Hygienekonzept für die Hundeprüfung

Jetzt laufen landauf, landab die Abschlussprüfungen für den Hundeführerlehrgang. Der BJV-Ausschuss für das Jagdhundewesen hat für Sie ein Hygiene-Konzept für das Abhalten von Hundeprüfungen zusammengestellt.
Der Landesjagdverband Bayern e. V. empfiehlt den Kreisgruppen für das Abhalten der Begleithundeprüfung, der Abschlussprüfung des Hundeführerlehrgangs und der Brauchbarkeitsprüfungen nachfolgendes Hygiene-Konzept:

  • Die Jagdhundeprüfungen finden ausschließlich im Freien statt.
  • Jede anwesende Person hat sich in eine Liste einzutragen. Das Eintragen in Listen erfolgt mit jeweils dem eigenen Stift. Jeder Prüfungsteilnehmer muss deshalb seinen eigenen Stift mitbringen.
  • In jeder Phase der Prüfung ist von allen anwesenden Personen ein Mindestabstand von 1, 5 Metern einzuhalten.Dort, wo die Gefahr besteht, dass der Abstand schwer einzuhalten oder dieser nicht sichergestellt werden kann, besteht eine Maskenpflicht. Jeder Prüfungsteilnehmer muss deshalb eine Gesichtsmaske mitführen, die Mund und Nase abdeckt
  • Die Maskenpflicht besteht insbesondere bei der Vorlage von Dokumenten, bei der Eintragung in Listen, der Urkundenübergabe, bei der Chip-Prüfung des Hundes und wenn Fahrgemeinschaften gebildet werden, um von einem Prüfungsort zu einem anderen umzusetzen. Keine Maskenpflicht besteht für den Hundeführer bei der direkten Prüfungsarbeit mit dem Hund.
  • Handdesinfektionsmittel müssen jederzeit zur Verfügung stehen.
  • In der Einladung zur Prüfung muss das Hygiene-Konzept bekanntgegeben werden.
  • Ebenso ist auf das strikte Einhalten dieses Konzept bei der Begrüßung der Teilnehmer hinzuweisen.

Hygienekonzept zur Abhaltung von Hundeprüfungen

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