Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest

Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, die die landwirtschaftliche Schweinehaltung und auch die natürlich vorkommenden Wildschweine bedroht. Sie ist keine so genannte Zoonose und kann deshalb nicht auf den Menschen übertragen werden.

Angesichts der Bedrohung kochen die Emotionen hoch. Deshalb gibt der Bayerische Jagdverband angelehnt an die Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts, des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Deutschen Jagdschutzverbandes Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema ASP.

Ist die Seuche in Deutschland schon ausgebrochen?

In Deutschland und auch in Bayern gab es bisher noch nie einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest. Auch derzeit gibt es noch keinen Seuchenfall. Das heißt, es gelten für die Jagd derzeit allein das deutsche und das bayerische Jagdrecht, das Tierschutzgesetz und das aktuelle Waffenrecht.

Die bayerischen Jägerinnen und Jäger sind als fachkundige und ausgebildete Jagdausübungsberechtigte den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Voraussetzungen tun sie alles, um Schwarzwild intensiv zu bejagen.

Wie viele Wildschweine gibt es in Deutschland, wie viele in Bayern?

Aus wildbiologischer Sicht gibt es keine wissenschaftliche Methode, Wildschweine in freier Wildbahn zu zählen. Möglich sind lediglich grobe Schätzungen.

Die Tierärztliche Hochschule geht von einer durchschnittlichen Reproduktionsrate von 230 Prozent aus. Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) schätzt anhand der DJV-Streckenstatistik – im Jagdjahr 2016/17 wurden bundesweit knapp 600.000 Wildschweine erlegt – den Frühjahrsbestand auf etwa 300.000 Tiere. Diese Schätzung basiert auf der Annahme, dass die Jäger bundesweit nahezu den gesamten Nachwuchs abschöpfen. Bezogen auf den Wildschweinbestand im Herbst erlegen Deutschlands Jäger also jedes Jahr bereits zwei Drittel – über 60 Prozent aller Wildschweine.

In Bayern lag die Jahresstrecke im Jagdjahr 2015/16 bei 85.436 Stück Schwarzkittel, im Jagdjahr 2016/17 bei 60.875 Stück. In Bayern werden bundesweit die meisten Wildschweine erlegt.

Die Unterschiede in den einzelnen Regionen sind groß. In Regionen, in denen schon immer Wildschweine vorkommen, wie etwa im Landkreis Main Spessart wurden im letzten Jagdjahr 4.000 Stück Schwarzwild erlegt, im Landkreis Erding, in dem Wildschweine erst seit relativ kurzer Zeit in größerer Zahl auftreten, dagegen waren es 200. Das heißt, im Landkreis Main Spessart war die Zahl der Wildschweine 20mal höher.

Warum ist die Zahl der Wildschweine in den letzten Jahren so angestiegen?

Das Wildschwein findet derzeit in ganz Europa und auch in Deutschland und Bayern hervorragende Lebensbedingungen. Es gibt keine natürlichen Feinde. Die milden Winter tragen dazu bei, dass fast alle Frischlinge den Winter überleben.

Die Nahrungsquellen für das Wildschwein nehmen zu, auf dem Feld und im Wald. Der zunehmende Maisanbau bedeutet für das Schwarzwild geradezu ein Schlaraffenland. Die Tiere finden in den großen Maisfeldern, aber auch im Raps optimale Verstecke und Nahrung sozusagen vor der Haustür. In diesen großen Feldschlägen ist das Schwarzwild extrem schwer zu bejagen, weil es in den Aufwuchs gar nicht zu sehen ist.

Aber auch der Umbau der Fichtenmonokulturen zu Mischwäldern mit hohen Laubholzanteilen verbessert die Lebensbedingungen. Unter dem Laub halten sich viele Kleinlebewesen, die eine optimale Eiweißquelle für die Schwarzkittel sind.

Diese optimalen Lebensbedingungen führen dazu, dass die Reproduktionsrate in die Höhe schnellt. Es werden jedes Jahr deutlich mehr Frischlinge geboren, die Sauen werden durch die gute Ernährung früher geschlechtsreif, oft schon im ersten Lebensjahr.

Welche Symptome zeigt die ASP, wenn ein Schwein die Seuche hat?

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung. Es gibt keinen Impfstoff gegen ASP. Alle Altersgruppen können erkranken.

Die Tiere erkranken nach Infektion innerhalb von 24 bis 48 Stunden, die Krankheit führt in nahezu allen Fällen zum Tod innerhalb weniger Tage bis zu einer Woche. Bei Schwarzwild führt die Infektion zu Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen, zu Durchfall und Blutungen, wie Nasenbluten, Hautbluten oder blutigem Durchfall. Erkrankte Tiere zeigen eine verringerte Fluchtbereitschaft, Bewegungsunlust und Desorientierung.

Beim „Aufbrechen“ der Stücke – also bei der Entnahme der inneren Organe durch den Jäger – zeigt sich die ASP mit vergrößerten, blutigen Lymphknoten, einer vergrößerten Milz und feinen punkt- oder flächenförmigen Blutungen in den Organen oder in der Haut. Lunge und Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Solche Auffälligkeiten müssen aber nicht zwingend auftreten.

Wie wird ASP übertragen?

Die Seuchenfachleute sprechen von so genannten Vektoren, die den Krankheitserreger transportieren können. Besonders effizient ist die Übertragung über Körperflüssigkeiten, besonders Blut. Schon ein Tropfen reicht für eine Infektion aus. Die Seuche kann direkt von Tier zu Tier übertragen werden oder indirekt über Gegenstände, die mit infiziertem Material behaftet sind. Als Vektor kann so zum Beispiel schon ein unachtsam weggeworfenes Wurstbrot ausreichen, um die Seuche einzuschleppen und so einen Ausbruch zu provozieren. So wurde die ASP beispielsweise aus der Ukraine ins Baltikum über infizierte Rohwurst eingeschleppt. Auch nach Tschechien und Polen wurde die ASP nachweislich nicht über Wildschweine eingeschleppt.

Wie schnell kann die ASP nach Bayern kommen?

Die natürliche Ausbreitung der ASP über Wildschweine geht sehr langsam voran und beträgt nach Angaben der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA höchstens 25 Kilometer pro Jahr.

Besorgniserregend ist die Ausbreitungsgeschwindigkeit über den Menschen. Der Mensch hat den Erreger von seinem Ursprung in Afrika nach Weißrussland verschleppt und damit dort die Ausbrüche hervorgerufen. Auf unseren Transitwegen kann sich das Virus mit 90 Kilometern pro Stunde fortbewegen – zum Beispiel im Schlamm der Radkästen eines LKWs oder über infizierte Lebensmittel, wie Salami oder Räucherschinken.

Auch Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft können ungewollt zum Vektor für den Erreger werden. Das Virus kann selbst am Schuh mehrere Monate überleben.

Die Biosicherheit an Parkplatzen, Bahnhöfen oder Grenzübergängen ist besonders wichtig. Deshalb müssten dort überall ein verschlossener Abfallbehälter installiert werden, damit nicht der Erreger mit einer weggeworfenen Wurstsemmel oder einer Speckschwarte nach Bayern gebracht werden können.

Was muss getan werden, um das Risiko des Ausbruchs zu verhindern?

Wichtig ist es jetzt, dass alle Beteiligten sich auf die Vorbeugung konzentrieren und gemeinsam anpacken. Die Jäger müssen jetzt Wildschweine mit allen legalen Mitteln noch intensiver bejagen, vor allem junge Bachen (keine Muttertiere!) und Frischlinge. Ziel ist es, die Bestandsdichte und den Zuwachs noch weiter zu reduzieren.

Ein Schwerpunkt muss auf Hygienemaßnahmen und der Biosicherheit liegen. Entlang von Transitstrecken sind verschlossene Abfallbehälter wichtig, damit Wildtiere keine infizierten Fleisch- und Wurstreste aufnehmen und verschleppen können.

Ein dritter Aspekt ist die Früherkennung: Verdächtige Wildschwein-Kadaver müssen vor Ort liegen bleiben. Der Jäger muss den zuständigen Amtstierarzt unverzüglich informieren.

Ist die Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild vor der drohenden ASP-Gefahr sinnvoll?

Solange kein Seuchenfall vorliegt, ist die Jagd an die geltenden Jagd- und Tierschutzgesetze gebunden. In der jetzigen Phase der Vorbeugung – ohne einen akuten Seuchenfall – ist der Muttertierschutz nicht verhandelbar. Eine Bache (ein weibliches Wildschwein) mit abhängigen Frischlingen darf nicht erlegt werden.

Sinnvoll ist es junge weibliche Wildschweine,die keine Jungtiere führen, zu bejagen, um die Reproduktionsrate im Bestand zu verringern.

Wie weit kann der Wildschweinbestand unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze reduziert werden?

Die von mancher Seite kommunizierte Forderung, den Bestand an Schwarzwild um 70 Prozent zu reduzieren ist haltlos, weil dabei nicht gesagt wird, wo und in welcher Zeitspanne dieser Bestand reduziert werden soll.

Die Zahl 70 Prozent beruht ausschließlich auf mathematischen Modellen der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA für den Fall eines Seuchenausbruchs. Die Zahl 70 Prozent hat nichts mit der praktischen Umsetzung oder mit der Jagd vor Ort zu tun. Bezugsgröße ist dafür ein klar begrenztes Seuchengebiet. Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen sind laut dieser Studie der EFSA unter anderem Aushungern, Vergiften oder Schießen.

Die bayerischen Jäger kommen ihrer Verantwortung nach, den Bestand an Wildschweinen zu reduzieren und jagen nach den geltenden Rechtsvorschriften. Eine konkrete Zahlenvorgabe, auf die der Bestand reduziert werden soll, ist nicht möglich.

Einsatz von Nachtzieltechnik oder Saufängen?

Der Einsatz von Nachtzielgeräten ist nach dem Waffenrecht verboten. Der Besitz eines Nachtzielgerätes ist sogar strafbar. Nachtsichtgeräte sind erlaubt. Aber der Einsatz von Nachtsichtgeräten, die an die Zieloptik eines Gewehrs angeschraubt werden, ist verboten. Ob mit dem Einsatz solcher Technik wirklich ein langfristiger Jagderfolg und damit eine nachhaltige Reduzierung der Schwarzwildbestände zu erreichen ist, bleibt fraglich.

Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat auf Druck aus der Landwirtschaft gegenüber den Landratsämtern den Weg für eine so genannte Beauftragung zum Einsatz solcher Geräte eröffnet, ohne dabei die bestehende Gesetzeslage verändern zu können.

Eine solche Beauftragung ist nur möglich, wenn eine Sondersituation vorliegt.

Das heißt:

– Es müssen regional besonders ernste Schäden entstanden sein und nachgewiesen werden.

– Die Strecke an erlegten Wildschweinen muss im Vergleich zu den Nachbarrevieren und den Nachbarlandkreisen besonders hoch sein.

– Normale und zumutbare jagdliche Möglichkeiten, wie revierübergreifende Drückjagden, Erntejagden oder Sammelansitze müssen nachweislich durchgeführt worden sein und keinen Erfolg gezeigt haben.

Erst wenn all diese Maßnahmen nachgewiesen werden können, kann das Landratsamt in die waffenrechtliche Abwägung einsteigen und die Sicherheitsgrundgedanken der Gesellschaft – sie liegt dem Waffenrecht zugrunde – gegen die landwirtschaftlichen Schäden abwägen. Es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung.

Der Einsatz von Saufängen ist aus Sicht des Tierschutzes und auch der Effektivität kritisch zu hinterfragen, kann aber unter strengen Auflagen genehmigt werden. Abgesehen von wenigen Ausnahmeregelungen ist der Einsatz von Saufängen in Deutschland grundsätzlich verboten.

Was ist zu tun, wenn die ASP tatsächlich bei uns ausgebrochen ist?

Im Falle eines Ausbruchs der ASP gelten seuchenrechtliche Vorschriften. Jagdliche Gesetze treten dann in den Hintergrund. Der Deutsche Jagdverband hat zusammen mit dem Friedrich-Loeffler-Institut einen Maßnahmenkatalog nach dem Werkzeugkasten-Prinzip entwickelt: Je nach Jahreszeit, Geländegegebenheiten oder Vegetation können so unterschiedliche Maßnahmen kombiniert werden. Dieser Maßnahmenkatalog ist eine Empfehlung, die Krisenstäbe vor Ort müssen im Seuchenfall dann die besten für ihre Region geeigneten Maßnahmen einsetzen.

T. Schreder, Dipl. Biol.

Pressesprecher Bayerischer Jagdverband

Ansprechpartner für Pressefragen

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Tel. 089 / 990 234 77
E-Mail: t.schreder@jagd-bayern.de

Dr. Gertrud Helm, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Presse
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