Wie werde ich Jäger

Die Attraktivität der Jagd steigt. Immer mehr Interessierte wollen im Freistaat Bayern Jäger werden, obwohl sie sich einer anspruchsvollen Ausbildung und einer schweren staatlichen Prüfung, dem "Grünen Abitur", unterziehen müssen. Jährlich fallen hierbei rund 25 Prozent bis 30 Prozent der Prüflinge durch.

Der Landesjagdverband Bayern bietet über seine Kreisgruppen verschiedenste Ausbildungswege zum Jagdschein an. Für genaue Angaben erkundigen Sie sich bitte bei den einzelnen » Kreisgruppen direkt.

Das Mindestalter für die Jägerausbildung beträgt 15 Jahre. Ausgestellt wird der Jagdschein nur für Personen ab 16 Jahren. Voraussetzung ist neben der bestandenen Jägerprüfung ein einwandfreies amtliches Führungszeugnis

Wenn Sie mehr wissen möchten oder auch einmal mit einem Jäger aus Ihrem Bereich in ein Jagdrevier gehen möchten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir informieren Sie gerne:

BJV-Landesjagdschule Feldkirchen/Amerdingen
Hohenlindner Str. 12
85622 Feldkirchen bei München
Tel.: 089 / 990234 33
Fax: 089/ 990234 35
E-Mail: jagdschule@nospamjagd-bayern.de

Fragen für die schriftliche Jägerprüfung in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten hat den Fragenpool für die Fragen zur schriftlichen Jägerprüfung in Bayern veröffentlicht. Die einzelnen Sachgebiete sind nachfolgend als PDF-Datei abrufbar.  © Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten
» Sachgebiet 1
Waffen, Waffenrecht, Ballistik u.a.
» Sachgebiet 2
Wildtierkunde (Haarwild und Federwild)
» Sachgebiet 3
Jagdrecht, Tierschutz- und Naturschutzrecht
» Sachgebiet 4
Jagdliche Praxis, Hege, Wildkrankheiten
» Sachgebiet 5
Hundewesen
» Sachgebiet 6
Naturschutz, Land- und Waldbau, Wildschäden

Termine der Jägerprüfung 2012

Prüfung 1/2012  Prüfung 2/2012  Prüfung 3/2012  Prüfung 4/2012  
Anmeldeschluss16.01.2012 10.04.2012 23.07.2012 08.10.2012
schriftlich14.02.2012 08.05.2012 21.08.2012 06.11.2012
mündlichKW 09/12 KW 21/12 KW 36/12 KW 47/12
praktischKW 11/12 KW 24/12 KW 38/12 KW 49/12

Anmeldeschluss ist jeweils vier Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Dies gilt auch für die Wiederholung des mündlichen oder praktischen Prüfungsteils.