Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – auch in 2017 wieder einseitige Verteilung der Bundeszuschüsse

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – auch in 2017 wieder einseitige Verteilung der Bundeszuschüsse

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat angekündigt, der SVLFG für das Jahr 2017 wiederum 178 Millionen Euro zur Beitragsentlastung zur Verfügung zu stellen. Zunächst eine erfreuliche Nachricht angesichts der stetig steigenden Beiträge. Tatsächlich profitieren davon aber nur ausgewählte Sparten.

München, 02. Februar 2017 – Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat angekündigt, der SVLFG für das Jahr 2017 wiederum 178 Millionen Euro zur Beitragsentlastung zur Verfügung zu stellen. Zunächst eine erfreuliche Nachricht angesichts der stetig steigenden Beiträge. Tatsächlich profitieren davon aber nur ausgewählte Sparten.

Neu ist, dass diesmal neben den landwirtschaftlichen Unternehmen auch Forstgemeinschaften, die nach Landesrecht öffentlich-rechtlich organisiert sind, an der Beitragsentlastung teilhaben dürfen. Alle anderen Sparten bleiben außen vor. Seit 2002 waren die Forstgemeinschaften gesetzlich von den Subventionen ausgeschlossen, seit diesem Jahr werden sie wieder berücksichtigt. So rasch und unkompliziert können Gesetze geändert werden – scheinbar zählt allein der Wille.

Es verwundert zudem, dass sich der alternierende Vorstand der SVLFG, Martin Empl, in der aktuellen Pressemitteilung der SVLFG vom 1. Februar zum Thema Beitragsentlastung und Bundeszuschüsse wie folgt äußert: „Das entspricht auch unserer Auffassung von Beitragsgerechtigkeit. Wir werden die Änderung unbürokratisch im Zuge der Beitragsausschreibung umsetzen“.

Seitens des Bayerischen Jagdverbandes besteht jedoch ein anderes Verständnis von Gerechtigkeit. Die Beitrags­erhöhungen betreffen alle Sparten – somit müssen auch alle Sparten von den Beitrags­entlastungen profitieren.

Dieses Vorgehen zeigt einmal mehr, dass die SVLFG hinsichtlich Präventionsleistungen, Leistungen im Versicherungsfall und eben auch bei der Verteilung der Bundeszuschüsse vornehmlich auf die Belange der landwirtschaftlichen Unternehmen ausgerichtet ist. Eine Umfrage des Bayerischen Jagdverbandes bestätigt dies. 74 Prozent der Befragten kennen überhaupt keine Präventions­leistungen der SVLFG. [Vollständige Auswertung der Umfrage in der BJV-Mitgliederzeitschrift „Jagd in Bayern“, Ausgabe 8-2016]

Es ist längst überfällig, die Jagdpächter aus der Zwangsversicherung SVLFG zu entlassen und ihnen das Recht einer freien Versicherungswahl zuzugestehen. Eine entsprechende Gesetzesänderung wäre hier dringend angezeigt. Und wie man sieht – es geht. Sogar schnell und unbürokratisch, wenn man möchte.

Dateien:
SVLFG Erneut einseitige Verteilung der Bundeszuschuesse SuS 201702

Ansprechpartner für Pressefragen

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Tel. 089 / 990 234 77
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Dr. Gertrud Helm, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Presse
Tel. 089 / 990 234 38
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