Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber hat den „Feuchtgebiete-Begriff“ nach der EU-Verordnung zur Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition konkretisiert. Die Definition bleibt auf funktional wirksame Feuchtlebensräume beschränkt. Damit erfasst die Verordnung in Bayern natürliche und künstliche Fließ- und Stillgewässer und regelmäßig überflutete Auenbereiche und Talräume, sowie jeweils einen Pufferstreifen von 100 Metern.