Störche

Störche unterliegen nicht dem Jagdrecht. In Deutschland sind zwei Arten vertreten:

der Weiß- und der Schwarzstorch. Beide sind in der Roten Liste Bayern als gefährdete Arten gelistet. Im Gegensatz zu vielen anderen Vogelarten unterscheiden sich die Geschlechter nicht in ihrer Färbung.

Weißstorch

(Ciconia ciconia)

Weißstorch, Foto: Sarah Pfalzer

An seinen großen Reisighorsten, die er gerne auf Dachstühlen oder Schornsteinen baut, und an seiner auffälligen Erscheinung kann man den Weißstorch leicht erkennen. Seiner allgemeinen Beliebtheit zum Trotz ist Meister Adebar akut in seinem Bestand gefährdet. Hauptursachen dafür sind die Trockenlegung der Landschaft und der vermehrte Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Dem Weißstorch wird durch diese Maßnahmen der Lebensraum, also Feuchtwiesen, Seichtgewässer und Überschwemmungsgebiete, entzogen. Ferner verunglücken viele Weißstörche an Überlandhochspannungsleitungen.

Schwarzstorch

(Ciconia nigra)

Schwarzstorch, Foto: Josef Zimmerer

Der scheue Schwarzstorch, auch Waldstorch genannt, hat seinen Hauptlebensraum in ruhigen Wäldern, wo Feuchtbiotope nicht weit sind. Er verbringt, ebenso wie der Weißstorch, die Wintermonate im tropischen Afrika. Die Ursachen der Bestandsbedrohung sind dieselben wie beim Weißstorch. Hinzu kommt jedoch noch die Beunruhigung der Wälder durch Erholungssuchende und durch die Forstwirtschaft.

Schwarzstorch

Schwarzstorch