Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern bei einem Wildschwein

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem totgefundenen Frischling in Mecklenburg-Vorpommern, im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Autobahnnähe nachgewiesen wurde. Das Gebiet befindet sich in einem bisher ASP-freien Gebiet. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern das dritte deutsche Bundesland mit einem ASP-Geschehen. Um zu verhindern, dass die Afrikanische Schweinepest durch Wildschweine aus Polen nach Mecklenburg-Vorpommern eingeschleppt wird, hatte das Land entlang der Grenze zum Nachbarland einen 100 Kilometer langen Zaun für rund 8,5 Millionen Euro errichtet.

Die Tierseuche grassiert bereits seit September 2020 in Brandenburg (Wild- und Hausschweine betroffen) und seit Oktober 2020 in Sachsen bei Wildschweinen.

In Brandenburg wurde das Virus bis zum 23. November 2021 bei 2.151 Wildschweinen nachgewiesen, sechs Landkreise und die Stadt Frankfurt/Oder sind betroffen. Auch drei Hausschweinebestände hatten einen ASP-Ausbruch zu verzeichnen.

In Sachsen sind bis zum 15. November 2021 632 Fälle bestätigt worden, dabei ist der Landkreis Görlitz an der polnischen Grenze mit 626 ASP-Nachweisen betroffen, sechs Nachweise erfolgten im benachbarten Landkreis Meißen.

Mitte November war die Afrikanische Schweinepest bereits in einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Rostock amtlich festgestellt worden. Die Tötung der 4.000 Schweine wurde angeordnet. Seitdem arbeiteten die Veterinärbehörden des Landes gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut mit Hochdruck daran, die Eintragsursache zu ermitteln. Von Wildschweinen wurde das Virus jedoch höchstwahrscheinlich nicht in die Anlage eingetragen. Die Sperr – und Beobachtungszonen im Umkreis von drei und zehn Kilometern wurden intensiv mit Spezialdrohnen und Seuchen-Spürhunden abgesucht. Dabei hatten sich keine Hinweise auf ein aktives ASP-Geschehen in der Wildschweinpopulation rund um den von der ASP betroffenen Schweinemastbetrieb ergeben.

Der Ausbruch der ASP in dem Schweinemastbetrieb hatte auch Auswirkungen auf die Jagd in dieser Region. Schwarzwild, das im Umkreis von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb erlegt wird, darf nicht verwertet werden. Die erlegten Stücke werden unaufgebrochen zu zentralen Lagerplätzen gebracht, dort beprobt und in gesonderten Konfiskatbehältern gelagert, um sie anschließend unschädlich zu beseitigen. Alle an den Jagden Beteiligten müssen ihre Kleidung, Schuhe und gegebenenfalls Hunde nach der Jagd desinfizieren. Entsprechendes Material wird an den Sammelplätzen vorgehalten. Die Jagdausübungsberechtigten werden mit 100 Euro pro erlegtem und beprobtem Stück für ihre Aufwendungen entschädigt.

Nun, durch den aktuellen Ausbruch im Wildschweinbestand ist es zu einer deutlichen Verschärfung der Lage in dem nördlichen Bundesland gekommen. Restriktionszonen werden angelegt und die entsprechenden Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen umgehend vorgenommen.

25.11.21

 

Foto: RONALD RAMPSCH – stock.adobe.com

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