Die Afrikanische Schweinepest (ASP)

Eine Tierseuche auf dem Vormarsch

ASP Afrikanische Schweinepest
Foto: Reinhard Siegel, piclease

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist wie die Klassische Schweinepest (KSP) eine Virus-bedingte, anzeigepflichtige Tierseuche. Sie betrifft ebenfalls ausschließlich Schweine, also unsere Haus- und Wildschweine. Der Erreger der ASP ist das African Swine Fever Virus (ASFV), welches nicht näher mit dem KSP-Virus verwandt ist. Das Virus kann sich in einer Schweinepopulation sehr schnell ausbreiten, das Blut infizierter Tiere ist hoch ansteckend. Der derzeit zirkulierende Virustyp ist sehr „aggressiv“ und führt in der Regel innerhalb von 7 bis 10 Tagen zum Tod.

Die Übertragung der ASP erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier oder indirekt z. B. über kontaminierte Gegenstände. Die indirekte Übertragung ist über tierische Erzeugnisse, tierische Rohstoffe, Speiseabfälle sowie über bestimmte Zeckenarten – „Afrikanische Lederzecken“ – möglich. Diese spielen aber für das derzeitige Geschehen in Europa keine Rolle.

Von besonderer epidemiologischer Bedeutung ist das Verbringen kontaminierter tierischer Erzeugnisse aus Epidemie-Gebieten in ASP-freie Regionen. Insbesondere Speiseabfälle aus nicht gegarten Schweinefleischprodukten (z. B. Salami, Schinken) stellen eine mögliche Infektionsquelle dar. Das ASP- Virus ist außerordentlich widerstandsfähig. Nicht nur frisches, sondern auch gefrorenes, gepökeltes oder geräuchertes Fleisch sowie Wurstwaren können für Haus- und Wildschweine über lange Zeit infektiös sein. Daher appelliert der Bayerische Jagdverband, Wurst- und Fleischwaren aus den betroffenen Gebieten nicht nach Deutschland einzuführen. Auch hinsichtlich der Entsorgung solcher Waren müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.

Bild 2: Wichtigste Verbreitungswege

Bild 2: Wichtigste Verbreitungswege
Foto: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, CH

Eine Übertragung auf andere Tiere, wie zum Beispiel Jagdhunde, findet nicht statt. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Auch ein Verzehr von kontaminiertem Schweinefleisch ist gesundheitlich unbedenklich.

Anzeichen bei Schweinen/Wildschweinen

Die klinischen Anzeichen sind unspezifisch und sehr variabel. Sie umfassen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atemprobleme, Durchfall, Blauverfärbung der Haut, Festliegen und plötzliche Todesfälle. Bei Wildschweinen muss beim Aufbrechen auf vergrößerte „blutige“ Lymphknoten, ggfs. eine vergrößerte Milz und feine punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich dennoch um ASP handelt. Und immer auch an die KSP denken! Klinisch ist die ASP nicht von der Klassischen Schweinepest (KSP) zu unterscheiden. Es besteht in beiden Fällen Anzeigepflicht! Das bedeutet, dass beim geringsten Verdacht eine Meldung an die entsprechende Veterinärbehörde zu erfolgen hat.

Risikobewertung des FLI

Das Friedrich-Loeffler-Institut veröffentlichte am 12.07.2017 eine immer noch aktuelle qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der ASP nach Deutschland. Hier wird das Risiko eines Eintrags der ASP nach Deutschland durch Weitergabe von Wildschwein zu Wildschwein im Vergleich zum „Faktor Mensch“ als mäßig eingeschätzt.

„Das Risiko des Eintrags von ASP nach Deutschland durch illegale Verbringung und Entsorgung von kontaminiertem Material wird als hoch eingeschätzt. Das Risiko des Eintrags durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse entlang des Fernstraßennetzes durch Fahrzeuge oder Personen wird im Sinne eines „worst case scenario“ als hoch bewertet. Das Risiko einer Einschleppung durch den Jagdtourismus und das Mitbringen von Jagdtrophäen aus betroffenen Regionen wird als mäßig eingeschätzt. Das Risiko eines Eintrags der ASP durch direkten Kontakt zwischen infizierten Wildschweinen wird als mäßig beurteilt.“

Aktuelles Ausbruchsgeschehen (FLI)

ausbruchszahlen-2018

 

Informationen des Bayerischen Jagdverbandes

Weiterführende Informationen zur ASP

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (BayStMUV)

Neuer Rahmenplan zur Bekämpfung der ASP, StMUV, Version 1.0 (30. August 2018)

Foto: Reinhard Siegel, piclease

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich weiter in den Staaten Osteuropas aus, das Risiko einer Einschleppung der ASP nach Deutschland ist durch das aktuelle Ausbruchsgeschehen in Belgien hoch. In Deutschland sind die Behörden alarmiert und bereiten sich vielerorts seit längerem auf einen Seuchenfall vor. Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen sind Staatsaufgabe über alle Verwaltungsebenen hinweg. In den Bundesländern gibt es fertige Krisenpläne, es werden Übungen abgehalten, vielerorts unter Einbeziehung der örtlichen Jägerschaft.

Folgende präventive Maßnahmen zum Schutz vor der ASP werden in Bayern ergriffen, um einen Eintrag der Tierseuche zu verhindern:

  • Information
  • Früherkennung
  • Reduktion der Wildschweinepopulation
  • Biosicherheit/ Hygiene
  • Tierseuchen- und TSN-Übungen

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat einen „Rahmenplan Afrikanische Schweinepest“ entwickelt, der bayernweite tierseuchenrechtliche Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest vorsieht.
Der Rahmenplan soll den Behörden vor Ort ein bayernweit einheitliches Vorgehen gegen die ASP ermöglichen. Er bündelt dazu die notwendigen Informationen für die Vorbereitung auf einen Seuchenfall und die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung. So wird dort unter anderem geregelt, wie beim Festlegen von Restriktionszonen und der Umsetzung der dort notwendigen Maßnahmen vorzugehen ist. Alle Maßnahmen erfolgen unter Beachtung der Zuständigkeiten auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben.

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BayStMELF)

Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL):

Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI)

Weitere Informationen:

Sauenbejagung im Zeichen der Seuchengefahr

Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben

Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird die Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben. Das sieht die veränderte Schweinepest-Verordnung und die Verordnung über die Jagdzeiten vor, die am 14.3.2018 in Kraft getreten ist. Durch die ganzjährige Bejagung von Wildschweinen soll die Schwarzwildpopulation deutlich verringert werden und so vor allem das Risiko des Verschleppens der ASP vermindert werden.

Vor dem Hintergrund der Schonzeitaufhebung für Bachen und Keiler hat der BJV am 20. März 2018 eine Pressemitteilung veröffentlicht: PRESSEMITTEILUNG_Schonzeitaufhebung

Weitere Informationen zum Thema ASP und waidgerechte und tierschutzgerechte Schwarzwildjagd

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