Bundesjagdgesetz – Rehwild ist kein Schädling

Der Bayerische Jagdverband (BJV) fordert den Bundesgesetzgeber auf, ein klares Bekenntnis zur Tierwelt als wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur im Bundesjagdgesetz zu verankern. Der aus dem Bayerischen Jagdgesetz bewährte Grundsatz „Die freilebende Tierwelt ist wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Sie ist als Teil des natürlichen Wirkungsgefüges in ihrer Vielfalt zu bewahren“, muss in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden, betont der Biologe Thomas Schreder, Vizepräsident des Bayerischen Jagdverbandes, um einer einseitigen Ausrichtung nach rein forstlichen Interessen entgegen zu wirken. Denn nur ein Drittel Deutschlands ist bewaldet und es wird nicht das Waldgesetz, sondern das Jagdgesetz novelliert.

Auf Bundesebene fehlt bisher eine derartige Ausrichtung des Jagdgesetzes. Das muss sich ändern, nicht zuletzt, weil Artikel 22a Grundgesetz es so vorgibt. „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“.

Mindestabschuss – nicht mit dem BJV!
Künstlich überhöhte Wildbestände lehnt der BJV ab. Aber auch die Einführung eines Mindestabschusses für Rehwild, der ohne jegliche Obergrenze eine unlimitierte Bejagung zulässt, kann der BJV nicht akzeptieren, genauso wenig wie die Ausweitung der Jagdzeit. Für eine ordnungsgemäße Bejagung von Wildtieren, wie Reh, Rotwild oder Gams, müssen neben forstfachlichen Erhebungen wildbiologische Informationen über die körperliche Verfassung des Wildes und die artgerechte Alters- und Sozialstruktur der Wildbestände als Grundlage hinzugezogen werden.

Waldbau nur mit der Büchse funktioniert nicht
„Es war der Mensch“, so der Biologe Thomas Schreder, „der die natürlich gemischte Waldstruktur zu Gunsten wirtschaftlichen Profits verändert hat. Und jetzt soll – vor dem Hintergrund vielschichtiger Gefährdungen bestehender Forststrukturen – laut den Vorschlägen zum Bundesjagdgesetz das Reh, der Hirsch und die Gams für diese vom Menschen verursachte Entwicklung mit dem Leben bezahlen?“ Um dieses von Menschenhand gemachte Missverhältnis im Wald wieder gerade zu rücken, reicht es nicht, einfach nach immer höheren Abschusszahlen zu rufen. Notwendig ist ein ausgeklügeltes, auf lange Zeit angelegtes und auf wildbiologischen Erkenntnissen basierendes Gesamtkonzept von waldbaulichen Maßnahmen, jagdlichen Methoden und Naturschutzaspekten gleichermaßen. Waldbau nur mit der Büchse greift zu kurz. Waldbau und Jagd brauchen ausgeklügelte Konzepte von Ruhezonen und bewirtschafteten Gebieten, Waldumbau braucht auch die Kettensäge und gelegentlich Schutzmaßnahmen. Vor allem aber brauchen Waldbau und Jagd eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Die Jagd kann den Waldumbau unterstützten, aber sie kann immer nur einer von vielen Bausteinen sein. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen (Nahrungsnetze im Schweizerischen Nationalpark) aus dem Schweizer Nationalpark belegen, dass eine Waldverjüngung auch trotz hoher Dichte an Huftieren möglich ist, so formulieren die Wissenschaftler: “Weder die Verjüngungsdichte noch die Vielfalt an Baumarten, die an der Verjüngung beteiligt sind, korrelieren mit den Huftierbeständen.”

PRESSEMITTEILUNG_Bundesjagdgesetz-PK

 

 

Besuchen Sie uns auf Facebook Kontaktieren Sie uns Bayerischer Jagdverband auf Instagram