ASP-Monitoring Wildschwein

ASP-Monitoring Wildschwein

Sogenannte Monitoring-Programme, die eine Einschleppung eines Tierseuchen­erregers in einen Tierbestand frühzeitig aufzudecken vermögen, sind für eine schnelle und effiziente Tierseuchen­bekämpfung von enormer Bedeutung. Je früher eine Tierseuche wie die ASP entdeckt und entsprechende Bekämpfungs­maßnahmen eingeleitet werden, desto höher ist die Wahrschein­lichkeit, eine weitere Verbreitung zu unterbinden und die Seuche rasch zu tilgen.

Aus diesem Grund ist eine ständige Überwachung des Seuchengeschehens notwendig und geboten. Die Untersuchung verendet aufgefundener Wildschweine stellt einen wesentlichen Faktor dar, eine mögliche Einschleppung der ASP in die Wildschweinpopulation schnell zu erkennen. Dabei bedarf es der Unterstützung durch die Jägerschaft.

In Deutschland wurde deshalb ein Monitoring zur Früherkennung der Afrikanischen Schweine­pest bei Wildschweinen aufgebaut.

„ASP-Monitoring“: Im Fokus stehen verendet aufgefundene sowie im Rahmen der Jagd erlegte Wildschweine, die klinisch auffällig waren oder bei denen pathologisch-anatomische Veränderungen festgestellt wurden. Das aktuelle bayerische Überwachungsprogramm zur ASP sieht vor, dass sämtliche tot aufgefundene Wildschweine in Bayern auf ASP (und KSP)-Virusgenom über Organproben bzw. Bluttupfer untersucht werden. Unfallwild soll hierbei miterfasst werden. (Geschätzte Fallwildstrecke (FLI) in BY: 428; anzustrebende Stichprobe mind. 214/50%).

Ablauf des ASP-Monitorings

Die Kreisverwaltungsbehörden wurden von den übergeordneten Behörden über den Ablauf des ASP-Monitorings informiert. Die Koordination der Probennahme und der Weiterleitung an die Untersuchungseinrichtung LGL (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim) erfolgt über die Veterinärämter. Bitte nehmen Sie deshalb Kontakt mit Ihrem örtlichen Veterinäramt auf und erhalten Sie dort bereits im Vorfeld das benötigte Probenbesteck (z.B. die Tupfermaterialien) und Informationen zur Probennahme.

Jäger, die in ihren Revieren auf verendete Wildschweine treffen, die keinen Verdacht auf ASP aufkommen lassen, entnehmen die Probe (entsprechend dem angefügten Merkblatt-Bluttupfer und/oder Organe) unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Einmal-Handschuhe) und verbringen sie mit einem ausgefüllten Untersuchungsantrag zurück zum Amt, welches sich um die Weiterleitung an die Untersuchungseinrichtung kümmert.

Sind Sie sich „unsicher“ oder haben Sie gar einen Verdacht auf das Vorliegen von ASP oder einer anderen Tierseuche (die u.U. ja auch zoonotisches Potential haben kann), treten Sie bitte gleich mit Ihrem Veterinäramt in Kontakt und besprechen das weitere Vorgehen. Dies gilt auch, wenn Sie die Möglichkeit hätten, den gesamten Tierkörper zur Untersuchung zu geben. Dann besprechen Sie bitte mit Ihrem Amt die Möglichkeiten eines Transportes und der Untersuchung.

Tupfer oder Organe können bei 4°C zwischengelagert werden (statt Wegfrieren), bevor sie dem Veterinäramt übergeben werden.

Einen ausgefüllten Untersuchungsantrag (Muster anbei) fügen Sie bitte pro Wildschweinprobe dazu. Äußerst wichtig ist die Angabe des Fundortes. (Dieser „Probenbegleitschein“ kann für jegliche Einsendung von Wildschwein-Probenmaterial (Blutprobe, Tupferprobe, Organprobe//erlegtes Tier oder Totfund) verwendet werden, da dieser vom LGL nicht ausschließlich für die nun intensivierte Untersuchung von Totfunden angepasst worden ist.)

In Anlehnung an die positiven Erfahrungen, die bei der Probengewinnung im Rahmen der Überwachung der Tuberkulose beim Rotwild gewonnen wurden, wird aus dem Staatshaushalt eine zeitlich befristete Pauschale in Höhe von 20,– Euro (erst einmal für das laufende Jahr 2017) an private Jäger, die sich am ASP-Monitoring durch die Abgabe von Organen bzw. Bluttupfern von tot aufgefundenen Wildschweinen beim Veterinäramt beteiligen, ausbezahlt und damit ihr Engagement gewürdigt.

Die Abgabe der Probe(n) wird Ihnen vom Veterinäramt auf dem sogenannten Einsendeschein = Erstattungsantrag (Muster anbei), bei dem Sie die Probe(n) abgeben, quittiert, so dass Sie als Antragsteller nun die Aufwandsentschädigung über den Bayerischen Jagdverband in Feldkirchen anfordern können.

Ansprechpartner für Pressefragen

Thomas Schreder, Pressesprecher
Tel. 089 / 990 234 77
E-Mail: t.schreder@jagd-bayern.de

Dr. Gertrud Helm, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Presse
Tel. 089 / 990 234 38
E-Mail: gertrud.helm@jagd-bayern.de

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