Influenza bei Mensch und Tier

Unter Influenza bzw. “Grippe“ sind Infektionen mit den Influenza-Viren A, B und C zu verstehen. Für den Menschen sind vor allem Influenza A und Influenza B relevant. Die jährlich wiederkehrende, saisonale Influenza („Grippewelle“) des Menschen wird von Influenza-A und B-Viren ausgelöst und von Mensch zu Mensch übertragen, ohne dass Tiere dabei eine Rolle spielen. Influenza A-Viren werden auf Grundlage der Struktur ihrer Oberflächenproteine Hämagglutinase H (wichtig für die Anheftung an die Wirtszelle und Auslösung der Immunantwort des Wirtes) und Neuraminidase N (bedeutsam für die Virusfreisetzung aus der Wirtszelle) unterschieden, z.B. H1N1.

Bis heute sind 18 Hämagglutinin-Subtypen (H1 bis H18) und 11 Neuraminidase-Subtypen (N1 bis N11) bei Menschen und Tieren identifiziert worden. Im Prinzip ist jede HA-/NA-Subtypkombination denkbar. Beim Menschen sind bisher vor allem die Influenza A-Subtypen H1N1, H2N2 und H3N2 in Erscheinung getreten.

Influenza A-Viren kommen außer bei Menschen bei Vögeln und Säugetieren vor. Eine besondere Bedeutung haben die Vögel, da bei ihnen die vorkommenden Virusvarianten in der Regel (außer hochpathogene Varianten mit H5 und H7) keine Krankheitssymptome hervorrufen und damit zur „stillen“ Verbreitung von Influenzaviren beitragen.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht regelmäßig Wildvögel auf Influenza A-Viren. 5% aller Wasservögel tragen Viren in sich, die die sogenannte Aviäre Influenza auslösen. Die eigentliche Untersuchung auf den Virustyp erfolgt durch Subtypisierung am Friedrich-Löffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems. Dort wird vorrangig ermittelt, ob ein H5- oder H7-Subtyp vorliegt, und im Anschluss wird zwischen hochpathogenen und niedrigpathogenen Varianten unterschieden.

Bei der Influenza B gibt es nicht diese Subtypen, aber seit Jahren zirkulieren weltweit zwei genetisch unterschiedliche Linien (Yamagata-Linie und Victoria-Linie).

Ausbreitung von Influenza-Viren

Influenza-Virus-Infektionen sind weltweit verbreitet und treten in Augenschein über „Grippewellen“. In der Vergangenheit forderten globale Pandemien Millionen Menschenleben. Die Zunahme an neuen Ausbrüchen ist bedingt durch die hohe genetische Vielfalt der Viren, die sie durch Mutationen und Genaustausche erlangen. So entstehen ständig Neukombinationen mit unterschiedlicher Gefährlichkeit für Mensch und Tier. Bis zur Ausbildung einer schützenden Immunität können die Viren sich wegen der raschen Übertragung und der „modernen“ globalen Vernetzung in der Welt verbreiten.

Bekämpfung/Prophylaxe

Als Prophylaxe beim Menschen stehen Impfstoffe zur Verfügung. Die Impfung ist für besonders empfängliche Personen (ältere Menschen, Menschen mit chronischen Atemwegsinfektionen) von der Ständigen Impfkommission empfohlen. Die am Robert Koch-Institut angesiedelte Arbeitsgruppe Influenza betreibt für Deutschland ein Monitoring über alle in den Arztpraxen gemeldeten Influenzafälle. Dies dient dem Überblick über die Ausbreitung der saisonalen Influenza und soll bedrohliche Entwicklungen frühzeitig erkennen helfen.

 „Vogelgrippe“ und „Influenza-Extremfall“, die Geflügelpest

Erregerreservoir für Influenza A-Viren sind neben Säugetieren, bes. Schweine und Pferde, vor allem Vögel. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion, direkten Kontakt der Tiere und ggf. auch über kontaminiertes Wasser.

Wildlebende Wasservögel stellen das wesentliche Reservoir von den in der Natur bei Vögeln vorkommenden Influenza A –Viren dar, die man deshalb Aviäre Influenzaviren (AIV) nennt. Man nennt eine Influenzaerkrankung bei Vögeln umgangssprachlich deshalb auch „Vogelgrippe“. Ein Übertrag von Wildvögeln auf Hausgeflügel und auch auf Säugetiere – den Menschen eingeschlossen – ist möglich.

Das ausgelöste Krankheitsbild variiert je nach Virussub­typ (z.B. H5N1, H5N8, H7N1, H7N9) und Wirtsorganismus sehr stark.
Als „Geflügelpest“ oder Klassische Geflügelpest wird eine seuchenhafte Erkrankung von Wildvögeln oder Nutzgeflügel bezeichnet, die durch Influenza A- Virus- Subtypen H5… und H7… verursacht wird. Für die Geflügelpest (H5 und H7) besteht Anzeigepflicht! Bei gehäuften Todesfällen von Wildvögeln besteht immer auch ein Verdacht auf Geflügelpest.

Während Wildvögel meist nur milde Krankheitssymptome zeigen, sind Hühnervögel und Puten für eine Infektion mit H5 und N7 hochempfänglich. Die Klassische Geflügelpest verläuft in Hühner- und Putenbeständen mit sehr hohen Verlustraten und ist daher weltweit von großer wirtschaftlicher Bedeutung.
AI-Viren sind generell sehr wandlungsfähig, sodass ihr Gefährdungspotenzial jederzeit unvorhergesehen steigen kann. Weniger „krankmachende“ Virustypen (sogenannte niedrig pathogene Formen, LPAIV) können in Geflügel spontan zu einer hochpathogenen Form mutieren (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV).
Vor allem die hochpathogenen aviären Influenzaviren, aber auch einige niedrigpathogene Virusvarianten, können auf den Menschen übertragen werden und bei Vorliegen einer bestimmten Infektionsdosis tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen.

Geflügelpest-Viren– Risikoeinschätzung für Menschen

2020 und 2021 wurde ein H5N8-Virus bei Säugetieren – vier Seehunde und eine Kegelrobbe in D und ein Fuchs in Großbritannien sowie eine Kegelrobbe in Schweden – nachgewiesen. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat mitgeteilt, dass eine große Ähnlichkeit zu den in den vergangenen Monaten bei Wildvögeln nachgewiesenen Vogelgrippeviren besteht. Bisher hat sich am für Vögel hochpathogenen (stark krankmachenden) aviären Influenzavirus des Subtyps H5N8 weltweit noch kein Mensch angesteckt (im Gegensatz zu H5N1!).

In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden. Allerdings zirkulieren hierzulande immer wieder verschiedene H5-Viren bei Wildvögeln und Geflügel, darunter die für Vögel hochpathogenen Influenzaviren A(H5N1), A(H5N8) und A(H5N6). Nach bisherigen Erfahrungen scheint es nur bei engem Kontakt mit erkrankten oder verendeten Vögeln sowie deren Produkten oder Ausscheidungen zur Übertragung der Viren vom Tier auf den Menschen zu kommen. Bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollten die allgemeinen Hygieneregeln befolgt werden.

Beim Umgang mit Geflügel, Geflügelprodukten und auch Wildvögeln sollen die generellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen konsequent eingehalten werden. Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel findet, sollte einen direkten Kontakt vermeiden und sich an die zuständige Veterinärbehörde wenden. Wenn ein Kontakt mit Wildvögeln oder infiziertem Geflügel z.B. aus beruflichen Gründen aber nicht vermieden werden kann, sollten adäquate Schutzmaßnahmen getroffen werden, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren.

Gegen den Einsatz von Jagdhunden bei Wasservogeljagden bestehen keine Bedenken. Der Kontakt der Hunde mit verendet aufgefundenen bzw. sichtbar kranken Tieren sollte jedoch vorsichtshalber eingeschränkt werden.

Am hochpathogenen Erreger H5N1 erkrankten laut Weltgesundheitsorganisation jedoch in der jüngsten Zeit viele Hundert Menschen, ein Großteil verstarb sogar. Das Gleiche gilt für H7N9, eine Virusvariante, die vor allem bei Vögeln vorkommt und in China in den letzten Jahren zu vielen humanen Todesfällen geführt hat. Dieser „neue“ Virustyp stellt ebenfalls eine Gefahr für den Menschen dar.

Vorsichts- und Schutzmaßnahmen sind laut RKI vor allem für Personen empfohlen, die vor, während oder zur Bewältigung eines Ausbruchs durch hoch pathogene aviäre Influenza engen Kontakt zu den erkrankten oder verendeten Vögeln hatten oder haben können. Ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinbevölkerung besteht nicht. Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle mit aviärer Influenzavirusinfektion beim Menschen sind meldepflichtig und müssen von den Ärzten dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden (Infektionsschutzgesetz §6 (1) 1. s)).

Rechtliches

Eine Einschleppung von jeglichen Aviären Influenzaviren in Geflügelbestände ist jederzeit möglich und muss nach Möglichkeit verhindert oder wenigstens frühzeitig erkannt werden, bevor eine weitere Aus­breitung stattfindet. Der frühzeitigen Entdeckung etwaiger Infektionen (v.a. über sogenannte Monitorings) im Geflügelbereich kommt entscheidende Bedeutung zu.
Für Infektionen mit den Subtypen H5 und H7 besteht Anzeigepflicht! (Tiergesundheitsgesetz). Das bedeutet, dass Ausbruch UND bereits der Verdacht auf Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche (“Erscheinungen, die den Ausbruch befürchten lassen”) eine unverzügliche Anzeige bei der Veterinärbehörde (bzw. der Polizei) nach sich ziehen müssen.

Das Vorliegen anderer Virussubtypen als H5 und H7 bei Wildvögeln ist (nur) meldepflichtig, d.h. das Ergebnis wird ausschließlich von der Untersuchungseinrichtung an das Nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza beim FLI (NRL) gemeldet. Das NRL für AIV fungiert als direkter Ansprechpartner und Referenzzentrum für Behörden des Bundes und der Länder und steht als Referenzlabor der Weltgesundheitsorganisation für Tiere (O.I.E.) sowie der Food and Agriculture Organization (FAO) der Vereinten Nationen auch außereuropäischen Ländern für Beratungen und diagnostische Hilfestellungen zur Verfügung.

Vorbeugung und Bekämpfung der Klassischen Geflügelpest sind durch die Geflügelpestverordnung bundeseinheitlich gesetzlich gemaßregelt (GeflPestSchV), welche darüber hinaus auch Maßnahmen zur Bekämpfung im Wildvogelbereich enthält.

Monitoring bei Wildvögeln in Deutschland und Bayern

Die Influenza bei Wildvögeln wird für Deutschland über ein spezielles Monitoring-Projekt am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) beobachtet.
In Bayern führt auch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kontinuierlich ein Wildvogel-Moni­toring durch und „überwacht“ so die in den Wildvogelpopulationen zirkulierenden Influenza-Viren. Seit den weitreichenden H5N1-Geflügelpestgeschehen der Jahre 2005/2006 werden kontinuierlich Monitoring-Programme auf AI-Viren in Wildvögeln und beim Hausgeflügel durchgeführt.

Wird im Rahmen des Monitorings festgestellt, dass ein Vogel mit dem Aviären Influenzavirus infiziert ist, werden Proben in das Referenzlabor auf die Insel Riems geschickt. Dort kann dann festgestellt werden, um welchen Subtypen (z.B. H5, H7) es sich handelt.

Bayerisches Aktives und Passives Wildvogel-Monitoring

Für das virologische Wildvogel-Monitoring werden entweder erlegte Tiere (sogenanntes aktives Monitoring) oder klinisch auffällige bzw. tot aufgefundene Tiere (sogenanntes passives Monitoring) beprobt. Das aktive Monitoring ist dabei insbesondere für den Nachweis der im Reservoirwirt Wassergeflügel zirkulierenden niedrigpathogenen AIV (NPAIV) essenziell.

Die Jägerschaft wird gebeten, stichprobenartig von „lebend“ erlegten Wasservögeln Tupferproben zu gewinnen, aber eben auch Todfunde einer Untersuchung über die örtlichen Veterinärämter zuzuführen. Beim Kontakt mit Todfunden zum Zweck der Beprobung sind Schutzhandschuhe anzuraten.
Für die Untersuchung eines Wildvogels am LGL bzw. die Einsendung von Proben soll ein Probenbegleitschein ausgefüllt dem Untersuchungsmaterial beigelegt werden.

Wird die Geflügelpest im Wildvogelbereich an einem Ort amtlich bestätigt, erfolgen in den ausgerufenen Restriktionszonen umfangreiche Untersuchungen toter und jagdlich erlegter Vögel.

Chronologie der Entwicklung des Geflügelpestgeschehens in Deutschland (PDF-Datei)