Stellungnahme MdL Eric Beißwenger zum Volksbegehren Artenvielfalt

Stellungnahme MdL Eric Beißwenger zum Volksbegehren Artenvielfalt

Bayern mit all seinen natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen zu bewahren, ist der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag ein wichtiges Anliegen. Der Schutz der Natur und die Artenvielfalt sind dabei von besonderer Bedeutung. Aber nur mit den Menschen und nicht ihnen aufgezwungen, können Erfolge im Artenschutz erzielt werden.

Der Gesetzentwurf der ÖDP sieht dagegen eine Reihe an Regelungen vor, die z. T. mit erheblichen Auswirkungen auf die land- und forstwirtschaftliche Nutzung verbunden sind. So wird den Grundeigentümern vorgeschrieben, wie sie ihr Land zu bewirtschaften haben. Dies ist ein nicht akzeptierbarer Eingriff in das Eigentumsrecht.

Die Land- und Forstwirtschaft sollte nicht als Gegner, sondern als Partner unserer Natur gesehen werden. Jeder zweite Bauer in Bayern hat sich vertraglich dazu verpflichtet, freiwillig mehr für den Umwelt und den Naturschutz zu tun. Fast 40 Prozent der Fläche Bayerns werden nach den Richtlinien von KULAP und VNP bewirtschaftet.

Das Volksbegehren weist dagegen den falschen Weg. Statt das bäuerliche Engagement für den Umwelt- und Naturschutz anzuerkennen und weiter zu stärken, wird nach neuer Reglementierung gerufen.

Im Zusammenspiel von Natur- und Umweltschutz mit Land- und Forstwirtschaft setzt die Bayerische Staatsregierung dagegen grundsätzlich nicht auf Verbote, sondern auf Anreize; als Leitlinie gilt: „Freiwilligkeit, Beratung, Eigenverantwortung und Kooperation vor Ordnungsrecht.“

Zudem ist das geltende Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) seit Jahrzehnten bewährt und wird seinen Aufgaben gerecht.

Darüber hinaus gilt es, Bürokratie zu verringern und nicht neue aufzubauen.

Ansprechpartner für Pressefragen

Thomas Schreder, Pressesprecher
Tel. 089 / 990 234 77
E-Mail: t.schreder@jagd-bayern.de

Dr. Gertrud Helm, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Presse
Tel. 089 / 990 234 38
E-Mail: gertrud.helm@jagd-bayern.de

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