Empfehlungen für ein Infektionsschutz-Konzept bei Bewegungs- bzw. Gesellschaftsjagden während der Corona-Pandemie
Nach der aktuellen Infektionsschutzverordnung gelten folgende Vorgaben:
- Höchstzahl der teilnehmenden Personen ist auf 200 beschränkt
- Die Einweisung vor der Jagd hat im Freien stattzufinden. Es ist wo immer möglich, ein Mindestabstand von
1,5 Metern zwischen den Personen einzuhalten - Der Jagdleiter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten, das er auf Verlangen der zuständigen
Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann. - Um im Infektionsfall alle Kontaktpersonen ausfindig machen zu können, muss eine Anwesenheitsliste geführt werden.
- Schon bei der Planung von Bewegungsjagden sind wichtige Faktoren zum Infektionsschutz wie
die Einhaltung des Mindestabstandes vorausschauend und verantwortungsvoll zu bedenken
Folgende Punkte empfiehlt der BJV ergänzend für die Ausarbeitung eines Schutz- und Hygienekonzeptes
- Die Regelungen der aktuell gültigen BayIfSMV, einschlägiger Allgemein- und ggf., Einzelverfügungen sowie
bereits für die Art der Veranstaltung existierende Hygienekonzepte sind zu beachten und gehen im
Zweifelsfall diesen Empfehlungen vor. - Reduzieren Sie die Kontaktmöglichkeiten untereinander immer auf ein Mindestmaß
- Die Einhaltung eines Mindestabstands von mind. 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern vor, während und nach
der Jagd ist zu beachten. Soweit während der Jagd der Mindestabstand unterschritten werden muss, ist
auch während der Jagd ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz von allen Teilnehmern zu tragen und es sind
ggf. weitere erforderliche Hygienemaßnahmen zu beachten - Kontaktdaten der Teilnehmenden (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) müssen
auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden übermittelt werden können - Personen mit Erkältungssymptome dürfen nicht teilnehmen
- Die Möglichkeit zum Händewaschen ist einzuräumen, Flüssigseife und Papierhandtücher sind bereit zu
stellen, sofern dies notwendig ist. Z.B. beim „Knödelbogen“
Beispiele um Kontaktmöglichkeiten zu verringern:
- Einladung: Laden Sie Ihre Jagdgäste am besten per Telefon, E-Mail oder Post ein und teilen die
entsprechenden Informationen/Instruktionen vorab schriftlich gesondert mit. Hierzu gehören auch die
Ansprache, Sicherheitsregeln, Freigabe, Ablauf, wichtige Telefonnummern, Zeiten und sonstige Hinweise - Jagdscheinkontrolle: Verlangen Sie die Kopien (oder Scans) von Jagdscheinen und Schießnachweisen
wenn möglich vorab per Post oder E-Mail - Sammeln der Jäger/ Strecke legen; Wählen Sie die Plätze für das Sammeln der Jäger, für Pausen und die Einnahme von
Verpflegung so, dass der Sicherheitsabstand von 1,5 m immer eingehalten werden kann. - Während der Jagd: Ob Treiber, Nachsuchenführer oder Schütze, es sind immer die entsprechenden
Abstände zwischen den Personen einzuhalten - Anstellen: Sofern möglich, fahren die Schützen im eignen PKW zu ihren Ständen. Bei Sammelfahrten ist
von allen Mitfahrern ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. - Knödelbogen: Bei Veranstaltungen mit Verpflegung ist das Hygienekonzept der Gastronomie zu beachten
Hygiene-Konzept ggf. zum Einreichen
Muster-Jagdeinladung mit Hygienehinweis