Rechtsberatung

Der Verband versucht alle Mitglieder bei rechtlichen Unsicherheiten und Fragen rund um das Jagd- und Waffenrecht zu unterstützen.

Um eine erste Einschätzung und rechtliche Auskunft zu erhalten, bieten wir jedem Mitglied die Möglichkeit an, im Rahmen eines auf 10 Minuten beschränkten Gesprächs mit einem versierteren Anwalt rechtliche Unsicherheiten zu lösen.

Sollten Sie als Mitglied eine solche Rechtsfrage haben, bitten wir Sie unter recht@jagd-bayern.de Ihre Anfrage kurz zu formulieren.

Innerhalb der unten stehenden Telefonzeiten unserer Rechtsanwälte, am Dienstag, Donnerstag und Freitag werden unsere Anwälte Sie zurückrufen.

Bitte geben Sie also eine Telefonnummer an, unter welcher Sie erreichbar sind.

Klarzustellen ist, dass es sich hier nur um eine kurze rechtliche Auskunft handeln kann, die keine Rechtsberatung bei einem Anwalt ersetzen kann. Sollten nach dieser ersten rechtlichen Auskunft noch weitere tiefergehende Fragen bestehen, müsste dies über die Beauftragung eines Rechtsanwalts durchgeführt werden. Hierzu haben wir den Mitgliedsverbänden eine Rechtsschutz Gruppenversicherung angeboten, bei welcher Sie die Übernahme solcher Erstberatungen und Mandatierungen zur Deckung anfragen können.

Sollten Sie ein in Jagd- und Waffenrecht versierteren Anwalt in Ihrer Nähe suchen, stellt Ihnen der BJV gerne eine Liste solcher Anwälte auf Anfrage zur Verfügung.

Telefonzeiten der Rechtsberatung:

Dienstag         15:00 – 17.00 Uhr

Donnerstag     14:00 – 16.30 Uhr

Freitag            09:00 – 12:00 Uhr

Rechtliches

Justitia - Foto: AJEL/pixabay

Strenge Gesetze regeln die Jagd

Die Jagd ist in Bayern, wie in der ganzen Bundesrepublik, nach strengen Gesetzen geregelt. Neben dem Jagdgesetz und dem Naturschutzgesetz regeln Vorschriften aus über 20 Rechtsgebieten die Jagd, wie z. B. das BGB, Strafrecht, Waffenrecht, Fleischhygiene- und Tierseuchenrecht etc. Das Bundesjagdgesetz ist ein Rahmengesetz, das durch die Landesjagdgesetze und deren Ausfächerungsbestimmungen ergänzt wird. Am 1.2.1949 wurde das Reichsjagdgesetz in Deutschland durch die Besatzungsmächte aufgehoben. Am 01.04.1953 ist das neue Bundesjagdgesetz in Kraft getreten, die Verordnung über Jagd- und Schonzeiten sowie Landesjagdgesetze mit ihren Verordnungen und Ausführungsbestimmungen. Änderungen gab es unter anderem 1961, 1970, 1976 und 1990 durch den Einigungsvertrag. 1985 wurde die Verordnung zum Schutz von Wild verabschiedet (Bundeswildschutzverordnung).

Rechtliche Vorschriften

Der Landesjagdverband Bayern gibt Ihnen hier jeweils aktuelle Änderungen rechtlicher Vorschriften und interessante Ausführungen zum Jagd- und Waffenrecht:

Rechtliche Aspekte bei der Wildbretvermarktung

Wie darf ich mein Wild vermarkten? Dr. A. Gangl aus der JiB 5/2019 (PDF-Datei)

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