Jagd und Jäger in Bayern

In Bayern gibt es rund 70.000 Jäger, die eine Jagdfläche von 6,8 Millionen Hektar bewirtschaften. Davon entfallen 87% auf private und kommunale Flächen, nur 0,8 Millionen Hektar (ca. 13%) sind Staatsforste. Lediglich 35% der Landesfläche sind bewaldet, der größte Teil der Jagdflächen sind Wiesen und Felder.

Die Jagd unterliegt in Deutschland einer strengen gesetzlichen Regelung und einer genau festgelegten staatlichen Organisation. Diese besteht aus:

  • der obersten Jagdbehörde im Landwirtschaftsministerium, zuständig für Gesetze und Verordnungen
  • den höheren Jagdbehörden bei den Bezirksregierungen
  • den unteren Jagdbehörden in den Landratsämtern, u.a. zuständig für Jagdscheine, Jagdpachtverträge und Abschusspläne

Wer darf in Deutschland jagen?

Jäger im Revier - Foto: BJV

Jagen darf in Deutschland nur, wer einen Jagdschein besitzt. Die Voraussetzung sind hierfür sind eine umfangreiche Ausbildung, die in Bayern rund ein bis 1 1/2 Jahre dauert. Neben einem umfangreichen theoretischen Wissensteil stehen die praktische Arbeit in einem Revier unter Anleitung eines erfahrenen Jägers und zum Schluss eine strenge, staatliche Jägerprüfung. Diese wird auch vielfach das „Grüne Abitur“ genannt und beinhaltet einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Den gesetzlichen Rahmen für die Jägerprüfung schreibt das Bundesjagdgesetz vor. Der Prüfling muss umfangreiche Kenntnisse darlegen in den folgenden Fächern: Kenntnis der Wildarten, Wildbiologie, Jagdrecht, Naturschutzrecht, Tierschutzrecht, Land- und Waldbau, Waffenrecht, Waffentechnik, Jagdbetrieb, Führung von Jagdwaffen und Behandlung des erlegten Wildes.

Weitere Informationen zum Erwerb des Jagdscheins erhalten Sie auch bei der Jägerausbildung.