Was tun im Schadensfall?
Wenn der Schadensfall eintritt und Ihr Hund im Rahmen einer Gesellschaftsjagd verletzt oder sogar getötet wird, müssen Sie das Formular Schadensmeldung ausfüllen und senden an:
- Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Spezialversicherung Schaden
Jagd, Yacht, Spezialversicherungen
Frau Anja Schrader
Gothaer Platz 2-8
37083 Göttingen
E-Mail: anja_schrader@_de
Die Versicherung
Unsere Jagdhunde haben teilweise einen recht gefährlichen Job. Wer mit vollem Einsatz auf Schwarzwild stöbert, kommt nicht selten selbst zu Schaden, sei es beim Jagen über eine Straße, sei es beim Binden einer Sau, sei es auf der Nachsuche. Unsere Hunde kommen aus wertvollen Zuchten und haben eine langwierige Ausbildung hinter sich, schon deshalb ein empfindlicher Verlust, wenn dem vierbeinigen Jagdkameraden etwas zustößt, ganz zu schweigen vom ideellen Wert. Trotzdem stellen viele Hundeführer Ihre Hunde für das Gelingen einer Gesellschaftsjagd zur Verfügung, denn ohne die Arbeit der Hunde, gibt es auch keinen Jagderfolg. Deshalb sollten unsere Hundeführer ihr gesamtes Risiko nicht alleine tragen, sondern mit der Solidarität ihrer Jagdkameraden rechnen können, zum Beispiel im Rahmen der Gruppenunfallversicherung für Jagdhunde.
Allgemeines
- Unfallversicherung zur Absicherung von Jagdhunden auf Treib-, Drück- und Gesellschaftsjagden mit mehr als vier Personen (Art. 30 d. BayJG)
- Als Jagdhunde gelten alle reinrassigen Jagdhunde, sowie Hunde, die von ihrem Phänotyp eindeutig einer Jagdhunderasse zugeordnet werden können.
- Versicherungsschutz besteht für alle gesunden Jagdhunde
- Es besteht Versicherungsschutz für den Zeitraum des Jagdbetriebs, der An- und Rückreise, max. vier Tage.
- Nicht versichert sind Hunde, die auf Jagden in den Staats- und Bundesforsten zu Schaden kommen.
- Es besteht kein Versicherungsschutz für kommerziell eingesetzte Jagdhunde (Kilometergeld bis zu 0,5 Euro pro km gilt nicht als Bezahlung)
Kosten
- Ähnlich wie bei der Rechtsschutz-Versicherung muss dafür die gesamte Kreisgruppe mitmachen.
- Die Versicherung kostet 5,50 Euro pro Mitglied.
- Versichert werden entweder nur alle Hauptmitglieder oder alle Haupt- und alle Nebenmitglieder mit ihren Jagdhunden (auch wenn die in einer anderen KG als Hauptmitglied schon versichert sind, sie wären dann zweimal versichert)
- Versicherungsnehmer ist der BJV, die Kreisgruppen nehmen an der Versicherung teil. Die Teilnahme gilt jeweils für ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn nicht gekündigt wird.
Die Leistung:
- Versichert sind der Tod, die ärztliche Nottötung infolge eines Unfalls während des Jagdbetriebs, einschließlich der Nachsuche nach einer Drückjagd, Diebstahl und Raub während des Jagdbetriebs und die Tierarztkosten.
- Folgende Leistungen werden dabei abgedeckt:
- Die Versicherungssumme beträgt für den geprüften Hund im Todesfall 2.000 Euro, für den ungeprüften Hund 1.000 Euro, für Welpen bis zum Alter von sechs Monaten wird der nachgewiesene Kaufpreis bis max. 600 Euro entschädigt.
- für den Nachsuchenhund beträgt die Versicherungssumme 3.000 Euro im Todesfall
Dies gilt nicht nur für Schweißhunde, sondern für alle Hunde, die der Jagdleiter zur Nachsuche der Gesellschaftsjagd bestimmt hat. - Tierarztkosten werden innerhalb der vorgenannten Summen bis zu 1.000 Euro ersetzt mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro.
- Die Versicherung gilt für Unfälle auf allen Gesellschaftsjagden, Treib- und Drückjagden, auch für die Entenjagd und die Baujagd, mit mehr als vier Personen
- auch für Maisjagden – das ist einmalig in Deutschland.
- Mitversichert sind außerdem die Nachsuchen nach der Gesellschaftsjagd.
- Die Versicherung gilt für Treib-, Drück- und Gesellschaftsjagden in den benachbarten Bundesländern und im benachbarten Ausland (Baden-Württemberg, Hessen, Tschechien, Österreich…) mit mehr als vier Personen. Das heißt, wenn eine Kreisgruppe beitritt, sind die Hunde ihrer Mitglieder auf allen Treib-, Drück- und Gesellschaftsjagden in den benachbarten Bundesländern und im benachbarten Ausland versichert.
- Nicht versichert sind Hunde, die auf Jagden in den Staats- und Bundesforsten zu Schaden kommen.
- Es besteht kein Versicherungsschutz für kommerziell eingesetzte Jagdhunde (Kilometergeld bis zu 0,5 Euro pro km gilt nicht als Bezahlung)
Was bringt das für die Kreisgruppe?
- Mit der Gruppenversicherung unterstützen Sie tatkräftig die waidgerechte Jagd.
- Mit der Gruppenversicherung zeigt Ihre Kreisgruppe, Ihr Jägerverein Wertschätzung für die Arbeit mit dem Hund.
- Mit der Gruppenversicherung wird die Mitgliedschaft in Ihrer Kreisgruppe, Ihrem Jägerverein wird noch attraktiver
- für Hundeführer.
- für alle Mitglieder, die auf eine Gesellschaftsjagd gehen, weil sie ohne Hunde keinen Jagderfolg haben und sie so die Hunde abgesichert wissen.
Welche Kreisgruppen nehmen teil?
Diese Kreisgruppen nehmen an der Gruppenunfallversicherung teil.
Sie brauchen noch mehr Informationen?
Ihre Ansprechpartner:
- Rita Beitinger, Tel.: 089 / 99 02 34-18, E-Mail: rita.beitinger@jagd-bayern.de
- Oder über das Versicherungsbüro Schertel:
Schertel Versicherung GmbH
Jagdservice Bayern
Wilfried Schertel
Tel: 09177 4944-0
Fax: 09177 4944-44
Handy: 0171 5776134
E-Mail: Schertel-gmbh@_t-online.de