Förderung von Drohnen

Beim BLE können wieder Anträge zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung gestellt werden. Die Förderquote ist auf 60 Prozent und auf maximal 4000 Euro pro Drohne festgelegt. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder als Körperschaft öffentlichen Rechts oder Vereine zu deren Aufgaben die Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd gehören. Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, müssen Sie bis zum 1. September 2022 eine Interessensbekundung beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie direkt beim BLE:

BLE – Bundesförderprogramm Rehkitzrettung

Bild: pawlasty/stock.adobe.com

 

 

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