Wolfsangriff auf Jagdhund – Staatsanwaltschaft sieht keinen Notstand

  • Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will einen Jäger anklagen, weil er einen Wolf getötet hat, der Jagdhunde angegriffen hat.
  • Der Bayerische Jagdverband äußert sein Unverständnis für diese Einschätzung und fordert Rechtssicherheit für Jäger und Hundeführer

Vor rund einem Jahr hat ein Wolf bei einer Jagd in Brandenburg mehrere Jagdhunde angegriffen und schwer verletzt. Ein Jäger hat zunächst versucht, den Wolf durch Händeklatschen und einen Warnschuss zu vertreiben. Weil dieser aber vom Angriff auf die Jagdhunde nicht abließ, tötete der Jäger schließlich den Wolf, um die Hunde im Einsatz zu schützen.   Der Vorfall wurde von Zeugen beobachtet, ein Tierarzt hat die Bissverletzungen als Wolfsbisse bestätigt. Damit, so der Anwalt des Jägers, ergab sich eine eindeutige Notstandssituation.

Die Staatsanwaltschaft Brandenburg sieht das anders und will jetzt Anklage gegen den Jäger erheben. Der Bayerische Jagdverband (BJV) hat für diese Einschätzung keinerlei Verständnis. BJV-Vizepräsident Thomas Schreder: „Das ist absurd. Es kann nicht sein, dass wir Jäger ein strafrechtliches Risiko eingehen, wenn wir unsere Hunde auf der Jagd schützen. Wenn sich eine solche Rechtsauffassung durchsetzt, dann sind effektive Stöberjagden besonders auf Wildschweine und qualifizierte Nachsuchen nicht mehr möglich.“ Das Jagdgesetz schreibt den Einsatz von qualifizierten Hunden vor. Deshalb empfiehlt der BJV den Jägern, unter solchen rechtlichen Risiken, ihre Hunde nicht mehr auf Stöberjagden und Nachsuchen in Wolfsgebieten laufen zu lassen, Schreder: „Wir brauchen jetzt klare gesetzliche Regelungen für einen solchen Notstand. Der Gesetzgeber muss unverzüglich handeln.“ Ein Vorbild könnte die Rechtslage in Schweden sein. Dort können Jäger einen Wolf töten, wenn er auch nur im Begriff ist, Hunde oder Nutztiere zu attackieren. Zuvor muss allerdings versucht werden, den Wolf durch Rufen und Warnschüsse zu vertreiben. Genau das hat der Jäger in Brandenburg auch getan.

Bei vermeintlichen Wolfsattacken, so empfehlen der Deutsche Jagdverband und der Jagdgebrauchshundverband, sollten die Jäger umgehend einen Tierarzt einschalten und eine DNA-Probe sichern lassen. Der Nachweis von Wolf-DNA ist nur wenige Stunden möglich. Die meisten Wunddesinfektionsmittel machen Proben unbrauchbar.

Bildnachweis: A. Lettow / Piclease

Datei: Pressemitteilung Wolfsangriff auf Jagdhund (PDF-Datei)

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