Eckpunkte Jägerprüfung

Reviereinrichtungen selbst gebaut - Foto: BJV

Prüfungsbehörde:

Es gibt eine zentrale Prüfungsbehörde am Amt für Landwirtschaft und Forsten in Landshut. Kontakt: jaegerpruefung@aelf-la.bayern.de

Anmeldung:

Die Anmeldung zur Prüfung ist direkt an die zentrale Prüfungsbehörde zu richten. Die Bindung an Wohn- oder Ausbildungsort entfällt.

Standorte:

Die Prüfung kann an 16 über Bayern verteilten Prüfungsstandorten abgelegt werden. Im Wildtierportal Bayern finden Sie einen Überblick über diese Standorte.

Ausbildung:

Vor der Prüfung ist eine Ausbildung bei einer anerkannten Ausbildungsinstitution mit mindestens je 60 Stunden Theorie und 60 Stunden Praxis abzuleisten. Zusätzlich müssen Schießleistungen nachgewiesen werden.

Prüfungsausschuss:

Es wird ein Bayerischer Jägerprüfungsausschuss gebildet, der sich aus den bewährten Mitgliedern zusammensetzt.

Anzahl der Termine:

Es finden bedarfsgerecht mindestens vier Prüfungstermine im Jahr statt.

Prüfungsteile und -reihenfolge:

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil und ist obligatorisch in dieser Reihenfolge abzulegen.
Prüfungszeitraum: Der Zeitraum der Gesamtprüfung wird auf in der Regel etwa 4 Wochen verkürzt.

Bestehensregelung:

Nach bestandenem schriftlichen Teil muss nur mehr der mündliche und der praktische Teil wiederholt werden, nach bestandenem schriftlichen und mündlichen Teil muss nur noch der praktische Teil wiederholt werden.

Schriftlicher Teil:

Die Zeitvorgabe wird auf 100 Minuten angepasst.

Mündlicher Teil:

Die mündliche Prüfung wird weiterhin in sechs Fächern von unabhängigen Prüfern abgenommen.

Praktischer Teil:

Im dritten Prüfungsteil werden folgende Anforderungen erwartet:

Waffenhandhabung:

Prüfung der sicheren Handhabung der gängigen Lang- und Kurzwaffen

Kugelschuss (Prüfung):

Vier Schüsse auf die Rehbockscheibe bleiben bestehen.

Kugelschuss (Ausbildung):

Beim Schuss auf die Scheibe “flüchtiger Überläufer” ist ein Treffernachweis “3 von 5 im Leben” in der Ausbildung zu erbringen

Kurzwaffe (Ausbildung):

Nachweis der Abgabe von 5 Schüssen mit der Kurzwaffe

Schrotschuss:

Grundsätzlich muss der Prüfling ein Training auf mindestens 25 Serien zu 10 Wurfscheiben nachweisen. Der Treffernachweis von drei Wurfscheiben einer 10er Serie wird nicht mehr im Rahmen der Prüfung erbracht, sondern in Form eines qualifizierten Schießleistungsnachweises mit Bestätigung durch Ausbilder und Standaufsicht.