Die Ausbildung zum Jagdhund

Ziel der Ausbildung ist es, dem Hund das Jagen mit und für uns zu lernen. Wer bereits im Welpenalter mit der Ausbildung beginnt, bekommt nicht nur einen brauchbaren Hund für die jagdliche Praxis sondern hat natürlich auch Vorteile bei der Vorbereitung seines Hundes auf die Brauchbarkeitsprüfung oder auf die Prüfungen der Prüfungs- und Zuchtvereine.

Vom Welpen zum Jagdhund

Mit der Welpenübernahme (ab der 8. Lebenswoche) liegt die Verantwortung für die Ausbildung eines Jagdhundes  bei seinem neuen Führer. Das heißt, die Ausbildung des Jagdhundes fängt an, wenn der Welpe ins Haus kommt. Die wildlebenden Verwandten unserer Hunde, Wolf und Fuchs, machen es vor: Ihr Nachwuchs ist mit etwa sechs Monaten „ausgebildet“ und kann und muss dann seine Nahrung selbst finden. Auch unser Hund ist bis zu diesem Alter am lernfähigsten. Das sollten wir nutzen.

 

 

Früh übt sich…

Nach wenigen Tagen Eingewöhnungszeit beginnt die Ausbildung mit der so genannten Stubendressur. Das sind einfache Übungen wie „Sitz“, „Platz“, „Hierher“, Stubenreinheit, das Hören auf den Namen und die Leinenführigkeit. Neben der Stubendressur sollten Sie auch schon mit jagdliche Übungen (Futterschleppe, arbeiten mit der Reizangel, vertraut machen mit jagdlicher Beute, ausgerichtet auf seine künftige Verwendung z. B. als vielseitiger Gebrauchshund, Stöberhund, Schweißhund, Bauhund etc. und Gehorsam) beginnen.

Zwischen der 8. und 16. Lebenswoche, befindet sich Ihr Welpe in der so genannten Prägungsphase. In diesem Lebensabschnitt ist – neben dem Prägen auf jagdliche Beute/Aufgaben – das Spielen mit Artgenossen und dem Menschen besonders wichtig. Wird dies vom Hundeführer nicht genutzt, kann das zu Unsicherheit, übersteigertem Aggressionsverhalten, Verlassenheitsangst und mangelnder Führigkeit beim Jagdhund führen. Eine sichere Bindung zum Führer ist aber Voraussetzung für einen positiven Lernprozess. Das Versäumen der Prägungsphase ist nicht nachholbar!

Wichtige Grundregeln für den Start in eine erfolgreiche Ausbildung:

• Täglich mehrmals rund zehn Minuten üben
• Übungen immer vor dem Füttern einplanen
• Den Hund nicht überanstrengen
• Beutefangspiele an der Reizangel und durch das Auslegen von Jagdbeute (Jungfuchs, Marder, Rehdecke)
• Aufbau der Rangordnung: Der Rudelführer geht zuerst durch die Tür, aus dem Auto springt der Hund nur auf Kommando,
zur Futterschüssel geht es nur nach der Freigabe.
• Beim Training immer vom Einfachen zum Schweren, vom Bekannten zum Neuen gehen
• Immer die gleichen Kommandos und Ausbildungsmittel benutzen
• Konsequenz und Klarheit im Umgang mit dem Hund

Was heißt Konsequenz?
Konsequenz bedeutet ausnahmsloses Einhalten von Grundsätzen und Regeln im eigenen Handeln; hat demnach nichts mit    Härte, übertriebener Strenge oder gar Gewalt zu tun. Die aufgestellten Regeln müssen klar und nachvollziehbar sein. Sie
geben unserem zukünftigen Jagdbegleiter Orientierung und Sicherheit! Sie sind für ihn unverzichtbar!“ (Dr. Andrea Weidt)
• Kommandos immer kurz und knapp, keine langen Kommentare
• Den Hund nicht überfordern und Belohnung nicht vergessen!
• Die Übung immer mit einem Erfolgserlebnis abschließen
• Die Schussfestigkeit immer in Zusammenhang mit Beute trainieren

Schritt für Schritt zum Erfolg

Viele Kreisgruppen und Jägervereine bieten für Ihren Jagdhund eine fundierte Ausbildung an. Sie besteht in der Regel aus zwei Teilen:

  •  aus dem so genannten Grundkurs/Hundeführerlehrgang
  •  aus dem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Brauchbarkeitsprüfung

Der Grundkurs beginnt in der Regel im Frühjahr, umfasst mindestens 16 Doppelstunden, dauert rund vier Monate und endet mit der „Abschlußprüfung Hundeführerlehrgang“.
Im Grundkurs dreht sich alles um die Grundlagen der Hundeausbildung. Das heißt, an erster Stelle wird der Gehorsam eingeübt und gefestigt. Dann werden wichtige Grundlagenfächer trainiert, wie das Apportieren und die Schussfestigkeit.
Jagdliche Fächer werden abhängig vom Kenntnisstand der Hunde nach und nach ergänzend eingebaut.

Der Vorbereitungskurs auf die Brauchbarkeitsprüfung schließt sich i. d. R. dem Grundkurs an, umfasst alle Fächer die bei der Brauchbarkeitsprüfung geprüft werden und endet mit der Brauchbarkeitsprüfung (im Herbst).

Schwarzwildgewöhnungsgatter

Gut eingeübte Jagdhunde sind gerade für die Bewegungsjagden auf Schwarzwildjagd und die effiziente Sauenbejagung unerlässlich. Um die Jagdhunde auf ihren Einsatz bei der Schwarzwildbejagung vorzubereiten, ist eine fachmännische, streng tierschutzgerechte und praxisorientierte Ausbildung unserer „Schwarzwildhunde“ in einem sogenannten Schwarzwildgewöhnungsgatter notwendig.

In Bayern gibt es zwei Schwarzwildgewöhnungsgatter:

Wer ist mein Ansprechpartner?

Wenn Sie mit Ihrem Hund an einem Grundkurs teilnehmen wollen, wenden Sie sich am besten an den Hundeobmann Ihrer Kreisgruppe. Sie finden Ihren Ansprechpartner auf der Homepage Ihres Jagdvereins 

Wer kann teilnehmen?

Am Grundkurs können nur Hundeführer mit gültigem Jagdschein teilnehmen
Es können nur Hunde teilnehmen, die auch zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen sind. Das heißt, Ihr Jagdhund muss gültige JGHV-Papiere oder eine Zulassung gemäß QBPO § 3 haben.

Der Jagdhund sollte bei Kursbeginn nicht jünger als sechs Monate sein. Denn zum Apportieren sollte der Zahnwechsel abgeschlossen sein, um bleibende Schäden am Gebiss zu vermeiden.

Die Brauchbarkeitsprüfung

Das Bayerische Jagdgesetz schreibt vor, dass für bestimmte Jagdarten brauchbare Jagdhunde in ausreichender Zahl eingesetzt werden müssen.

Derzeit kann die Brauchbarkeit eines Jagdhundes in diesen Bereichen abgelegt werden:

  • Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen auf Schalenwild
  • Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
  • Brauchbarkeit Wasser
  • Brauchbarkeit für Nachsuchen unter erschwerten Bedingungen
  • Brauchbarkeit für die Bewegungsjagd
  • Brauchbarkeit für die Baujagd
  • Ergänzender Eignungsnachweis im Schwarzwildgatter

Die Brauchbarkeit kann innerhalb Ihrer Kreisgruppe mit einer Brauchbarkeitsprüfung nach der QBPO-02.02.2024 abgelegt werden.

Ebenso kann der Jagdhund die Brauchbarkeit im Rahmen einer Prüfung durch einen der JGHV- oder Zuchtverbände (siehe QBPO 2023, §25) der jeweiligen Jagdhunderassen erreichen, ggf mit erforderlichen Zusatzprüfungen.