Versicherung für Nachsuchengespanne

Versicherung für Nachsuchengespanne (PDF-Datei)

Markblatt für Nachsuchengespanne (PDF-Datei)

Versichert im Rahmen dieses Vertrages sind die vom Bayerischen Jagdverband e.V. anerkannten Nachsuchengespanne. Versicherungsschutz besteht bei der Durchführung von Nachsuchen.

Risikobeschreibung:

Versichert sind Unfälle von Personen und deren eingesetzten Hunden und Waffen der anerkannten Nachsuchengespanne bei der Jagdausübung in Deutschland und an den Freistaat Bayern angrenzen Staaten.

Hunde-Unfallversicherung:

Versicherungsschutz besteht für alle gesunden Jagdhunde ohne Altersbegrenzung. Es besteht Versicherungsschutz für den Zeitraum der Anreise, der Nachsuche des Jagdbetriebes einschließlich der Rückreise in den Heimatzwinger, max. jedoch für zwei Tage.

Junge Nachsuchenhunde bis zu einem Alter von 24 Monaten die sich in Ausbildung zum Nachsuchenhund befinden und alle zweiten und dritten Nachsuchenhunde (Nicht Beihunde) eines Nachsuchenführers, sind nach Nennung über den Bayerischen Jagdverband beitragsfrei mitversichert.

Versicherte Leistungsarten:

– Tod, Nottötung, infolge eines Unfalles

– Tierarztkosten

während der Nachsuche

Die Versicherungsleistungen für die Mitversicherung von Jagdunfällen, die den Tod, die Nottötung oder die tierärztliche Behandlung der in diesem Gruppenvertrag versicherten Hunde nach sich ziehen, betragen:

im Todesfall (zweifach maximiert je Nachsuchengespann) 5.000 Euro, Todesfall bei Hunde 3.000 Euro

für Tierarztkosten 7.500 Euro

Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit der Versicherte für den eingetretenen Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag eines anderen Versicherers oder von einem Dritten beanspruchen kann, der zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Jagd- und Sportwaffenversicherung:

Versichert ist das Risiko aus Verlust, Beschädigung, Zerstörung von Jagdwaffen einschl. Zubehör, Sender und Empfänger/Telemetriegeräten, Zieloptik und andere übliche Gegenstände der Jagdausrüstung sowie die am Körper getragene Bekleidung auch Brillen während der Nachsuche.

Der Versicherungsschutz beginnt mit Verlassen des ständigen Aufbewahrungsortes (Haus, Wohnung) im Rahmen der versicherten Tätigkeiten dieses Gruppenvertrages und endet sobald die versicherten Sachen wieder dort eintreffen.

Die Versicherungssumme beträgt je Schadenereignis 3.000 Euro

Jagd-Unfallversicherung:  Versichert sind Unfälle bei der erlaubten und berechtigten Jagdausübung im Rahmen der Nachsuchen. Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Nachsuche und endet wieder dort.

Die Benutzung von Beförderungsmitteln ist mitversichert, Unfälle bei Luftfahrten sind jedoch ausgeschlossen.

Versicherungssummen:

für den Invaliditätsfall 100.000 EUR

für den Todesfall 20.000 EUR

Bergungskosten 10.000 EUR

In Erweiterung von Ziffer 1.4.4 der Gothaer Unfallversicherungsbedingungen (GUB) gilt:

Mitversichert ist eine Parasitose durch den kleinen Fuchsbandwurm. Unter den Versicherungsschutz fällt eine Parasitose der versicherten Person durch den kleinen Fuchsbandwurm (Versicherungsfall). Hierbei spielt es keine Rolle, auf welchen Wegen die Parasiten/-eier in den Körper der versicherten Person gelangt sind.

Als Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles gilt die erstmalige Feststellung von Antikörpern gegen den kleinen Fuchsbandwurm im Blut der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages.

Ist der Versicherungsfall eingetreten, so leistet die Gothaer

für den Invaliditätsfall 25.000 EUR

für den Todesfall 5.000 EUR

Rechtsschutzversicherung:

Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im zurechenbaren Zusammenhang mit der Nachsuchentätigkeit auf dem Gebiet des Straf-, Zivil-, Verwaltungs- sowie des Sozialrechts. Zusätzlich Beistandsleistungen auf Reisen und Rücktransportkosten

Versicherungssummen:

Je Versicherungsfall 1.000.000 EUR

bei Strafkautionen 200.000 EUR

mit einer Selbstbeteiligung je Versicherungsfall von 150 EUR

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