Bayerischer Umweltminister konkretisiert Bleifrei-Regelung in Feuchtgebieten

Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber hat den „Feuchtgebiete-Begriff“ nach der EU-Verordnung zur Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition konkretisiert. Die Definition bleibt auf funktional wirksame Feuchtlebensräume beschränkt. Damit erfasst die Verordnung in Bayern  natürliche und künstliche Fließ- und Stillgewässer und regelmäßig überflutete Auenbereiche und Talräume, sowie jeweils einen Pufferstreifen von 100 Metern.

 

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