Informationen zum Neuen Waffengesetz

am 13. Dezember hat der Deutsche Bundestag eine verschärfte Novelle des Waffenrechts beschlossen. CDU/CSU und SPD haben zugestimmt, AfD und FDP stimmten dagegen, die Linksfraktion und Bündnis 90/Grünen enthielten sich der Stimme.

Um die Tragweite der Beschlüsse zu verstehen, hier noch ein paar Hintergrundinformationen.

Warum ist die Änderung des Waffenrechts notwendig?

Die Änderung des Waffenrechts ist notwendig geworden,  weil Deutschland die Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 2017 umsetzen muss. Letztmöglicher Termin ist der 23. Dezember. Wenn Deutschland bis dahin kein neues Waffenrecht auf den Weg gebracht hat, drohen Strafmaßnahmen der EU.

Ziele des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes:

Mit der Gesetzesänderung sollen drei Ziele verfolgt werden:

  • Der illegaler Zugang zu scharfen Schussaffen soll erschwert werden
  • Sämtliche Schusswaffen und wesentliche Teile davon sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg von den Behörden rückverfolgt werden können
  • Die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge soll erschwert werden, insbesondere durch die Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen

Neben diesen drei Zielen gibt es in diesem Gesetzentwurf noch eine Reihe anderer neuer Regelungen

Welche Änderungen sind für uns Jäger wichtig?

  • Jäger und Sportschützen sind bei der Ausweisung von Waffenverbotszonen ausgenommen
  • Für bereits angeschaffte und ausreichend sichere Waffenschränke gilt weiterhin ein unbefristeter Bestandsschutz
  • Für Jäger reicht der gültige Jagdschein als Nachweis für das Bedürfnis
    Das Fortbestehen des Bedürfnisses für den Besitz von Waffen wird künftig alle fünf Jahre überprüft
  • Für Jäger gibt es keine generelle Befristung der waffenrechtlichen Erlaubnis
  • Es gibt keine medizinisch psychologische Untersuchung bei der Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheins
  • Für Jäger gibt es kein generelles Verbot von Halbautomaten
  • Der Nachweis eines Bedürfnisses nach einem Schalldämpfer gilt nach dem neuen Gesetz der Jagdschein.
  • Nachtsichtvor- und Aufsatzgeräte mit Dual-Use-Eigenschaften (so genannte Nachtzieltechnik) sind vom waffenrechtlichen Verbot ausgenommen.
    Achtung: Das jagdrechtliche Verbot bleibt, das heißt, es ist eine Sondererlaubnis durch die Untere Jagdbehörde notwendig
  • Es gibt kein waffenrechtliches Verbot mehr für Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten, also für künstliche Lichtquellen wie Taschenlampen. Achtung: Auch hier gilt noch das jagdrechtliche Verbot, das heißt, es ist eine Erlaubnis durch die Untere Jagdbehörde notwendig.
  • Es wird eine Regelanfrage der Waffenbehörde beim Verfassungsschutz im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung eingeführt. Doch die Speicherung der Daten im nachrichtendienstlichen System NADIS führen nur zum Verlust der Zuverlässigkeit, wenn Tatsachen die Annahme bestätigen, dass der Waffenbesitzer verfassungsfeindlich aktiv ist.
  • Künftig müssen nicht nur die Waffe, sondern alle wesentlichen Teile der erlaubnispflichtigen Waffe im nationalen Waffenregister erfasst werden. Das gilt aber nur für neue Waffen und für importierte Waffen aus dem Ausland, auch für solche, die im Ausland ererbt und dann importiert wurden.

Bildnachweis: BJV

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