Jetzt Biotop­gestaltung gemeinsam mit den Jagd­genossen planen und Förder­möglichkeiten nutzen

Suchen Sie den Dialog mit Ihren Jagdge­nossen, um in Ihren Revieren gemeinsam die Anlage von Biotopen für Wild­tiere, aber auch Vögel und Insekten zu planen. Jetzt können wieder Förder­anträge gestellt werden. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitglieder.

Anträge für das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm und Vertragsnaturschutzprogramm stellen


Von 8. Januar bis 23. Februar 2018 können wieder Anträge für das Bayerische Kulturlandschafts­programm (KULAP) bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten gestellt werden. Erfreulich ist, dass in diesem Jahr wieder fast alle Maßnahmen angeboten werden.

Interes­sant für eine wildtier­freundliche Biotopgestaltung sind insbesondere die mehrjährigen Blüh­flächen (B48), der wildtier­gerechte Zwischen­fruchtanbau (B36), aber auch die Anlage von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen (B34) und die extensive Grünlandnutzung an Waldrändern (B41). Die Anlage von Struktur- und Landschafts­elementen (B59), von Streuobst (B57) sowie die Erneuerung von Hecken- und Feldgehölzen (B49) werden ebenfalls wieder gefördert. Viele KULAP-Maßnahmen können auch mit Greening kombiniert werden. Die Maßnahmenübersicht des KULAP ist anliegend beigefügt.

Für das Bayerische Vertragsnatur­schutzprogramm (VNP) können ebenfalls wieder Anträge bei den unteren Naturschutzbehörden gestellt werden. Interessant im Hinblick auf die Setzzeit der Rehkitze und die Brutzeit von Bodenbrütern ist beispielsweise die „extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume“ bei Grünland. Je später der Schnittzeitpunkt, desto höher ist die Förderung. Der Antragszeitraum ist analog dem des KULAP, die Maßnahmenübersicht ist beigefügt.

Neuerungen beim Greening

Seit 1. Januar 2018 gibt es Anpassungen beim Greening. Unter anderem wurde der Katalog der sog. ökologischen Vorrangflächen teils erweitert und geändert. Die durchwachsene Silphie und Miscanthus sind als neue Maßnahmen aufgenommen und werden beide mit dem Gewichtungs­faktor 0,7 bewer­tet. Ebenfalls neu aufgenommen wurden Brachen mit Bienenweiden. Der Aufwuchs darf hier – im Gegensatz zur durchwachsenen Silphie – jedoch nicht genutzt werden. Dafür ist der Gewichtungs­faktor mit 1,5 höher. Bei stickstoff­bindenden Pflanzen, zum Beispiel Soja, wird der Gewichtungsfaktor von 0,7 auf 1,0 angehoben. Dies ist wohl dem neu eingeführten, generellen Ausbringverbot chemi­scher Pflanzen­schutzmittel auf ökologischen Vorrangflächen geschuldet. Für Kurzumtriebs­plantagen wurde der Gewichtungsfaktor von 0,3 auf 0,5 angehoben.

Bei Fragen können Sie sich an die BJV-Geschäftsstelle, Frau Weimann,
E-Mail: anita.weimann@jagd-bayern.de , Tel.: 089 – 990 234 54 wenden.

Dateien:

KULAP Massnahmenuebersicht 2018

VNP Massnahmenuebersicht 2018

Ansprechpartner für Pressefragen

Thomas Schreder, Pressesprecher
Tel. 089 / 990 234 77
E-Mail: t.schreder@jagd-bayern.de

Dr. Gertrud Helm, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Presse
Tel. 089 / 990 234 38
E-Mail: gertrud.helm@jagd-bayern.de

Besuchen Sie uns auf Facebook Kontaktieren Sie uns Bayerischer Jagdverband auf Instagram