Gefahr gebannt: Bayerns Jäger dürfen weiterhin Schleppwild für die Hundesausbildung nutzen

Eine Unsicherheit, die vielen bayerischen Hundeführer Bauchschmerzen bereitete, konnte dank Ernst Weidenbusch, BJV-Präsident, und Roland Weigert, BJV-Vizepräsident, nun ausgeräumt werden. Durch verschiedene Umstände kam es zu der Situation, dass bayerische Schleppwildhändler zwischenzeitlich kein Schleppwild mehr zur Hundeausbildung verkaufen durften. Einer dieser Gründe war eine Auslegung der Regelungen über Tierische Neben- und Folgeprodukt, welche die Verwendung von Schleppwild nicht vorsah. Demnach bräuchten Jäger eine Genehmigung ihrer Behörde für den Kauf, die Verwendung sowie die Entsorgung von Schleppwild zur Hundeausbildung.

Dank intensiver Gespräche mit Umweltminister Thorsten Glauber, in dessen Ministerium die Zuständigkeit fällt, konnte das Problem gelöst werden. Sowohl die Schleppwildhändler als auch die Hundeführer können sich sicher sein, dass sie auch ohne rechtliche Konsequenzen künftig Hunde ausbilden. Es genügt völlig, wenn der Schleppwildhändler bei seiner Behörde registriert ist. Damit herrscht auch Rechtssicherheit für die Hundeführer, welche ihr Schleppwild bei diesem Händler beziehen.

Schleppwild wird in der Jagdhundeausbildung eingesetzt, um die jungen Hunde auf ihre späteren Aufgaben bei den Arbeiten nach dem Schuss, insbesondere beim Apportieren, auszubilden und vorzubereiten.

PM/BJV, Abdruck honorarfrei

PM_Hundeausbildung (PDF-Datei)

 

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