Aufhebung der Schonzeit bei Wildschweinen – Tier- und Muttertierschutz sind nicht verhandelbar

Aufhebung der Schonzeit bei Wildschweinen – Tier- und Muttertierschutz sind nicht verhandelbar

Der Tier- und Muttertierschutz muss bei der Bejagung von Wildschweinen an erster Stelle stehen. Schwerpunkt der Schwarzwildjagd müssen weiterhin Frischlinge und Überläufer sein. Der Bayerische Jagdverband sieht die Schonzeitaufhebung für Wildschweine kritisch.Aus Angst vor dem Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der Bundesrat in Berlin die Schonzeit für Bachen und Keiler aufgehoben. Die Bestimmungen des § 22, Abs. 4 Bundesjagdgesetz (Muttertierschutz) werden zwar erwähnt, aber nicht konkret erläutert

Die bayerischen Jäger sehen die Schonzeitaufhebung kritisch

Der Bayerische Jagdverband (BJV) sieht die Schonzeitaufhebung kritisch, Präsident. Prof. Dr. Jürgen Vocke: „In der praktischen Jagd ist es oft schon schwierig, Keiler und Bachen zu unterscheiden. Wie viel schwieriger ist es da, zu erkennen, dass die Bache, die allein unterwegs ist, nicht Frischlinge im Kessel liegen hat. Wird eine solche Bache, geschossen, müssen die Kleinen elendig und unter großen Qualen verhungern.“ Das aber verstößt gegen das Tierschutzgesetz und stellt eine Straftat dar. Vocke: „Der Tierschutz darf nicht auf der Strecke bleiben, er ist die Grundlage für eine waidgerechte Jagdausübung.“ Das heißt für den Jäger, die Schonzeitaufhebung bei Schwarzwild ist kein Freibrief, unbegrenzt auf alles zu schießen. „Nicht jedes Mittel ist Recht, deshalb“, so der BJV-Präsident, „muss der Finger gerade bleiben, wenn die Bachen nicht richtig identifiziert werden können. Das heißt, aus Rotten mit gesteiften Frischlingen, dürfen keine Bachen geschossen werden.“

Frischlinge brauchen die Bache auch nach der Säugezeit

Für Präsident Vocke ist der Muttertierschutz unverhandelbar: „Frischlinge, die nicht mehr gestreift sind, werden zwar nicht mehr gesäugt, aber sie brauchen ihre Mutter auch über die Säugezeit hinaus. Denn sie führt sie und leitet sie an, Futter zu finden.

Abschuss der Leitbache erhöht das ASP-Risiko

Der Bayerische Jagdverband (BJV) fordert deshalb, dass mindestens eine führende Bache, im Idealfall die so genannte Leitbache, für die Betreuung der Jungtiere in der Rotte verbleiben muss, um die wichtige Leitungsfunktion zu übernehmen.

Die Leitbache sorgt dafür, dass die Rotte zusammenbleibt und nicht auseinandergesprengt wird. Denn das wäre fatal für die Ausbreitung der ASP, weil versprengte Frischlinge dann ein wesentlich größeres Streifgebiet haben und die ASP im Falle eines Ausbruchs erst Recht verbreiten könnten.

Das Wildschwein ist nicht schuld an der Einschleppung

Noch einmal betont Dr. Günter Baumer, BJV-Vizepräsident und unser Experte für Tierseuchen, mit aller Deutlichkeit: Das größte Risiko einer Einschleppung der ASP geht vom Menschen aus: Mangelnde Hygiene im Umgang mit Speiseresten und der gewaltige Transitverkehr spielen eine wesentlich größere Rolle in der Verbreitung des ASP-Erregers als die Forderung nach einem verstärkten Bachenabschuss. Dadurch lässt sich eine mögliche Einschleppung von ASP auf jeden Fall nicht verhindern. Infizierte Wildschweine können keine großen Strecken mehr zurücklegen und verenden nach kurzer Zeit. Unachtsam weggeworfene Lebensmittel, wie mit dem Erreger infizierte Rohwurst aus Seuchengebieten, bergen so ein wesentlich höheres Einschleppungsrisiko.

Die bayerischen Jäger machen ihre Hausaufgaben

Die bayerischen Jägerinnen und Jäger erledigen zuverlässig ihre Arbeit, dies zeigen die aktuellen Streckenlisten. Präsident Vocke dankt allen Jägerinnen und Jägern für ihr großartiges Engagement.

Auch Landwirte und Staat sind gefordert

Voraussetzung für eine hohe Abschussquote sind auch Bejagungsschneisen in großen Mais- und Rapsschlägen, damit die Wildschweine überhaupt gesehen und bejagt werden können. Außerdem belasten hohe Gebühren die Jagd auf Schwarzwild. Deshalb muss der Staat endlich die Gebühren für die Trichinenbeschau und für Verkehrssicherungsmaßnahmen übernehmen – wie es in einzelnen Landkreisen schon vorbildlich vorgelebt wird.

Ansprechpartner für Pressefragen

Thomas Schreder, Pressesprecher
Tel. 089 / 990 234 77
E-Mail: t.schreder@jagd-bayern.de

Dr. Gertrud Helm, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Presse
Tel. 089 / 990 234 38
E-Mail: gertrud.helm@jagd-bayern.de

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