Die Einzeljagd ist weiterhin erlaubt. Auf der Homepage des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums steht dazu unter Fragen und Antworten:
Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.
Nach der Allgmeinverfügung vom 20.03.2020 zur Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie gehört auch das Versorgen von Tieren zu den Ausnahmen, zu denen man sein Haus verlassen darf.
Mehr Infos dazu unter http://www.stmelf.bayern.de/coronavirus