen (und indirekt seinen Mitgliedern Unlauteres zu unterstellen).  

Ich befürworte die Nachtzieltechnik auch mit Wärmebildfunktion!

Das Thema ist durchaus zweischneidig einerseits befürchte ich, dass fanatische Waldumbauer und Forstmanager diese Technik missbrauchen, um „den Wald vor Wild zu schützen“, was für mich absolut verwerflich ist. Ein hohes Risiko ist dabei, dass das Nachtjagdverbot ignoriert und nicht nur Schwarzwild zur Strecke kommt. Allerdings halte ich nichts von pauschaler Vorverurteilung. Eventuell muss dem Jagdschutz größere Bedeutung eingeräumt werden. Doch auch wenn ich große Bedenken wegen der schwarzen Schafe in unserer Zunft habe, überwiegt für mich dennoch klar der Vorteil der Nachtsicht- und vor allem Nachtzieltechnik. Es würde erlauben, Schwarz- oder Raubwild auch bei schlecht Lichtverhältnissen sicher anzusprechen, zu selektieren und die Lebendbeschau durchzuführen. Die Zielerfassung wäre deutlich verbessert und Fehlschüsse oder gar schlechte Trefferlage, bei denen das Stück nicht im Feuer liegt sondern zu Verletzungen, zu langen Nachsuche und Qualen führen, könnten deutlich verringert werden. Insofern ermöglicht eine Nachtzieltechnik bessere und waidgerechtere Jagd. 
Ich möchte unterstreichen, dass es letztlich egal ist, ob Restlichtaufhellung- oder Wärmebildtechik zum Einsatz kommt. Beide Techniken haben Vor- und Nachteile. Insofern muss das Jagdgesetz in Bezug auf „künstliche Lichtquellen“ nachgebessert werden.

Ja, ich befürworte die Nachtzieltechnik ausdrücklich aufgrund der Notwendigkeit der Reduzierung des Bestandes wegen der Gefahr vor ASP. 

Ich befürworte den Einsatz von Nachtzieltechnik, da ein sauberes Schießen (Waidgerechtigkeit!) besonders im Licht der bevorstehenden ASP möglich ist.

Ich würde den Einsatz befürworten. Durch die verstärkte Bejagung auch an nicht Vollmondtagen ist ein sicheres Ansprechen mit Nachtzieltechnik wesentlich effektiver.

Ich bin seit Jahren ein Befürworter von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild. Es wurden in mehreren Modellregionen, fast 3 Jahre Nachtsichttechnik erprobt und nach dem Modellversuch auch ausschließlich positiv erlebt und dargestellt. Nur die Vorstandschaft des BJV war dagegen. Jetzt kann man waidgerecht und tierschutzgerecht die Jagd auf Schwarzwild durchführen. Tatsächlich ist, wie so oft beschrieben,  ein “Schießen auf einen schwarzen Batzen” nun nicht mehr notwendig. Dank professioneller Technik kann ein Stück ordentlich angesprochen und erlegt werden.

Wenn die Schwarzwildbejagung “waidmännisch” ausgeübt wird, ist dagegen nichts einzuwenden. Denn, was ich besser anvisieren kann, treffe ich auch besser und wir wollen doch alle tierschutzgerecht jagen. Die Erlaubnis ist nur für die Bejagung des Schwarzwildes zu erteilen und sollte durch Abschussnachweise hinterfragt werden.

Aus tierschutz- und jagdrechtlichen Gründen befürworte ich den Einsatz von
Nachtsichtvorsatzgeräten.

Da ich in einem Revier jage, dass mit Schwarzwildschäden Probleme hat und die Jagd in der Nacht mittlerweile sehr schwierig und riskant ist, befürworte ich den Einsatz von Nachtzielgeräten. Neben den Schwarzwildschäden sind für mich die Sicherheit, das bessere Ansprechen und ein waidgerechter Schuss die weiteren wichtigen Kriterien.

Ich befürworte die Nachtzieltechnik auf Schwarzwild und zwar ausschließlich auf Schwarzwild in Revieren, in denen die Sauen erheblich zu Schaden gehen und andere Methoden nicht zu einer ausreichenden Reduktion des Bestandes führen. Bei allen Bedenken ist die Möglichkeit eines guten Ansprechens bei der nächtlichen Jagd auf Sauen das entscheidende Argument.

Argumente, die dagegensprechen:

Halte ich für sehr bedenklich. Auch wenn es einen technischen Fortschritt bedeutet. Jeder Jäger müsste dann mit Nachtzieltechnik nachrüsten. Es ist zu befürchten, dass mit Einsatz dieser Technik die Forderung nach stärkerer Bejagung einhergeht. Die dringend erforderliche Jagdruhe wird ausgeblendet. Es ist nicht ausgeschlossen, dass mit dieser Technik dann auch die Jagd auf weitere Schalenwildarten (Schädlingen) befeuert wird. Der Einsatz bei hohen Schwarzwildbeständen ist allerdings nachvollziehbar. Es stellt sich allerdings die Frage nach belegbaren Erfolgen. Der Einsatz muss vom Jäger befürwortet werden und nicht vom Grundeigentümer.

Ich jage seit 25 Jahren im Spessart, hier werden die meisten Sauen in ganz Bayern erlegt. Ich halte nichts von Nachtsicht-, geschweige denn von Nachzielgeräten. Wenn man die richtigen Stücke (keine Bachen) erlegt, die Kirrungen nicht mitten in den Einständen angelegt und zusätzlich noch nach den Bedürfnissen des Wildes (nicht nach den eigenen) jagt, ist unser Schwarzwild eine sehr dankbare (keine Problem-Wildart), die man nicht wie Ungeziefer behandeln sollte.

Weder verwende ich diese Technik, noch kann ich sie befürworten. Im Gegenteil, ich finde es abscheulich, wie hier ASP und andere Gründe angeführt werden, um diese Technik, die neben Scheinwerfern seit Jahren illegal im Einsatz sind, zu rechtfertigen. Ich gehe auch davon aus, dass diese Hilfsmittel seit Jahren nicht nur für Schwarzwild angewendet werden. Die Folgen sind jetzt schon erkennbar, auch Rehwild wird zunehmend nachtaktiv und generell scheuer. Auch wird es zunehmend schwieriger, Wild an den Kirrungen zu erlegen.

Eine generelle Freigabe der Nachtzieltechnik lehne ich strikt ab. Prüfung im Einzelfall und Genehmigung auf eng begrenzte Zeit – nur Schwarzwild – könnte evtl. in manchen Revieren angezeigt sein?

Ich befürworte nicht den Einsatz von Nachtzieltechnik. Ich glaube, dass zu viel Jagdaktivitäten eher schaden als nützen. Auch den Sauen sollte eine Zeit der Ruhe gegönnt werden. Überdies ist unsere Jagd ohnehin viel zu technisiert geworden. Während das handwerkliche Können der Jäger immer mehr abnimmt. Ich jedenfalls kann den Ruf nach Einsatz der Nachtzieltechnik nicht befürworten. Das was mir früher unter dem Begriff Waidgerechtigkeit weitergegeben wurde, gilt heute auf vielen Gebieten eh nicht mehr. Ich glaube, dass ohne eine Jagdkultur die Jagd der nichtjagenden Bevölkerung in den Städten nicht mehr vermittelt werden kann und keinen Bestand haben wird.

Den Einsatz von Nachtzielgeräten lehne ich strikt ab, weil wildlebende Tiere keine Ruhe mehr für Nahrungssuche, Aufzucht der Jungen usw. finden, wenn auch nachts regelmäßig gejagt wird und damit ganztägige Beunruhigung durch den Menschen in ihrem Lebensraum stattfindet. Es bleibt nicht beim Schwarzwild, es wird von einem nicht geringen Anteil der Jäger auch anderes Wild bejagt. Wer soll das um z. B. 02.00 Uhr überprüfen oder wer hört den Schuss?

Ich befürworte den Einsatz grundsätzlich nicht! Ein Missbrauch für die illegale Nachtjagd auf Rehwild ist meines Erachtens nicht auszuschließen. 

Durch die dadurch mögliche Bejagung (Pirschgänge) rund um die Uhr, wird der Jagddruck auf alles Wild erhöht. Das Wild wird in Dauerstress versetzt, was zu höheren Wildschäden führen kann.  Auch denke ich, hat das Wild einfach auch ein Recht auf Ruhezeiten. Eine erhoffte Steigerung der Strecke wird wenn überhaupt nur kurzzeitig eintreten, dann wird sich das Wild darauf einstellen und beispielsweise die Dickungen kaum noch verlassen. Auch sollte das Erscheinungsbild der Jäger bei der Bevölkerung beachtet werden. Wir sollten Jäger bleiben und keine Schädlingsbekämpfer werden, die wie ein Elitesoldat daherkommen.

Auch wenn Nachtzieltechnik praktische Vorteile wie zum Beispiel gute Erkennbarkeit, sichere Schussabgabe, Jagdmöglichkeit auch bei schlechten Lichtverhältnissen, lehne ich diese Art zu Jagen grundsätzlich ab. Sie führt zu einer hohen Belastung durch zusätzliche lange Nachtansitze, zu einer hohen Erwartungshaltung der Jagdgenossen vor allem bei Schäden, die Schäden lassen sich trotzdem nicht verhindern, die Reviere und das Wild werden zusätzlich beunruhigt, der hohe Jagddruck auf Schwarzwild wirkt sich auch auf alles andere Wild aus.

Fühlen Sie sich rund um die ASP ausreichend informiert?

Ja: 80 %
Nein: 20 %
Teilnehmer: 10

Hier einige Argumente, die dafür- und dagegensprechen. Bitte beachten Sie, die Argumente geben ausschließlich die Meinung einzelner Jägerinnen und Jäger wieder.

Argumente, die dafürsprechen:

Im Prinzip „JA“! Aber mehr durch Eigeninteresse und Einholen (Holpflicht) der bisher vorliegenden Informationen und Vorgehensprozeduren bei den örtlichen Veterinär-Ämtern der Landkreise in denen ich aktiv bin. Die einschlägige Jagdpresse trägt auch einiges dazu bei.

Da ich zusammen mit der unteren Jagdbehörde und dem staatl. Veterinäramt die ASP-Maßnahmen (Sammelstation, Bergeteams, Bergeausrüstung usw.) plane und umsetze und die „Jagd in Bayern“ lese fühle ich mich ausreichend informiert.

Ja, wir hatten in unserer Kreisgruppe im vergangenen Jahr einen Referenten aus dem Umweltschutzministerium zur Information eingeladen. Als Vorsitzender war ich auf einer ASP-Tagung, Zahlreiche Publikationen des BJV behandeln das Thema, Presseveröffentlichungen behandeln das Thema ausführlich.

Zum Thema ASP finde ich das Seitens des BJV gute und ausreichende Aufklärungsarbeit geleistet wird.

Das kann ich nur mit einem “Ja” beantworten. Wir haben zahlreiche gut fundierte  Informationen aus dem Schwarzwildarbeitskreis und auch von Seiten des BJV erhalten.


Argumente, die dagegensprechen:

N E I N  – die derzeitigen Informationen täuschen Jäger und Bürger über Tatsachen hinweg – insbesondere durch die Nutzung von Konfiskatsammelstellen mit Wildschweinaufbrüchen und nicht verwertbaren Wildbretteilen kann im Falle des Erstausbruches ein gewaltiger Turboeffekt entstehen, da die Sammelstellen i.d.R.  keinerlei Desinfektionseinrichtungen für Fahrzeuge aller Art, Schuhe und Kleidung vor Bekanntwerden eines ASP Falles zur Verfügung gestellt werden bzw. die Anlaufstellen gar keine Möglichkeiten hierzu bieten – innerhalb kürzester Zeit kann somit das Virus alleine durch Jäger(Konfiskatstellennutzer) durch (z.B. herabfallende) Anhaftungen an Fahrzeugen, Schuhen und Kleidung (nicht zu vergessen Hunde) über zig Kilometern in die Jagd-Reviere verteilt werden. Dies wiederum kann einen enorm großen Sperrbezirk (Kernzone) im Falle eines ASP Nachweises bedeuten.

Fühle mich von Seiten der Verwaltung nicht ausreichend informiert.

Ist die Notzeitfütterung vom Reh aus Ihrer Sicht fachlich notwendig?

Ja: 73 %
Nein: 17 %
Sonst.: 10 %
Teilnehmer: 41

Hier einige Argumente, die dafür- und dagegensprechen. Bitte beachten Sie, die Argumente geben ausschließlich die Meinung einzelner Jägerinnen und Jäger wieder.

Argumente, die dafür sprechen:

Die Winter der vergangenen zwei Jahre zeigten uns hier in den Bergen deutlich, dass es zu Ernährungsengpässen kommen kann, welche durch eine Fütterung der Wildtiere ausgeglichen werden müssen. Auch die intensive Nachfrage der Öffentlichkeit, ob wir Jäger in dieser Notzeit füttern, macht deutlich, dass die Bevölkerung sich mit dieser Fütterung  solidarisiert.     

Seit Jahrzenten zieht sich diese Frage wie ein „ROTER FADEN“  durch die Jagd. Wann ist denn Notzeit? In meiner Kind- und Jugendzeit wurden die Reviere auf eine Fütterung hin durch die Ordnungsbehörden kontrolliert,
bei einer Nicht- oder Fehlfütterung gemaßregelt, an der Pranger gestellt oder sogar bestraft.
Notzeit besteht nach Ausräumung der Feldfrüchte. Leidet unser Wild zu diesem Zeitpunkt Not?  Bei der Wetterlage der letzten zwei Jahre, nein. Zwischenfruchtanbau ist in Mengen vorhanden, das Wild ist in einem körperlich besten Zustand, Äsung ist im Überfluss vorhanden, die Waldrehe haben Massen an Brombeeren, eine optimale Erhaltungsfütterung ist vorhanden. Brauchen wir noch eine Winterfütterung? Lasst uns Füttern, wenn wir es für nötig halten, wir Jäger haben die Erfahrungen.        

Ja, wir brauchen die Fütterung. Es scheint aber geboten, zur rechten Zeit und mit dem richtigen Futter aufzuwarten. Und teilweise ist in der vegetationsarmen Zeit in den „braunen Fluren“ oftmals schon Notzeit, obwohl noch kein Zentimeter Schnee fiel.

Es ist notwendig, wenn notwendig, das heißt, bei hoher Schneelage und wenn das Wild aus anderen Gründen nicht äsen kann.

Die Fütterung lässt sich zur Minderung von Verbiss positiv bewerten. Wir haben kaum noch Verbiss trotz hoher Freizeitaktivitäten im Wald und ständiger Störungen durch Hunde und Spaziergänger.

Argumente, die dagegensprechen:

Wir füttern schon seit 25 Jahren das Rehwild nicht mehr und haben nicht mehr Fallwild als vorher. Die Rehe haben ohne Fütterung viele tausende Jahre überlebt. Die Witterung hat sich stark verändert. Die Fütterung ist ein Relikt aus der Vergangenheit

Eine “Notzeit” impliziert, dass das Wild in Not ist. Um das zu bestimmen, wäre eine Definition des Begriffs “Not” erforderlich, die meines Wissens noch niemand konkret gefasst hat. In Bezug auf Wildtiere kann “Not” meiner Meinung nach jedenfalls nicht auf natürlicherweise wiederkehrende Naturereignisse wie Schneelagen etc. angewandt werden, auf die sich das Wild in seiner Evolution angepasst hat. Wiederkehrende Nahrungsengpässe, welches das Wild in seinem Bestand nicht gefährden, können ebenfalls nicht als “Not” definiert werden, ebenso wenig wie eine erhöhte Sterbensrate, beispielsweise im Winter. Sollte man derartige Ereignisse unter “Not” fassen wollen (die Rehe “frieren”, “hungern”, “sterben”), so geht dies nur unter Vermenschlichung des Wildes, wovor sich der waidgerechte Jäger schwer hüten sollte.
“Not” kann daher allenfalls dann vorliegen, wenn ein Wildbestand als Ganzes durch ein Ereignis oder durch eine Veränderung in seinem Bestand derart gefährdet ist, dass ein Zusammenbrechen des Bestandes droht. Nur dann könnte meiner Meinung nach eine “Notzeitfütterung” gerechtfertigt sein. Diese Beurteilung kann allerdings nicht bei den einzelnen Jägern verortet werden, welchen hierzu die fachliche, wissenschaftliche Kompetenz und insbesondere auch der großräumige Blick auf die Habitate der Wildarten fehlt. Das Feststellen einer derartigen Notzeit müsste somit bei Behörden erfolgen, die dann entsprechende Maßnahmen in den betroffenen Gebieten einleiten.

Argumente nein, aber….

Die “Notzeitfütterung” im Gesetz war ja auch niemals nur für Rehwild gedacht und noch nicht einmal nur auf das wiederkäuende Schalenwild bezogen. Vielmehr betrifft die Notzeitfütterung alle Wildarten, auch die ganzjährig geschonten.
Die Notzeitfütterung für Rehwild ist für das Reh fachlich nicht notwendig. Es wird dem Rehwild als Wildart kein Schaden entstehen, denn schlimmstenfalls sterben beispielsweise mehr Stücke Rehwild zur Winterzeit, aber dies stellt nur aus menschlicher Sicht eine “Not” dar, für das Wild ist es keine Not.
Um Schalenwildverbiss in gefährdeten Bereichen entgegen zu wirken, könnte es allerdings erstrebenswert sein, Ablenkfütterungen in nicht gefährdeten Revierteilen anlegen zu dürfen – dies dann allerdings unabhängig von “Notzeiten”, da Schalenwildverbiss ganzjährig und vor allem aber auch in jedem Winter vorkommt, unabhängig von der konkreten Schneelage.

Sollen überjagende Hunde in der jagdlichen Praxis geduldet werden?

Ja: 40 %
Nein: 57 %
Sonst.: 3 %
Teilnehmer: 31


Hier einige Argumente, die dafür- und dagegensprechen. Bitte beachten Sie, die Argumente geben ausschließlich die Meinung einzelner Jägerinnen und Jäger wieder.

Argumente, die dafürsprechen:

… was bedeutet im Umkehrschluss „nicht geduldet“. Der jagende Hund wird erlegt??? Die Frage könnte genauso lauten: Darf Wild über die Reviergrenze wechseln? Oder: Wer sagt dem Hund oder dem Wild wo die Reviergrenze verläuft? 
Sicher muss ein Überjagen geduldet werden, solange der Hundeführer den Hund nicht bewusst in unmittelbarer Nähe zur Reviergrenze jagen lässt oder den Hund gezielt ins Nachbarrevier schickt. 
Für mich ist es eine Frage von Respekt und Anstand, dass bei Drückjagden, die in direkter Nachbarschaft zur Reviergrenze durchgeführt werden, der Reviernachbar vorher informiert wird. 
Die Hundeführer von Stöberhunden und Bracken sollten das Jagdverhalten des eigenen Hundes kennen und unter diesem Aspekt mit dem Jagdleiter bzw. Revierinhaber abstimmen, in welchem Bereich der Hund jagen soll und infolge dessen wo der/ die Hunde geschnallt werden. Trotzdem wird es sich nicht vermeiden lassen, dass ein fährtentreu jagender Hund der Fährte folgend auch über die Reviergrenze wechselt. 
Werden diese Grundsätze beachtet, sollte das Überjagen von den Reviernachbarn toleriert werden. Bei Drückjagden wird sich ein Überjagen grundsätzlich nicht vermeiden lassen. Bei revierübergreifenden Drückjagden mag das sogar gewünscht sein. 
Bei spurlaut jagenden Hunden besteht darüber hinaus kaum die Gefahr, dass Wild von einem Hund gerissen wird. Bracken, stellen als spurlaut jagende Hunde keine Gefahr für gesundes Wild dar. Als Führer einer spurlaut und fährtentreu jagenden Steirischen Rauhaarbracke bestätigen die regelmäßigen GPS-Auswertungen, dass der Solojäger Flächen von zwei bis drei km² bzw. 200 bis 300 ha systematisch bejagt und auf dieser Fläche in drei Stunden bis zu 20 km zurücklegt. Insofern ist es wichtig, das Jagdverhalten seines Hundes zu kennen.  Der Verlauf der Fährte hängt natürlich auch von der Wildart und vom Fluchtverhalten des Wildes ab.

Ich bin dafür, dass überjagende (Jagd-) Hunde geduldet werden müssen.
Erleichtert die Durchführung von Drückjagden.

Überjagende Hunde sollen immer nach Absprache und gegenseitigem Einvernehmen der benachbarten Revierinhaber geduldet werden.

Überjagende Hunde sollen geduldet werden. Die Hunde kennen keine Grenze. Die Jagdreviere sind oft klein und ein Überjagen daher oft nicht vermeidbar. Wegen der starken Population des Schwarzwildes sind Drückjagden unumgänglich. Jeder Revierinhaber steht vor demselben Problem. Man sollte miteinander kommunizieren und am besten den Nachbarn einladen. Wenn das alles nicht klappt, braucht man keine Drückjagd mehr durchzuführen.

Überjagende Hunde sind zu dulden. Wenn angesichts des “Gegenwindes” ständig “Geschlossenheit” unter den Jägern (ob staatlich oder privat) gefordert wird, dann kann es doch nicht sein, dass man sich wegen eines fremden Jagdhundes (!), der im eigenen Revier herum läuft, zur gegenseitigen Anzeige kommt. Der Hund tut das, was er soll, Wild jagen. Er kennt die Reviergrenzen nicht.

Natürlich müssen überjagende Hunde geduldet werden, die Hunde kennen keine Jagdgrenze. Bei Stöberhunden kommt es immer mal wieder vor, das die Hunde überjagen. Ich denke das sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Als Hundeführer bin ich der Meinung: Gerade bei großen Treib- und Drückjagden lässt sich ein Überjagen nicht vermeiden. Daher sollte es verpflichtend sein, dass derartige Ereignisse unter Einbeziehung aller Reviernachbaren geplant und durchgeführt werden.

Überjagende Hunde sind bei der Drückjagd auf Schwarzwild zu dulden! 

Argumente, die dagegen sprechen:

Eine Duldung würde evtl. sogar Wilderei Tür und Tor öffnen.

Überjagende Jagdhunde können nichts für den Tatbestand, bzw. das Vorkommnis, Schuld an der Verletzung des anderen Jagdrechts sind diejenigen, die diese Hunde einsetzenden Jagdnachbarn. Die Vorgehensweise dagegen ist geregelt und sollte auf jeden Fall so bleiben.

Es wird immer wieder vorkommen, dass Hunde überjagen. Egal welche Hunderasse jagt. In diesem Moment sind die Hunde im Tunnel und auch nicht wirklich rückrufbar. Da hilft nur: Mit Nachbarjägern sprechen. Ich wüpnsche mir mehr Zusammenhalt unter den Jägern, auch Wild wechselt schließlich die Grenzen. Sind angrenzende Reviernachbarn nicht einverstanden, dann gibt es halt keine Drückjagd. Jagd sollte ein Miteinander sein mit der Natur, Wild, Wald und den Menschen, die all das nutzen.

Überjagende Hunde dürfen auf keinen Fall geduldet werden. (Jagd-) Grenze ist Grenze – ohne Wenn und Aber. Da darf es keine Ausnahmen geben. Wenn der Jagdnachbar sich nicht an der Jagd beteiligen will, ist das zu akzeptieren und er wird seine Gründe haben. Dessen Jagdausübungsrecht zu missachten, indem man es toleriert, dass Hunde auf dessen Revierfläche jagen, ist nicht hinnehmbar. Er bezahlt Jagdpacht für die Fläche oder ist Eigentümer und hat damit das alleinige Jagdausübungsrecht. Die Duldung überjagender Hunde wäre ein Eingriff in das Eigentumsrecht der Jagdgenossen, die das Revier an einen oder mehrere Jäger verpachtet haben bzw. in das des Eigentümers (Eigenjagd). 

Ich sehe eine Duldung überjagender Hunde vor allem an den Grenzen von ÖJV-Jägern und Staatsjagdrevieren sehr kritisch und kann den Grundsatz „überjagende Hunde zu dulden“ auf keinen Fall zustimmen, es sei denn es wird ausdrücklich auf die Bejagung von Rehwild verzichtet.

Ich meine nein!  Ich habe unangenehme Jagdnachbarn, z.B. die  Bayerischen Staatsforsten, die Rehe als Waldratten ansehen, zur Saujagd einladen und dabei zwei Sauen und 24 Rehe auf die Strecke bringen. Wenn Hunde überjagen dürfen, dann nur, wenn das zwischen den Jagdausübungsberechtigten einvernehmlich geregelt wurde.
Meiner Meinung nach ist die Rechtslage genau definiert. Eine Änderung des Jagdrechts ist nicht erforderlich.

Überjagende Hunde bei Drückjagden dürfen auf keinen Fall geduldet werden ohne besonderer Vereinbarung mit den Reviernachbarn.
Konfliktpotenzial besteht vor allem mit Revierpächtern in unmittelbarer Nachbarschaft zu eigenbewirtschafteten Revieren.

Meiner Meinung nach darf es nicht sein, dass Hunde bei Drückjagten überjagen dürfen! Also von mir ein klares Nein!!

Überjagende Hunde sollten auf keinen Fall grundsätzlich geduldet werden!

Das kann ich sehr spontan und sicher mit einem klaren und eindeutigen „NEIN“ beantworten. Drückjagden müssen so durchgeführt werden, dass durch organisatorische Maßnahmen ein Überjagen von Hunden in Nachbarreviere, die das nicht dulden, so gut wie ausgeschlossen ist. Das Hunde dürfen mindestens 300 m vor einer entsprechenden Grenze nicht geschnallt werden!
Einstände die revierübergreifend oder ohne ausreichendes Schussfeld direkt angrenzend sind , dürfen mit Hunden nicht bejagt werden. Ob ein Überjagen erlaubt wird, ist mit allen Jagdnachbarn vorher abzusprechen.
Wer es tolerieren möchte ist dazu frei, aber es darf niemand dazu gezwungen werden! Sollte trotz nachgewiesener organisatorischen Maßnahme ein Hund überjagen, ist das natürlich zu tolerieren. Der Hund kennt ja nicht die Grenze.
Wenn es allerdings wiederholt oder mehrfach „zufällig“ vorkommt, muss die Organisation entsprechend angepasst werden.

Ich halte gar nichts davon, überjagende Hunde zu dulden. An unser Revier grenzen Staats- u. Städtische Forstreviere an. Dementsprechend werden dort auch rigoros Drückjagden durchgeführt, zum Teil Flächen auch zwei bis dreimal pro Jahr bejagt. Sollte es soweit kommen, brauchen wir unser Revier nicht mehr. Momentan ist die Situation schon grenzwertig.

Überjagende Hunde dürfen auf keinen Fall geduldet werden. Wieviel soll denn von einer waidmännischen Jagd und Ehrfurcht vor der Kreatur noch aufgegeben werden?

Überragende Hunde sollen nicht geduldet werden, außer es gibt eine entsprechende Vereinbarung.

Sonstiges:
Ich meine, Hunde sausen schon mal über die Reviergrenzen,  wenn kein Vorsatz der verantwortlichen Hundeführer  oder Drückjagdleiter zu erkennen ist,  würde ich es in meinem Revier bei  einer „Gelben Karte“ für die Reviernachbarn belassen.  

Das Thema überjagende Hunde kann man so pauschal nicht mit ja oder nein beantworten. Es ist ein ganz spezielles Thema, denn die Problematik der Freigabe von Wild ist nicht generell geregelt und wird in jedem Revier individuell gehandhabt. So kommt es z.B. vor, dass bei Gesellschaftsjagden mit Beteiligung von Staatsjagdrevieren Rehwild mit erlegt wird in den angrenzenden Genossenschaftsrevieren jedoch nicht. In solchen Fällen beinhaltet ein Überjagen von Hunden sehr viel jagdlichen Sprengstoff. Hier sollte Grenze, Grenze bleiben auch für die Hunde. Sollte es sich aber um eine gut organisierte revierübergreifende Gesellschaftsjagd auf Schwarzwild handeln bei der nur Schwarzwild und eventuell noch der Fuchs frei sind, sehe ich im Umgriff der bejagten Reviere keinen Anhaltspunkt ein Überjagen der Hunde über die Grenzen des einzelnen an der Jagd teilnehmenden Reviers zu untersagen. An solchen Jagden sind ja alle Reviergrenzen sowieso nicht existent.

Soll der Wolf ins Jagdrecht?

Ja: 56 %
Nein: 38 %
Sonst.: 2 %
Teilnehmer: 34

Hier einige Argumente, die dafür- und dagegensprechen. Bitte beachten Sie, die Argumente geben ausschließlich die Meinung einzelner Jägerinnen und Jäger wieder.

Argumente, die dafürsprechen:

Der Wolf gehört ins Jagdrecht, wir Jäger müssen uns aktiv einmischen zum Thema Wolf und damit verbunden auch Verantwortung übernehmen. Die Jäger sind die Experten in der Natur. Wenn wir uns hier nicht einbringen, gibt es bald nur noch Manager für jedes Wildtier.

Der Wolf ist ein Wildtier und zuständig für Wildtiere sind – und so wird es im Bayern hoffentlich auch bleiben, wir Jäger-/Innen. Darum gehört der Wolf auch ins Jagdrecht.
Dabei müssen wir Jäger von Schadensersatzansprüchen gegenüber Schäden an Nutztieren und Haustieren ausgenommen werden.
 
Um Rechtssicherheit herzustellen. Selbst der Fangschuss bei einem eventuellen Verkehrsunfall wird, aufgrund vergangener Urteile und der Rechtsunsicherheit, im Zweifelsfall nicht angetragen und die Tiere müssen unnötig leiden.

Um auf Dauer vernünftige Entnahmeregelungen zu entwickeln, muss der Wolf ins Jagdrecht überführt werden. Dann können die Jagdbehörden in Zusammenarbeit mit den Jagdausübungsberechtigten vor Ort aufgrund der Schäden an den Nutztieren entscheiden, ob Entnahmen notwendig sind oder nicht.
Wenn so genannte Schadwölfe direkt an den Weiden oder im nahen Umfeld bejagt werden können, führt das natürlich zu einer Vergrämung. So kann unter Umständen verhindert werden, das ganze Rudel entnommen werden müssen.
Begründung: Die Wolfspopulation vermehrt sich rasant, etwa in gleicher Zahl wie die Wildscheine um ca. 30% im Jahr, im Vergleich kommt das Rehwild auf einen Zuwachs von ca. 1,3 %. Wölfe sind sehr schwer zu bejagen, wenn in nächster Zeit nicht in den Bestand eingegriffen werden kann, geht’s wie mit den Wildsauen: die Population ist kaum noch vernünftig zu kontrollieren.

Der Wolf soll ins Jagdrecht und gleichzeitig von der Wildschadensregelung befreit werden.

Argumente, die dagegensprechen:

Die Verantwortung für die Bejagung des Wolfes wird so nicht komplett auf die Jagd abgeladen. Das bedeutet nicht, dass die Expertise der Jagd nicht abrufbar und zur Verfügung steht, sowohl beim Monitoring als auch bis hin zur Entnahme einzelner Wölfe aus der Wildbahn. 

Wir haben genug Probleme, Beispiel ASP, wir brauchen keinen Wolf im Jagdrecht.

Wir Jäger hätten in jedem Fall die „Rote Karte“, sei es beim Abschuss, als „Schuldiger“ für Wild- und Nutztierrisse und im Zusammenhang mit einer Gefährdung von Mensch (Kinder) und Tier (Haustiere). Denn die Bevölkerung ist beim Thema Wolf zu sehr gespalten und zu wenig aufgeklärt.

Das könnte dann auch zu Schadensersatzansprüchen von Jägern gegenüber den Tierhaltern führen. Und was ist, wenn doch einmal ein Mensch verletzt oder sogar von den Wölfen getötet wird, ist dann der Jäger auch Mitschuld weil er vielleicht nicht geschossen hat?
Es funktioniert auch anders, das zeigt das Beispiel Biber: Der Biber ist ebenfalls nicht im Jagdrecht und wird wegen der erheblichen Schäden trotzdem flächig bejagt. Aber auch da gibt es  immer mehr Stimmen die den Biber im Jagdrecht sehen wollen. Angesicht der erheblichen Schäden kann das für Jäger sehr teuer werden – allein auf Landkreisebene kann der inklusive kommunaler Schäden bis zu 100.000 – 150.000 Euro jährlich ausmachen.
Eine Möglichkeit, die Entnahme vom Wolf zu regeln, wäre etwas Vergleichbares wie die Kormoranverordnung, Angabe von Jagdzeiten und auf bestimmte Gebiete begrenzt.

Wir Jäger haben schon genug Aufgaben in einer immer schnelllebigeren Zeit 
(Wildschweinschäden, ASP, Verbisssituation im Wald und Schutzwald, Fallwildentsorgung). Außerdem schadet das dem Ruf der Jäger, wenn wir uns ganzjährig geschützter Arten annehmen, die in der Landwirtschaftlichen und Alpwirtschaftlichen Weidehaltung unweigerlich enorme finanzielle und vor allem auch emotionale Schäden verursacht. Weidevieh zu denen, gerade in der Gesellschaft geforderten kleinbäuerlichen Landwirtschaft, oft eine sehr intensive Beziehung aufgebaut wird, und deren Verlust eine enorme finanzielle Belastung für die Landwirte ist, Reh- und Rotwild noch heimlicher werden lässt und somit für mehr Verbiss – und -Schälschäden sorgt und damit den Ruf nach einer Erhöhung des Abschusses laut werden lässt. 
Auf der anderen Seite werden wir bei bestimmten Tierrechtsorganisatoren und vielen falsch informierten Mitmenschen ein hohes Maß an Hass erzeugen, wenn doch einmal ein so genannter “Problemwolf” entnommen -sprich erlegt werden muss. Wenn der Wolf im Jagdrecht ist, wird für die Öffentlichkeit sehr schnell ersichtlich, wo und von wem ein Wolf – auch mit amtlicher
Genehmigung – erlegt wurde. Dem Jäger der in diese prekäre Situation kommt, wird sicherlich eine Welle von Hass und Gewalt entgegenschlagen.
Aufgrund der immer öfter zerstörten Jagdeinrichtungen ist eine Häufung dieser Zerstörung bis hin zu körperlicher und emotionaler Gewalt zu erwarten. Darum lehne ich, und die meisten meiner Bekannten und Freunde, zu denen sehr viele Landwirte und Waldbesitzer gehören, eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ab.

Bei einer Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ist zu befürchen, dass früher oder später Ansprüche an den Jagdausübungsberechtigten durch den geschädigten Landwirt gestellt werden. Auch die Gesellschaft wird die Serviceleistung der Jägerschaft nicht honorieren. Jäger „ermorden“ dann auch noch den lieben Wolf. Daher meine ich, dass der Wolf zwar reguliert werden muss. Er sollte aber nicht in das Jagrecht aufgenommen werden. Ich könnte mir eine Regelung wie beim Biber vorstellen.

Wir haben diese Raubtiere nicht zurückgeholt, also soll sich die Politik mit der Problematik befassen. Unser Wild wird sich auf den Wolf in kurzer Zeit einstellen. Weidetiere können dies nicht. Das weiß auch der Wolf.
Der Wolf wird auch die Jagd verändern. Rotwild wird versuchen, auszuweichen. Außerhalb wird es aber legal erlegt.

Sind Sie für die Beibehaltung der Hegeschau?

Leider wurde unsere Freitagsfrage zur Hegeschau von außen technisch manipuliert. Über einen Automatismus wurden nur „Nein“-Stimmen eingefügt, so dass wir kein realistisches Bild über die Meinung der Jägerinnen und Jäger in Bayern erhalten haben. Um diese Manipulation zu stoppen, mussten wir die Frage vom Netz nehmen. Bisher können wir nur die Ergebnisse veröffentlichen, die uns per E-Mail direkt zugegangen sind. Wie immer, finden Sie auch diesmal Argumente dafür und dagegen.

Ja: 53 %
Nein: 47 %
Teilnehmer: 15

Argumente, die dafürsprechen:

Die Hegeschauen müssen Pflicht bleiben. Sie ist die einzige Veranstaltung, zu der sich alle Parteien, die mit Jagd zu tun haben, treffen und austauschen. Dazu bietet sie die Möglichkeit, mit regionalen Politikern zu sprechen und ihnen die Sichtweise der Jägerschaft zu fachpolitischen Themen näher zu bringen.

Ja bin für die Hegeschau! Doch meiner Meinung nach sollten nicht alle Gehörne ausgestellt werden. Es kommt nicht gut an, wenn wie bei uns im Saal 1.200 Gehörne hängen. 

Ich befürworte ausdrücklich eine Beibehaltung der Pflichthegeschau, was aber leider nicht von allen Mitgliedern unserer Kreisgruppe so gesehen wird, dies äußert sich in Nichtanliefern von Trophäen, Anliefern von Trophäen in einem unsauberen Zustand oder mit mangelhaft ausgefüllten Trophäenanhängern.

Es ist wohl keinesfalls Zufall, dass gerade der ÖJV, Grüne und der Staatsforst für die Abschaffung polemisieren. So könnte die rein ökonomisch getriggerte Ausrottungsstrategie der Waldbesitzer unter dem Motto “Wald vor Wild” komplett vor den Augen der Öffentlichkeit versteckt werden. Ich sag nur “Sanierungsgebiete”…Wer in Miesbach die Gamskrucken anschaut, bekommt das Grausen, hat der Abschuss doch rein gar nichts mehr mit den Hegerichtlinien zu tun. Eure Arbeit (Wald mit Wild) ist so wichtig, danke!

Beibehalten ja, aber in abgeänderter Form!
Ich bin für die Beibehaltung der Hegeschauen. Sie sind auch eine Ehrerweisung gegenüber dem erlegten Wild. Außerdem sind diese Veranstaltungen wichtig für den Informationsaustausch mit den Behörden und auch untereinander. Gut organisiert können Sie auch einen guten Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit sein.

Argumente, die dagegensprechen:

Ein Tierbestand nimmt ja vor allem durch die fertilen Damen zu. Wichtiger wäre es, klar zu stellen , ob der “Kahlwildabschuss sorgfältig vollbracht wurde. Denn die Außenwirkung eine Trophäenschau ist ja nun so toll auch wieder nicht. Da entsteht doch immer der Eindruck, dass wir Jäger es mit den Hörnern haben. Uns interessiert doch die Gesamtnatur und nicht nur die Gehörn/Geweih-Träger. Da kann man sicherlich  auch anders für die Jagd und die Jägerei werben. Mit vernünftiger Naturschutz- Arbeit und guter Hundearbeit kann man doch mehr hermachen !!

Nein, Hegeschauen in der bisherigen Form sind überholt und geben leider ein sehr verzerrtes Bild der Jagd. Weibliches Wild wird nicht gewürdigt. Die Trophäen sind für eine Beurteilung unvollständig, weil eigentlich sie nie mit vollständigem Gebiss präsentiert werden. Fallwild wird überhaupt nicht berücksichtigt. Die Trophäe ist für mich absolut nachrangig. Ich jage, wie ich gerne draußen bin, weil Revierarbeit und vor allem Hundearbeit unheimlich viele Spaß machen und für die eine oder andere gesunde und leckere Fleischmalzeit aber sicher nicht für ein paar Knochen an der Wand. 

Ich bin für die Abschaffung der Pflichthegeschau. Das ist ein Relikt aus der NS-Zeit mit Verankerung im Reichsjagdgesetz von 1934. Zudem werden nur männliche Tiere beurteilt. Daraus irgendwelche Rückschlüsse auf die Genetik ziehen zu wollen, sind längst widerlegt, und bei Rehwild ist auch bewiesen, dass Hegeschauen kein geeignetes Kriterium zur Festlegung von Abschussplänen sind. Eine standardisierte photographische Dokumentation der Trophäen genügt völlig. Hegeschauen als Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Jägerschaft sind aus gesellschaftlicher Sicht ein Anachronismus.

Die Hegeschau in ihrer bisherigen Form als Pflichtveranstaltung mit Vorlagepflicht der Gehörne ist völlig veraltet und gehört schnellstmöglich abgeschafft.

Ich bin BJV Mitglied seit über 25 Jahren und wundere mich immer wieder, dass die Trophäen Schau immer noch aufrecht gehalten wird.

Ich bin gegen die Pflichthegeschau.  Sie ist nur ein Mittel zum Zweck, daßss möglichst viele Mitglieder zur Jahreshauptversammlung kommen.

Grundsätzlich bin ich schon seit langer Zeit für die Abschaffung der Pflichthegeschau, nur bei Hochwild, speziell der Gams, wäre ich unter Umständen für eine Beibehaltung, damit dort die Fehlentwicklung aufgezeigt werden kann.

Ich bin nicht für die Pflichthegeschau, sondern allenfalls für Veranstaltungen auf freiwilliger Basis.