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Waschbärmonitoring

Aktuell wird auf Bundesebene die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 in deutsches Recht umgesetzt. Die Union schreibt darin den Mitgliedsstaaten vor, wie sie mit invasiven Arten wie z.B. dem Waschbären umgehen müssen. Für diese werden derzeit Managementkonzepte entwickelt, über das die Naturschutzbehörden die Oberhand haben.

Die Verordnung hat in Deutschland Eingang ins Naturschutz- und ins Bundesjagdgesetz gefunden, dessen neuer § 28a am 15. März 2018 in Kraft getreten ist (vgl. auch JIB 2/2018).

Um den Naturschutzbehörden eine fundierte und realistische Entscheidungsbasis für die Entwicklung eines Managementkonzeptes in Bezug auf den Waschbären unter Partizipation der Jäger zu bieten, hat der BJV im Frühjahr 2018 das Waschbärmonitoring gestartet.

Wir bedanken uns bei allen Jägerinnen und Jägern für ihre zahlreichen Rückmeldungen!

Die Umfrage zum Monitoring ist mittlerweile beendet und die Ergebnisse liegen vor:

  • 45% aller 392 Teilnehmer geben an, Waschbären in Ihrem Revier zu haben, 55% aller Teilnehmer hingegen nicht. In Unterfranken wurden verstärkt Waschbärvorkommen im Revier gemeldet. Dieser Trend nimmt nach Südosten hin ab. Ein Abgleich mit den Streckendaten deutet darauf hin, dass der Waschbär in Unterfranken auch die höchste Dichte aufweist und sich von dort nicht nur räumlich ausbreitet, sondern über die Zeit auch exponentiell vermehrt.
  • Explizit dort, wo eine hohe Waschbärendichte zu verzeichnen ist, häufen sich auch die gemeldeten Schäden.
  • Dort, wo der Waschbär verstärkt vorkommt, wird er auch verstärkt erlegt. In den meisten Revieren waren dies im Schnitt 1-5 Waschbären. 86 % aller erlegten Waschbären wurden zuvor in einer Falle gefangen.
  • Mit 53% betreibt mehr als die Hälfte aller Teilnehmer bayernweit die Fallenjagd, wobei die Fallenjagd nicht vorrangig betrieben wird, um Waschbären zu fangen.

Unabhängig vom Waschbärvorkommen ist die bayerische Jägerschaft für den Waschschbären als invasives Neozoon sensibilisiert:

  • Die prinzipielle Bereitschaft den Waschbären als invasive, gebietsfremde Art im Rahmen der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 (noch intensiver) zu bejagen, ist in der befragten Jägerschaft zu 94 % gegeben.
  • Ebenfalls besteht mit 75% der Beteiligten eine hohe Bereitschaft, Waschbären auch in befriedeten Gebieten zu entnehmen, sofern eine behördliche Genehmigung vorliegt.
  • Aus den Antworten derer, die eine intensivere Bejagung auf Veranlassung des Gesetzgebers für nicht notwendig erachten geht hervor, dass sie sich der Problematik um den Waschbären sehr wohl bewusst sind, aber eine Einmischung durch den Gesetzgeber in ihren Kompetenzbereich eher kritisch gegenüberstehen.
  • 74% der Befragten schätzt die Gefahr für die heimische Tierwelt, die vom Waschbären ausgeht als eher hoch ein.
  • 83% der Jäger stufen den Waschbären als „Problembär“ ein oder belegen ihn eher negativ (4%).

Flyer über das Waschbärmonitoring (PDF-Datei)

Vollständige Auswertung zum Waschbärmonitoring (PDF-Datei)