Invasive Arten / Neozoen

Waschbär - Foto: W. Gailberger/piclease

Mit besonderem Interesse werden zuwandernde, eingebürgerte oder aus Gefangenschaft freigelassene Arten aus fernen Regionen beobachtet. Dies gilt für Pflanzen- wie Tierarten gleichermaßen. Aus Sicht des Naturschutzes gilt eine Art dann als invasiv, sobald diese relevante Probleme verursacht und sich deshalb Handlungs- und Regelungsbedarf ableitet.
Allein unter den Tierarten gibt es nach Angaben des Bundesamts für Naturschutz heute rund 1.100 Neozoen, darunter viele Insekten und Vögel.
Manche Tierarten haben sich im europäischen Raum bereits fest etabliert oder sind dabei, ihre Verbreitungsgebiete zu erweitern, wie Waschbär, Marderhund, Nilgans oder Nutria. Deshalb stehen diese invasiven Arten unter besonderem Focus. Sie zeichnen sich durch eine hohe Reproduktionsrate aus und werden nicht durch natürliche Feinde reguliert. Einige darunter gelten selbst als Prädatoren und haben somit erheblichen Einfluss auf die heimische Tierwelt und das gesamte Ökogefüge.

Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 hat mit Inkrafttreten vom 15. März 2018 in Deutschland Eingang ins Bundesjagdgesetz und Naturschutzrecht gefunden. Dabei wurde sichergestellt, dass bei Eingriffen des Naturschutzes gegen invasive Arten die Jagd nicht übergangen werden kann.

Weitere Informationen erhalten Sie aus einem Beitrag der „Jagd in Bayern“ vom Februar 2018: